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Das selbe, als wenn mir der Schupo wegen hässlicher Sonnenbrille die Weiterfahrt untersagen würde. Garnichts, passiert nämlich nicht.
"Weiteres Vorgehen bei Beanstandungen Falls im Protokoll Beanstandungen aufgeführt werden, müssen diese innerhalb der angegebenen Frist behoben werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Luftfahrzeughalter.
Beanstandungen der Stufe 1: Beanstandungen der Stufe 1 müssen vor dem nächsten Flug behoben werden. Bis zur Behebung wird die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit ausgesetzt. Wird die Beanstandung nicht innerhalb einer vorab festgelegten Frist behoben und wurde mit dem zuständigen LBA-Inspektor keine Fristverlängerung abgesprochen, wird das Luftfahrt-Bundesamt die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit widerrufen. Durch Sofortmaßnahmen kann eine Beanstandung der Stufe 1 in Stufe 2 umgewandelt oder sofort geschlossen werden. Sobald alle Beanstandungen der Stufe 1 erfolgreich behoben wurden, wird die ggf. ausgesetzte Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit an den Luftfahrzeughalter zurückgegeben.
Beanstandungen der Stufe 2: Beanstandungen der Stufe 2 müssen innerhalb der im Protokoll festgesetzten Frist behoben werden, falls keine Frist angegeben wurde, innerhalb von 60 Tagen.
Schließung von Beanstandungen: Maßnahmen zur Behebung von Beanstandungen müssen unter Absprache mit dem zuständigen LBA-Inspektor erfolgen. Kann eine Beanstandung nicht direkt vor Ort behoben werden, muss die erfolgreiche Behebung dem zuständigen LBA-Inspektor schriftlich, unter Vorlage geeigneter Nachweise, mitgeteilt werden"
Sachen wie fehlende Aufkleber usw. sind laut LBA so "Minor" das man da komplett auf eine schriftliche Aufnahme verzichtet und lieber auf die Zusammenarbeit mit Piloten und Haltern vertraut.
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Was ist zum Beispiel "Stufe 1" für ein Fehler notwendig?
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Laut zweier Inspektoren, die ich einmal an meinem Flugplatz angetroffen und dazu befragt habe, wären das sehr grobe Sachen, z.B. ein anderer Motor eingebaut als per TCDS/STC erlaubt, im Prinzip nur Dinge wo sie große Bedenken bezüglich der Sicherheit jedes weiteren Fluges hätten.
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Na das ist ja nachvollziehbar bzw. eher unwahrscheinlich....
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...ich bin zwei Jahre lang unwissentlich mit einem nicht den Papieren entsprechenden Prop rumgeflogen. Flog super. CAMO & Werft haben es nicht bemerkt. Aber die Versicherung, als der neue Besitzer einen Prop-Strike hatte...
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"Was sagen die Ramp Checker dann eigentlich zum
papierlosen Fliegen, wenn zB die gesamte Flugvorbereitung, Checklisten
etc nur auf dem iPad sind?"
Derzeit wohl nichts, da es in D NOCH keine Gesetzesgrundlage gibt. Kann mir aber vorstellen, das zumindest Redundanz gefragt ist und der Ladestand gepüft wird. Mit EASA Ops ändert sich das wohl.
Ehrlich gesagt halte ich es auch für nicht ganz so ratsam, alles aufm Pad zu haben - aber das ist nur meine Meinung.
Zumindest Checklisten und Flugvorbereitung werde ich immer in Papier dabei haben.
Karten haben wir in der Flieger-Avionik - Darstellung auf dem MFD - und zweimal iPad plus noch aufm Rechner dabei -> das ist so ein Overkill...... wichtige Frequenzen (ILS, VORs, NDBs ) sind auch noch im FMS hinterlegt....
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