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26. März 2013: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier

Ehrlich gesagt, ich verstehe das ganze Gejammere zu den Vereinsrundflügen nicht. Es gibt mit EASA FCL neue Regeln und die sind ab x anzuwenden. Es war lange genug bekannt, daß sich die Regeln ändern werden. Die Verhaltensweisen sind eben anzupassen.
Es war bisher schon fragwürdig als Mitglied eines Luftsportvereins Passagiere zu befördern und im Zweifelsfall nicht das Haftungsprivileg der §§ des LVG in Anspruch nehmen zu können, dh als verantwortlicher Luftfahrzeugführer voll in der Verantwortung zu stehen nach den Bestimmungen des BGB mit unbegrenzter Haftung (Beförderung aus Gefälligkeit).

Die Haftungssituation bei einem Flugunfall ist daher für den Luftfahrzeugführer (auch für den Luftfahrzeughalter) der einen Rundflug durchführt sehr viel vorteilhafter wenn er dies in einem gewerblichen Flugbetrieb (mit AOC) entsprechend der luftfahrtrechtlichen Genehmigung durchführt.

Aus meiner Sicht, letztlich eine win-win Situation für den Piloten, den Flugzeughalter, den Luftfrachtführer und letztlich auch für den Passagier, wenn bei einem Flugunfall sich alle auf die Haftungsregeln nach LVG berufen können, nur dazu bedarf es eben sich den neuen Regeln anzupassen und diese einzuhalten.

Alfred

27. März 2013: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Hallo,

Ein schlauer Mensch - Gott habe ihn selig - sagte mir mal: "Man wird im Laufe seines Lebens mehrfach vom Regelwerk eingeholt". Wie wahr, wie wahr, kann ich da nur sagen, auch, wenn ich die aktuelle Diskussion zu diesem Thema betrachte.

Flüge durch Privatpiloten mit Entgeltcharakter - ob mit eigenem oder gecharterten Flugzeug - gab / gibt es schon sehr lange und sind zunehmend in D in einen juristischen Graubereich gewandert. Weil das so ist, hatten alle Beteiligten die Chance sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und mit entsprechenden neuen "Geschäftsmodellen" zu reagieren. Die Luftsportvereine sind doch aus steuerlichen Gründen längst aufgespalten in steuerbegünstigte und sog. "kommerzielle" Bereiche mit voller Steuerpflicht. Jeder Vereinsvorstand kennt das Thema / sollte das Thema kennen.

Was spricht also dagegen für sog. Vereinsrundflüge für alle Beteiligten, den Flugzeughalter, den Luftfrachtführer, den Piloten, den Passagier, die Fracht, eine entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen. Dass das nicht mehr so geht wie bisher, wenn überrascht das.

Alfred

28. März 2013: Von Lars Walkenhorst an Alfred Obermaier
Hallo.

Nach Rückfrage beim Luftamt Nord in Nürnberg ist es ab 08.04.2012 nicht ( mehr ) erlaubt im Verein bezahlte Rundflüge anzubieten bzw. durchzuführen.

Rundflüge bei denen der/die Passagiere an den Verein Geld bezahlen und der Pilot unentgeldlich fliegt sind damit nicht mehr zulässig.

Das wars dann erstmal mit den Rundflügen.....

28. März 2013: Von Pelle Goran an Lars Walkenhorst
Das Thema ist doch so alt wie die deutschen Finanzamtsgeier kreisen. Zur Abhilfe gibt es in anderen Bereichen, die schon lange mit dem Thema kämpfen, Tagesmitgliedschaften in Vereinen.
28. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Pelle Goran
..und das wird wohl nicht mehr lange so bleiben.

Wo ist dann die Grenze?

