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1. August 2010: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

wie kommen Sie denn auf das schmale Brett ihrer folgenden Schlußfolgerung?

"Egelsbach ist übrigens nicht betroffen, da kein Landeplatz, sondern ein Flughafen."

Halloooo???

Neben der Tatsache, dass es laut EDFE-Flugplatzbenutzungsordnung (Pkt. 2.1.3) erhebliche Einschränkungen gibt, die sich an die LLV anlehnen, steht auch auf der EDFE-Homepage unter Gebühren, dass deren Staffelung sich an die LLV "anlehnt".

Auf Seite 1 der Benutzungsordnung ist übrigens klar für alle gedruckt, dass Egelsbach wie viele andere Plätze auch, ein VERKEHRSLANDEPLATZ ist.

Die seit einigen Jahren existierende Unsitte in den Medien, jeden Grünstreifen als "Flughafen" (Segelflughafen, City-Flughafen etc.) zu bezeichnen, anstatt die rechtlich korrekten Bezeichnungen zu benutzen, ist schon schlimm genug, dass aber Ihnen so ein Lapsus passiert... nana.. ;-)

Nur mal so zu Information:
Ein Verkehrsflughafen (auch intern.) unterscheidet sich vom gemeinen Landeplatz/Verkehrslandeplatz dadurch, dass er einen vollständigen (gem. §12 LuftVG) und nicht nur beschränkten Bauschutzbereich besitzt.

Hätte EDFE einen echten Bauschutzbereich und wäre damit Flughafen, könnten die Kollegen in FRA nicht mal einen Kran aufstellen, ohne in EDFE bzw. das RP Darmstadt um Erlaubnis zu fragen. Innerhalb der Anflugsektoren geht die Schutzbereich bis 15km hinaus...
###-MYBR-###Grüße,
TS###-MYBR-###
1. August 2010: Von Jan Brill an 
Immer mit der Ruhe. EDFE bezeichnet sich nach außen immer als "Flughafen" oder "Airport". Diese Außendarstellung ist da wohl mit mir durchgegangen. Entschuldigen Sie bitte die falsche Bezeichnung.
Genehmigungstechnisch ist Egelsbach natürlich ein Verkehrslandeplatz. Zwischen einem Segelfluggelände und einem City-Flughafen kriege ich mit etwas Hilfe die Differenzierung aber trotzdem noch hin.

Ändert aber nichts daran, dass die LLV in EDFE keine Anwendung findet.

Ob der Platzhalter seine sonstigen Beschränkungen nun am Koran oder an der LLV anlehnt ist unerheblich (bei den Gebühren geht EDFE z.B. über die Tabellen der LLV hinaus). Der von Ihnen angeführte Punkt 2.1.3 bezieht sich nur auf Ausbildungsflüge, und die waren nicht Thema des Beitrags von Herrn Klant.


MfG
jb

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