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14. März 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Wir haben für unseren JetProp ein Lärmzeugnis des STC-Holders in Form einer Tabelle bekommen - sauber aufgeschlüsselt je nach eingebautem Triebwerk (PT6- 21,34 oder 35) und verwendeten Propeller (Hartzell oder MT).
Das habe ich auf einem Flugplatz in Deutschland hergezeigt, aber der Beamte monierte, dass dies nicht gültig sei, da das Kennzeichen des Flugzeuges, auf welche diese Daten zutreffen, nicht angemerkt sei.
Sehr einfach, entgegnete ich ihm, und schrieb vor seinen Augen das Kennzeichen auf das Dokument. Er murmelte noch so was wie "Urkundenfälschung", kam dann aber doch zur Ansicht, dass er es gelten lassen muss. Er versprach jedoch, bei entsprechenden Stellen rückzufragen und kündigte eventuelle Rückforderungen an. Nie mehr was gehört ;-))

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