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18. März 2018: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Karpa Lothar Bewertung: +1.00 [1]

Mir ist schon klar, wo bei IFR der Endanflug beginnt. Mir ist auch klar, was ein stabilisierter Approach ist. Mein Punkt ist, dass in SERA.3210 das Wort "Endanflug" bzw. "final approach" explizit nicht gebraucht wird. Als juristischer Laie wäre meine Interpretation, dass der Verordnungsgeber damit etwas ausdrücken wollte. Meines Erachtens kann der "final approach" auch schon deshalb nicht gemeint sein, da dieser ja bei IFR an einem Punkt vor der Landung endet (ICAO-Definition). Das kann aber natürlich auch bedeuten, dass mit "final stages of an approach" der gesamte final approach mit anschließender Landephase gemeint ist.

Nochmal: aus dem SERA-Wortlaut alleine lässt sich nicht ableiten, dass die Ausweichpflicht für den gesamten Endanflug gilt, egal, wo dieser beginnt und was praktikabel ist.

Deswegen meine Frage nach einschlägiger Rechtssprechung.


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