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13. März 2013: Von Richard G. Müller an Pelle Goran
Listen sind von EASA bzw. LBA. Es ist wichtig immer die entsprechende Kombination von Propeller, Motor Auspuffanlage und max. Drehzahl zu beachten. Mann kann auch gut sehen, was die einzelnen Maßnahmen zur Lärmreduzierung bringen.
14. März 2013: Von Björn Steiner an Richard G. Müller
Die Liste ist tatsächlich ein wenig arg krautig und auch ich habe eine ganze Weile gebraucht die richtige Kombination in dem komischen Excel Sheet zu finden (bei mir stimmen die Daten auch überein) - vor allem weil eine Reims Cessna darin nicht ganz einfach richtig zuzuordnen ist.

Mal eine Frage an die N-regs: wer stellt denn dann anstelle des LBA überhaupt ein Lärmzeugnis aus? Eine Eigenausstellung dürfte ja ohne die entsprechend amtlichen Stempelchen im Zweifelsfall spätestens an deutschen Bürokraten auf einem internationalen Flughafen scheitern können?
14. März 2013: Von Achim H. an Björn Steiner
Mal eine Frage an die N-regs: wer stellt denn dann anstelle des LBA überhaupt ein Lärmzeugnis aus? Eine Eigenausstellung dürfte ja ohne die entsprechend amtlichen Stempelchen im Zweifelsfall spätestens an deutschen Bürokraten auf einem internationalen Flughafen scheitern können?

Nein, die FAA delegiert diese Aufgabe an den Halter, der sich selbst ein gültiges Lärmzeugnis nach ICAO-Regeln ausstellt. Der Halter kann sich natürlich einen Stempel basteln wenn er meint das macht es besser.
14. März 2013: Von Pelle Goran an Achim H.
Cool! Wissen das unsere teutschen Kontrolletis an den Flughäfen auch?
14. März 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Wir haben für unseren JetProp ein Lärmzeugnis des STC-Holders in Form einer Tabelle bekommen - sauber aufgeschlüsselt je nach eingebautem Triebwerk (PT6- 21,34 oder 35) und verwendeten Propeller (Hartzell oder MT).
Das habe ich auf einem Flugplatz in Deutschland hergezeigt, aber der Beamte monierte, dass dies nicht gültig sei, da das Kennzeichen des Flugzeuges, auf welche diese Daten zutreffen, nicht angemerkt sei.
Sehr einfach, entgegnete ich ihm, und schrieb vor seinen Augen das Kennzeichen auf das Dokument. Er murmelte noch so was wie "Urkundenfälschung", kam dann aber doch zur Ansicht, dass er es gelten lassen muss. Er versprach jedoch, bei entsprechenden Stellen rückzufragen und kündigte eventuelle Rückforderungen an. Nie mehr was gehört ;-))

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