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30. März 2013: Von Pelle Goran an Othmar Crepaz
Draussen ist es kälter als dunkel ??? Dienstlich und Gewerblich sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Die Firma könnte sauer werden, wenn sie dem deutschen BRKG unterliegt, weil dort nur "zweckmässige Beförderungsmittel" erstattet werden dürfen und der Privatflieger ist das nur in ganz seltenen extremen Ausnahmefällen. Das könnte als Veruntreuung des Kilometergeldes gewertet werden, aber strafrechtlich hat das ganze Null Relevanz. Da die (unrechtmässige) Beanspruchung des Kilometergeldes kein Entgelt darstellt, fällt das auch nicht unter die diskutierten Bestimmungen.

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