Tagesmitgliedschaft beim Verein "Star Alliance e.V." mit Sitz auf Jersey und eigenen A380 für den Flug Frankfurt - New York mit PPL-inhabenden Vereinsmitgliedern im Cockpit, dafür ohne das böse AOC?
28. März 2013: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Das gabs doch schon mal. Das hieß glaube ich Apprenticeship Airline. Captain, Co und Cabin Crew waren alles Lehrlinge, dafür war der Flugpreis um die Hälfte niedriger ...
28. März 2013: Von Pelle Goran an Flieger Max L.oitfelder
Gibt es doch schon als Business Air e.V. mit Tagesmitgliedschaft für Citation, registriert auf den Caymans ...
28. März 2013: Von Ernst-Peter Nawothnig an Pelle Goran
Über windige Mitgliedschafts-Konstruktionen wird allenthalben nachgedacht. Ein Vereinsvorstand der sich darauf einlässt, sollte sich von seinem Haftpflicht-Versicherer schriftlich geben und notariell beglaubigen lassen, dass der im Falle eines Falles die Sache als legal betrachten und zahlen wird. Na, kann sich das jemand vorstellen?
28. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Pelle Goran
Sowas Ähnliches ist ja auch hier im Forum vertreten und tut die ganze Zeit seehr unschuldig ;-)
28. März 2013: Von Dirk Beerbohm an Flieger Max L.oitfelder
Erfüllt das dann den "Umgehungstatbestand"?
28. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Dirk Beerbohm
Würde ich meinen - wenn jetzt nach diversen Diskussionen hier die Website "in Arbeit" ist und die Preisliste samt anderer verdächtiger Werbung vermeintlich nicht mehr sichtbar. Der Verein hat nur leider von Webarchiven noch nie etwas gehört und man kann nach wie vor über die Dreistigkeit staunen.
Ich wundere mich nur, dass dort ansässige Bedarfsflugfirmen noch nicht tätig geworden sind:
Preisangaben für Tagesrandverbindungen samt Berufspilot "für Vereinsmitglieder ohne Lizenz" sind schon eine andere Kategorie als unschuldige Vereinsrundflüge zur Mitgliederwerbung, gegen die kann man doch nichts haben wenn sie verantwortungsvoll durchgeführt werden.
28. März 2013: Von Othmar Crepaz an Dirk Beerbohm
Durchaus möglich, das mit den Vereinsmitgliedschaften. Die ja nicht unbedingt "kurzfristig" sein müssen. Warum soll man nicht Mitglied eines Vereines sein dürfen, der Halter eines Flugzeuges ist, welches man als Mitglied samt Pilot mieten kann? Halt wieder so eine "Grauzone", die nie ausjudiziert wurde. Und offenbar wurden ja daraus dann auch rechtzeitig die Konsequenzen gezogen. So wie jetzt bei den Rundflügen, die man ja auch jahrelang als praktikabel, wenn auch im "Graubereich" angesehen hat.
29. März 2013: Von RotorHead an Othmar Crepaz Bewertung: +2.00 [2]
... kein Problem, solange das "Mieten mit Pilot" kostenlos ist. Sobald für einen Flug bezahlt wird, ist der Flug als gewerblich anzusehen. Ob der Zahlmeister im selben Verein ist, wie der Pilot spielt da überhaupt keine Rolle.
29. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Würde mich interessieren nach wie vielen Stunden (!) ein Mietwagen des Vereins "Taxi mit Fahrer ohne Konzession e.V." in Europa von Taxiinnung und Gewerbebehörde wieder in die Garage geschickt würde.
Am Flughafen Salzburg haben sich ganz nette Szenen abgespielt als ein paar deutsche Taxis dort aufgetaucht sind, Wiener Taxis zum Beispiel müssen vom Flughafen (liegt ausserhalb des Stadtgebiets) leer zurückfahren. Dort ist das offiziell genau geregelt.
29. März 2013: Von Pelle Goran an Flieger Max L.oitfelder
Da wird gar nichts passieren, genau wie bei den Personentransportunternehmen, die keine Taxiunternehmen sind - zB fast flächendeckend in Deutschland Minicar.
29. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Pelle Goran
Da muss ich Dich korrigieren, es gibt derzeit auch eine Aktion scharf gegen Mietwagenfahrer die Taxis Konkurrenz machen. War schon öfter hierzulande in den Medien.
29. März 2013: Von Pelle Goran an Flieger Max L.oitfelder
Mein bester Freund betreibt einen professionellen Chauffeursdienst und ich kenne die aktuelle, wahrscheinlich hundertste, McCarthy Hatz gegen die Mietfahrer durchaus en Detail. Da wird sich nichts ändern, oder wir bekommen ein massives Problem.
29. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Pelle Goran
Ich beziehe mich übrigens immer auf Österreich wenn ich "hierzulande" schreibe. :-)
31. März 2013: Von Stefan Jaudas an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]
.... nur, die klassischen Vereinsrundflüge sind nunmal nicht gewerblich. Da kann und will auch keiner davon seinen Lebensunerhalt bestreiten oder auch nur unterstützen.

Und auch wenn es einige gewerbliche Rundfluganbieter gibt, welche die neue Restriktion wahrscheinlich begrüßen, die werden durch ein Totalverbot keinen einzigen zusätzlichen Rundflug verkaufen. Weil eben keiner vom flachen Land ein oder zwei oder drei Autostunden zum nächsten Flughafen fährt, um einen Rundflug über der fraglichen Großstadt zu machen - wobei die nicht mal sicher sein können, wenn sie ins Auto steigen, ob er Rundflug überhaupt stattfinden wird. Die allermeisten Leute wollen 15 Minuten zum nächsten Verein fahren und einen 20-Minuten-Rundflug dort machen, wo sie wohnen. Und die Vereinsrundflüge sind eine wichtige Werbemaßnahme für die Vereine.

Da hat der DAeC mal wieder zu wenig Lobbyarbeit gemacht, und die Regeln wurden von Ahnungslosen oder Großluftfahrtexperten gemacht.

