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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. April 2024 23:07 Uhr: Von Chris _____ an Charlie_ 22

Wie ist da wohl die Rechtslage? Man gibt einen Flugplan auf, der wird wegen irgendwelcher Routing-Probleme "suspended" (da scheint es speziell an der deutsch-österreichischen Grenze ja sehr viele Restriktionen zu geben, die sicher nicht physikalischer sondern mehr bürokratischer Natur sind), und wenn man das nicht rechtzeitig mitkriegt, ist man VFR in der Luft und kriegt keine IFR-Clearance.

Wenn man nun einfach VFR weiterfliegt, sollte doch eigentlich alles ok sein, oder? Der Flugplanpflicht wurde ja Genüge getan.

(Ich hab mich allerdings neulich in Ljubljana gewundert, dass sie mich nicht einmal VFR starten lassen wollten...)

30. April 2024 07:12 Uhr: Von F. S. an Chris _____

Auch hier sollte man nicht zu prizipiell sein - sonst ist es ATC eben auch.

Die "Rechtslage" ist, dass man zwar einen Flugplan in der Luft filen kann, aber natürlich keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass dieser auch unmittelbar akzeptiert wird. Das weiter oben genannte "ich parke Dich mal in einem Hold bis die CFMU entschieden hat, was wir mit Dir anstellen" ist ja nicht mal bösartig, sondern wäre ganz entsprechend der "Rechtslage".

Auch wenn es im konkreten Fall sicher nicht der Fall ist, soll es ja durchaus schon Piloten gegeben haben, die dachten, sie seien oberschlau und können das System ausspielen, wenn sie keinen ihnen genehmen IFR slot bekommen, indem sie VFR starten und dann "einfach" airfilen.

30. April 2024 09:50 Uhr: Von Chris _____ an F. S.

>> Die "Rechtslage" ist, dass man zwar einen Flugplan in der Luft filen kann, aber natürlich keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass dieser auch unmittelbar akzeptiert wird.

Hierzu habe ich eine Verständnisfrage. Ein "Flugplan" im Sinne von ATC ist u.a. eine Route, auf der man eine Freigabe erhält. Wenn man die Freigabe auf der beantragten Route nicht kriegt, ist der "Flugplan nicht akzeptiert", im Sinne von ATC ist es also so, als hätte man gar keinen. (und es ist im Zeitalter des Computers einfach absurd, dass ATC einem nicht einfach ein anderes Routing anbietet, sondern - zumindest im Fall des OP - den Piloten dazu nötigt zu landen und einen neuen Flugplan aufzugeben)

Aber im Sinne des grenzüberschreitenden Reisens ist der "Flugplan" doch vor allem die Information, wer wann mit welchem Lfz wohin fliegt. Für einen VFR-Flugplan gibt es ja keine fest vereinbarte Route, nur eine geplante Route, und auch keine ATC-Freigabe der Route. Meine Frage ist also: benötigt die "Flugplanpflicht bei grenzüberschreitenden Flügen" überhaupt eine Routenfreigabe durch ATC? D.h., wenn man einen "IFR Flugplan" aufgibt, dieser wird wegen des Routings suspended und man fliegt aber los und einfach als VFR-Flug, hätte man damit die Flugplanpflicht verletzt?


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