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4. Februar 2014: Von Stephan Schwab an Stefan K.
Wie sie sicher wissen, wird VFR Nacht zu IFR in Luftraum E und C gestaffelt. Deshalb wird für unser System ein Flugplan benötigt. Natürlich wird in diesem Fall auch Funkkontakt benötigt... oder wie sollte man sonst einen anderen Verkehr zu ihnen staffeln ?

C is controlled airspace. Das ist verständlich und ich brauche eine Freigabe.

Aber was ist der Unterschied in E zwischen Tag und Nacht? Für E wird ja keine Freigabe benötigt. Und am Tag sind die VFR-Bewegungen auf dem Schirm des IFR-Sektors auch dargestellt (in grün). Zu den grünen VFRler besteht am Tag wahrscheinlich keine Funkverbindung und der IFR-Verkehr wird notfalls herumgeführt - richtig? Was ändert sich da in der Nacht?

NLFS ist eine andere Sache. Da ist ja jemand anderes für zuständig. Geht es eher darum im Rahmen des Datenaustausches mit dem militärischen ATC den Datenaustausch via "IFR"-Flugplänen durchführen zu können?
4. Februar 2014: Von Achim H. an Stephan Schwab
Aber was ist der Unterschied in E zwischen Tag und Nacht? Für E wird ja keine Freigabe benötigt.

E ist auch kontrollierter Luftraum, für den tagsüber unter VFR keine Freigabe erforderlich ist, nachts ist jedoch eine Freigabe erforderlich: Anlage 5 zur LuftVO.

Staffelung erfordert, dass alle beteiligten Maschinen der FVK (Flugverkehrskontrolle = ATC) unterliegen. Da nachts in E VFR von IFR gestaffelt wird, muss der VFR-Flug ein kontrollierter Sichtflug sein, sprich eine Freigabe ist erforderlich. Der Flugplan kommt noch hinzu, damit die Lotsen wissen, was kommt. Um ein Flugzeug von A nach B zu bringen, erfordert unser System einen Kontrollstreifen und der wird automatisch erzeugt, wenn ein Flugplan vorliegt.

Man könnte auch sagen, dass bei uns nachts in E VFR nicht von IFR separiert wird wie in den USA aber es ist nun einmal anders. Hat Vor- und Nachteile.

Die zivilen Lotsen wissen übrigens oft nicht Bescheid über den militärischen Verkehr, daher auch die Korridore. Ich hatte schon öfters den Fall, dass ich in E einen Hinweis hatte à la "Verkehr auf 3 Uhr, sehr schnell, wahrscheinlich militärisch".
4. Februar 2014: Von Stephan Schwab an Achim H.
E ist auch kontrollierter Luftraum, für den tagsüber unter VFR keine Freigabe erforderlich ist, nachts ist jedoch eine Freigabe erforderlich

Klar. Bloß frage ich mich gerade warum das Nachts eine Freigabe erfordert und tagsüber nicht?

Ich versuche das gerade von der ATC-Sicht zu sehen und mir erschließt sich die Notwendigkeit nicht auf den ersten Blick.
4. Februar 2014: Von Achim H. an Stephan Schwab
Habe ich doch geschrieben :) Nachts wird gestaffelt und das erfordert Flugplan + Freigabe. Tagsüber wird IFR nicht von VFR gestaffelt in E.
4. Februar 2014: Von Stefan K. an Stephan Schwab
Ein Grund dürfte das in der Nacht aufgehobene Speedlimit von 250kt im Luftraum E sein..... und natürlich das angesprochene NLFS.....
Ich hoffe, das ihnen der Besuch in unserem Center gefallen hat und sie einige Eindrücke sammeln konnten....wäre vielleicht auch mal etwas für unseren High End Piloten Laufenberg......
4. Februar 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Hier ist ja wieder was los...
Anyway, es ist halt wie bei Kafka. Der, der das System an sich ablehnt, wird nie verstehen, nach welcher Logik im System argumentiert wird.
Ich finde das System mit VFR bei Nachz in Deutschland oder Belgien ok. Es schränkt mich nicht ein, letztlich konnte ich nachts immer fliegen wie und was ich will, dank RR jetzt auch kurzentschlossen.
Aber ich verstehe schon Thores Punkt: es ginge auch noch deutlich einfacher und der Sicherheitsgewinn der Staffelung IFR zu VFR in E ist allenfalls moderat.
Der militärische Tiefflug hingegen ist schon ein guter Grund, häbe es keine nächtliche Flugplan-/Transponderpflicht, wären die Tiefflugkorridore vermutlich als echte ED-R's in den Karten, wie sollte man das auch sonst lösen (außer mit dem Modell der Luftwaffe Islands).
Insofern, Thore, verkämpf Dich nicht, wo es nicht lohnt.
4. Februar 2014: Von Lutz D. an Lutz D.
PS:
Es schreiben die Kameraden:

Tiefflüge bei Nacht über Land sind zulässig von Montag bis Donnerstag zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und 24.00 Uhr. Auch hier sind Feiertage und Wochenenden flugfreie Zeit.

Gilt auch in den Korridoren.

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