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26. August 2014: Von Lutz D. an Carsten G.
Das Risiko der Nicht-Anerkennung der schon außerhalb der ATO geflogenen Stunden ist groß? Wieso das?
26. August 2014: Von Carsten G. an Lutz D.

Ich telefoniere nun auch schon seit Monaten mit vielen Schulen, Behörden, etc. und erkundige mich nach dem Stand der IR-Dinge. Solange es seitens des LBA kein genehmigtes Ausbildungsverfahren gibt, wird es schwierig sein, Ausbildungsinhalte festzulegen und diese auch im Rahmen einer Ausbildung zu absolvieren. Natürlich kann man drauf losfliegen in der Hoffnung, im Nachhinein die Inhalte genehmigt zu bekommen - das Risiko einer Nichtanerkennung bleibt aber.

Bis dahin kann man aber:
- AZF machen

- Nachflug erledigen

- 50 h PIC Überlandflug nachweisen

- Theorie lernen; CAT bietet die Schulungsunterlagen (nicht aber einen Fernlehrgang) an

oder bei unseren (vorbildlichen) südöstlichen Nachbarn durchstarten.

26. August 2014: Von Winfried Weiss an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]
"Solange es seitens des LBA kein genehmigtes Ausbildungsverfahren gibt, wird es schwierig sein, Ausbildungsinhalte festzulegen und diese auch im Rahmen einer Ausbildung zu absolvieren."

Die Ausbildungsinhalte stehen fest. Es mangelt lediglich an den Zulassungen der Lehrgänge durch das LBA.
In unserem Umfeld (Ostwestfalen und Ruhrgebiet) sind die Flugschulen bereits am Schulen für das EIR und das CB-IR bzw. die ersten Absolventen sind bereits fertig und warten nunmehr auf die Zulassung der Theorielehrgänge. Entsprechend wird hier auch umfangreich im ausserschulischen Teil geschult.
Acht Wochen nach Zulassung der Lehrgänge können dann die Prüfungen beim LBA abgelegt werden.

Eine Gefahr der Nichtanerkennung des ausserschulischen Teils der Ausbildung sehe ich nicht. Dazu müssten die gesetzlichen Grundlagen geändert bzw. beseitigt werden. Das dürfte schwierig sein für ein einzelnes EASA-Mitgliedsland und dürfte auch garnicht die ernsthafte Absicht des LBA sein.

Selbstverständlich steht es den Schulen frei, festzulegen, wieviel sie von diesem ausserschulischen Ausbildungsabschnitt anerkennen. Es ist aber ohnehin sinnvoll, seine beabsichtigten Freizeitflüge anstatt VFR einfach immer mit freiem IR-Lehrer als IR-Schulungsflug, möglichst in IMC durchzuführen und so eine sehr wertvolle Routine zu bekommen. Das Fixieren auf die Minimum-Ausbildung (nur 5 Std. freie Ausbildung und nur 10 Std. ATO-Ausbildung) ist hier nicht so förderlich.
26. August 2014: Von Lutz D. an Winfried Weiss
Perfekte Zusammenfassung.
26. August 2014: Von Roland Schmidt an Carsten G.
Nachtflug brauchst du aber nicht unbedingt, zumindest nicht für EIR, wenn du nicht nachts EIR fliegen willst.
26. August 2014: Von Daniel Krippner an Roland Schmidt
Ist aber dennoch eine gute Hinführung zum Thema, etwas mehr Routine am Funk und mit der Art der Navigation...
26. August 2014: Von Roland Schmidt an Daniel Krippner
Volle Zustimmung. Habe deshalb auch NVFR.
26. August 2014: Von Thomas Magin an Winfried Weiss

Hallo Winfried,

Du willst uns nicht zufaellig verraten welche Flugschulen da schon am ausbilden sind ... ?

Gruss

Thomas

PS: zur Not auch per mail ...

27. August 2014: Von claus gern an Winfried Weiss
Vielen Dank für den Hinweis - auch mich würde sehr interessieren, welche Flugschulen sich hier engagieren

9 Beiträge Seite 1 von 1

 

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