Letzten Endes sägt die Luftfahrtverwaltung am eigenen Ast, mit den ganzen luftfahrtfeindlichen Regelungen. Aber das hilft uns erstmal nicht weiter. Und nach C. N. Parkinson besteht eine umgehrt proportionale Korrelation zwischen Objekt und Subjekt einer Verwaltung. So wie weiland die königlich britische Marine an Land immer stärker wurde, je weniger Schiffe sie im Wasser hatte, wird die Luftfahrtverwaltung personell ihren absolten Höhepunkt erreichen, wenn der letzte Pilot seinen Schein verfallen läßt.
31. März 2013: Von Achim H. an Stefan Jaudas
Es gäbe auch eine Lösung innerhalb der neuen EU-Regeln (die so schon lange in UK und anderswo gelten). Der DAeC könnte ein AOC halten und das für alle Rundflüge/Vereine einsetzen.
3. April 2013: Von Viktor Molnar an Achim H.
Salü zusammen,

Um nicht die falschen Leute aufmerksam zu machen mit einem neuen Thread hätte ich eine aktuelle Frage zu einem ähnlichen Problem :Wie beurteilt ihr die rechtliche Lage für einen PPLer, der vom Veranstalter von Flugtagen mit Eintrittsgeld für die Teilnahme mit seinem eigenen Oldtimer z.B. Hotelübernachtung und einige 100 € für Spritverbrauch fürs ganze Wochenende als Kostendämpfung anbietet. Damit ist aus Sicht des Finanzamts übers ganze Jahr gerechnet mit dem Oldtimer mit Sicherheit kein Gewinn zu erzielen, aber oft ist nur mit Flugshow-Einladungen ein rarer und teurer Oldtimer eine Weile zu betreiben und zu erhalten - wenn man kein Howard Hughes ist. Ohne eine solche Aufbesserung des Budgets werden viele Raritäten endgültig gegroundet. In diesem Fall geht es nicht um Rundflüge für Fluggäste, sondern ob diese Freizeitaktivität als gewerbliche Tätigkeit gesehen werden könnte, für die CPL und Anderes verlangt sein könnte.

Grüße
Vic
3. April 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Viktor Molnar
Naja, er bekommt leider geldwerte Vorteile, also eine Art von Bezahlung..
3. April 2013: Von Pelle Goran an Viktor Molnar
Also, nochmals, nach meinem gesteigerten Laienwissen gilt,

- gewerblich wird es in dem Moment, wenn ein Entgelt oder eine entsprechende andere Leistung (zB auch geldwerte Vorteile) gezahlt werden. Damit müssen eine Gewerbeanmeldung erfolgen und Steuern ans Finanzamt gezahlt werden. Das Fluggerät muss entsprechend für Gewerbe ausgerüstet, angemeldet und gewartet werden. Die einschlägigen Versicherungen für Gewerbe müssen vorliegen.
- hat das man das Glück eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen zu können, dann heisst das nur, dass man die Kosten gegen das Entgelt in der EÜR rechnen darf. Kann man das nicht, ist das Fliegen Liebhaberei, der Betrieb mit seinen Kosten dient nicht dem regelmässigen Lebensunterhalt und auf den Kosten bleibt man sitzen. Die Einnahmen muss man als Sonstige trotzdem versteuern ...

Sollte also bei dem Historienflieger die Hotelrechnung auf den Namen des Flieger lauten (und nicht auf den Veranstalter) und der Veranstalter zahlt - gewerblich.
Sollte der Veranstalter dem Historienflieger für Auslagen eine Geldsumme auf den Namen des Historienfliegers als Kosten (und nicht einfach nur bezahlte Tankbelege) in seinen Büchern haben - gewerblich.

Dies ist auch ein Grund, weshalb viele historische Flieger in einem Verein betrieben werden. Eine Spende zur Unterstützung der Allgemeinen Luftfahrt und des speziellen Vereins ohne Zweckbindung an irgendwelche Flüge sind natürlich jederzeit erlaubt.
3. April 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
Sorry, das stimmt einfach nicht. Im deutschen Recht ist "gewerblich" oder "Gewerbe" nicht eindeutig definiert, es gibt jedoch eine allgemein akzeptierte Rechtssprechung. In der Literatur findet man folgende Definition:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.

Das trifft auf den Oldtimerpiloten mit Sicherheit nicht zu. Es könnte nur das Luftrecht entgegenstehen. Die AOC-Frage stellt sich wohl nicht, denn es wird weder Fracht noch Passagiere befördert.
3. April 2013: Von Pelle Goran an Achim H.
Wikipediageraffel ist nicht zitierfähig und ein einfaches Googeln wird eine Steuerfahndung nur zum Lachen bringen.

Die Merkmale für gewerblich finden sich zB umfassend kommentiert im Urteil des LG Hof Az.: 22 S 28/03 genau wie eine weithin verwendete Definition: Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine planvolle und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die nach außen hervortritt. Für ein planvolles und dauerhaftes Tätigsein ist es erforderlich, dass diese Tätigkeit einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand erfordert.

That's it - wenn also diese Merkmale erfüllt sind, kann ein jeder Mitbewerber mit abmahnen

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