Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

24. März 2013: Von Ulrich Dr. Werner an Lars Walkenhorst Bewertung: +1.00 [1]

Liebe Forumsteilnehmer

Ich bin als Vorsitzender eines deutschen Luftsportvereins seit Kenntnis über die EU-Verordnung 216/2008 seit Jahren mit genau diesem Sachverhalt zwangsweise befasst. Als „großkotzigen Aeroclub“ fühle ich mich nicht angesprochen, in unserer Halle stehen ASK 13, Falke und C 172, das Alter unserer Flugschüler beginnt bei 14.. Ich würde mich lieber mit der Verbesserung der Vereinsstruktur und unseres Flugbetriebs an sich befassen, als neue Gesetze in der Organisationsform eines Sportvereins (!!!) umsetzen zu müssen. An gerichtlichen Auseinandersetzungen bin ich als ehrenamtlicher Mandatsträger definitiv nicht interessiert.

Interessiert bin ich aber an möglichst qualifizierten Bewertungen der gegeben Situation, und daher an diesem Forumsthema.

Zunächst erlaube ich mir ein Zitat der besagten Verordnung, es gibt nämlich erstmals eine Rechtsdefinition, die in deutschen Gesetzen oder Verordnungen so bisher nicht existierte:

Artikel 3, Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

i) „gewerbliche Tätigkeitden Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht oder der, wenn er nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Betreiber und einem Kunden erbracht wird, wobei der Kunde keine Kontrolle über den Betreiber ausübt;

Es geht aus Sicht unseres Vorstandes (mit juristischer Fachexpertise) nicht nur um die wie auch immer geartete Vergütung von Piloten. Der gesamte Flugbetrieb ist betroffen. Er müsste (nach unserer Meinung, wir lassen uns gerne beraten) insgesamt die Erfordernisse eines gewerblichen Flugbetriebes erfüllen. Das heißt, entsprechende gewerbliche Wartung der LFZ (ggf. auch der Segelflugzeuge), Organisationsform des Flugbetriebes und Lizenz der Piloten.

Wir haben in unserem Verein entschieden, Rundflüge gegen Entgelt ersatzlos zu streichen. Um weiterhin Mitglieder werben zu können, haben wir nach entsprechender Satzungsänderung eine befristete Mitgliedschaft eingeführt. Damit bieten wir Fluginteressierten weiterhin die Möglichkeit des Mitfliegens, diese müssen aber den Schritt einer Vereinsmitgliedschaft eingehen und zahlen dann wie jedes Mitglied einen Vereinsbeitrag und Fluggebühren. Das Verschenken von bezahlten Fluggutscheinen ist aber Geschichte.

Wie gesagt, gerne lese ich qualifizierte Kommentare zu der gegebenen Situation, um einen Flugbetrieb in Vereinsform mit Rechtssicherheit zu verantworten. Vielleicht liest ja ein Herr Giemulla hier mit, oder er kann für einen Kommentar in PuF gewonnen werden.

Mit Fliegergruß

Dr. Ulrich Werner

24. März 2013: Von Philipp Tiemann an Ulrich Dr. Werner
Wie auch immer die Wahrheit zum Thema "remuneration" etc. nun aussieht, einer Sache müssen wir uns alle bewusst sein:

Ein flächdeckendes Ende der "Rundflüge gegen Kostenerstattung" würde definitiv ein weiterer (fetter) Nagel im Sarg der kleinen GA und speziell der Flugsportvereine sein, denn
1. ein gewisser Teil der Piloten (ich will nicht sagen viele) erhalten ihren Schein im Wesentlichen durch solche Rundflüge und könnten sich das Fliegen möglicherweise sonst nicht leisten. Ob das so der Idealfall ist, ist hier nicht das Thema. Tatsache ist: diese Piloten hören dann auf, zu existieren.
2. haben diese Rundflüge eine ganz wesentliche Verbreitungsfunktion für den "Flying Bug". Ohne diese Flüge bliebe künftig ein Teil der PPL-Interessenten weg. Und die Flugschülerzahlen sind ohnehin schon mies.

Wer soll dann die ganze Infrastruktur der kleineren Landeplätze noch erhalten?

P.S. Eine Kurzmitgliedschaft, um mal eben einen kurzen Rundflug zu machen, scheint mir nicht praktikabel.
24. März 2013: Von Othmar Crepaz an Ulrich Dr. Werner
Sie brauchen sich mit Ihrem kleinen Verein auch nicht als "großkotziger Aeroclub" angesprochen fühlen - damit meinte die Dachverbände (nicht nur in Deutschland), die hauptsächlich durch Sonntagsreden und Ordensverleihungen auffallen, in der Sache für uns Luftfahrer wenig bis gar nichts weiter bringen.
24. März 2013: Von Björn Steiner an Ulrich Dr. Werner
Sehr geehrter Dr. Werner,

danke für die Zitierung des Artikel 3. Ich erlaube mir dazu eine persönliche Bemerkung: Ach du Scheisse!

Mit freundlichen Grüße
Dr. Björn Steiner

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang