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9. November 2014: Von Mich.ael Brün.ing an C. B.
Das ist nicht richtig. Denn genau dazu gibt es in der deutschen AIP (ich habe den Abschnitt gerade nicht griffbereit) einen Passus, der geringere Sichtbedingungen in E beim Flugregelwechsel ausdrücklich erlaubt.

Michael
9. November 2014: Von Mich.ael Brün.ing an Mich.ael Brün.ing
Hab's gefunden unter AIP ENR 1.8-19:

2. Flugregelwechsel von IFR nach VFR (Y-Flugplan)

Ein Flug nach Sichtflugregeln im kontrollierten Luftraum, der unmit- telbar an einen Flug nach Instrumentenflugregeln anschließt, ist so durchzuführen, daß

– der Luftfahrzeugführer eine Flugsicht von mindestens 3 km hat, – der Luftfahrzeugführer Erdsicht hat,
– das Luftfahrzeug Wolken nicht berührt.

Voraussetzung für die Anwendung dieser Mindestwerte ist, daß

  • – der Übergang vom Flug nach Instrumentenflugregeln zum Flug nach Sichtflugregeln in der für Flüge nach Instrumentenflugre- geln festgelegten Mindesthöhe stattfindet und

  • – der kontrollierte Luftraum nach dem Übergang zum Flug nach Sichtflugregeln unverzüglich verlassen wird.

10. November 2014: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing
Das müsste ab dem 4. Dezember unwirksame Folklore sein. SERA liegt dies rechtsverbindlich fest.
10. November 2014: Von C. B. an Mich.ael Brün.ing
Das steht da natürlich...noch!

In ENR 1.8. stehen im Moment noch ganz andere Sachen, z.B. dass man eine Freigabe für VFR-Nacht immer braucht, wenn man sich aus der Umgebung des Flugplatz entfernt oder die Verfahren für IFR in F etc. etc.
Das ist aber demnächst durch SERA Geschichte!

Ob die AIP auch noch geändert wird? Keine Ahnung, wahrscheinlich kam die SERA-Geschichte einfach zu kurzfristig!
10. November 2014: Von Achim H. an C. B.
Ob die AIP auch noch geändert wird? Keine Ahnung, wahrscheinlich kam die SERA-Geschichte einfach zu kurzfristig!

Ja, furchtbar kurzfristig, nur 2 Jahre Vorwarnzeit und davor die Gelegenheit, selbst mitzuarbeiten. Quasi also über (VFR)-Nacht! Aber wahrscheinlich lag es wieder daran, dass man erst die offizielle deutsche Übersetzung abwarten musste, bevor man sich mit der Materie beschäftigt...

Das Problem ist unsere desinteressierte Luftfahrtverwaltung, siehe EASA-Veranstaltung in Rom, siehe Liste der Mitglieder der jeweiligen EASA-Arbeitsgruppen die praktisch frei von deutschen Namen sind.

Die AIP wird angepasst, die LuftVO auch. Die AIP ist übrigens keine Rechtsquelle, nur eine unverbindliche mehr oder weniger korrekte Zusammenfassung in einem von der ICAO definierten Format.
10. November 2014: Von C. B. an Achim H.
Das war ironisch gemeint! Bekannt sind die notwendigen Änderungen wahrscheinlich schon eher seit fünf Jahren!
10. November 2014: Von Achim H. an C. B.
Könnt mich endlos aufregen über diese permanente Arroganz der großdeutschen Verwaltung. Warum auch mitarbeiten bei Europa wenn es nicht die Kerninteressen betrifft?

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