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12. Oktober 2011: Von Intrepid an Klaus Dreyer
Ihr Zitat: "Die im Flugplan angegebene EET ist nicht die Zeit bis zum IAF, sondern die Zeit bis zur erwarteten Landung auf dem Zielflugplatz.

Und die ETA ist dann also ATD + EET, und das ist die erwartete Ankunftszeit am Zielflugplatz (und nicht am IAF, das ist schlicht falsch!!!)."



Mein Zitat kommt aus der AIP, Seite ENR 1.10-8: "8.2.1.1 bei IFR-Flügen die voraussichtlich erforderliche Zeit vom Start bis zur Ankunft über dem festgelegten durch Bezug auf Navigationshilfen definierten Punkt, von dem aus ein Instrumentenanflugverfahren eingeleitet werden soll oder, wenn dem Zielflugplatz keine Navigationshilfe zugeordnet ist, bis zur Ankunft über dem Zielflugplatz;"


Ich finde, das ist eindeutig.

13. Oktober 2011: Von Frank Naumann an Intrepid

Vielen Dank für den Link zur Quelle, die ist in der Tat eindeutig. Das habe ich bisher immer falsch gemacht, vielleicht sollte ich doch wieder häufiger den fetten Wälzer namens AIP als Gute-Nacht-Lektüre verwenden ;-))

PS: für Österreich findet man eine inhaltlich ähnliche Regelung im "Österreichischen Nachrichtenblatt für Luftfahrer":

15. Oktober 2011: Von Klaus Dreyer an Intrepid

Hallo Herr Müller,

vielen Dank für die Quellenangabe der AIP Deutschland. Ich bin darüber total verblüfft. Ich nehme das natürlich so zur Kenntnis. Es steht da tatsächlich so. Allerdings halte ich das nach wie vor für Unsinn und auch für nicht ICAO-konform.

Im ICAO DOC 4444 „Rules of the Air“ steht an der entsprechenden Stelle „total estimated elapsed time“. Das übersetze ich mal mit „Gesamtflugzeit“. Und die Gesamtflugzeit ist für mich nicht am IAF beendet; denn der Flug geht ja noch weiter – bis zum Aufsetzen eben.

Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und in einer Reihe von anderen AIPs nachgeschaut, was da so steht (UK, Frankreich, Belgien, Niederlande, Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Dänemark, Norwegen, Schweden). Die Niederlande bringen dieselbe Definition. Alle anderen sagen entweder dazu gar nichts aus, oder verweisen auf das ICAO DOC oder schreiben dort einfach ab „total estimated elapsed time“. Und für Österreich gibt es ja diese Definition auch in dem Nachrichtenblatt, zu dem Herr Naumann ja den link dankenswerterweise bereitgestellt hat.

Woher diese Definition stammt oder wann und wie sie aufgetaucht ist, bleibt mir weiterhin ein Rätsel. Als ich vor 37 Jahren meine IFR-Ausbildung gemacht habe, habe ich es jedenfalls anders gelernt, damit die Prüfung beim LBA bestanden und es seither nicht mehr vergessen. Das sind grandfather rights, die haben Vorrang vor irgendwelchem „neumod’schen Kram“ J.

Ich werde das also – genau wie Sie – auch in Zukunft anders machen.

@Frank Naumann: Das ist in der Tat eine gute Frage, woher der Sprit für das zusätzliche holding stammt. Darüber hatte ich mir noch nie Gedanken gemacht. Und es wird ja auch tatsächlich kein zusätzlicher Sprit in die Kraftstoffbedarfsrechnung eingestellt. Aber vielleicht kann man sagen, dass man dafür den eingeplanten Sprit für die 45 min holding verbrauchen darf. Denn zu diesen 45 min holding wird es ja nicht mehr kommen, da bei Funkausfall niemand es verlangen kann.

15. Oktober 2011: Von Richard G. Müller an Klaus Dreyer

Sehr geehrte Kollegen,


Kann es sein, dass diese Regularien aus eine Zeit stammen, als noch klassisch ohne Radar gestaffelt wurde und die Flugplanruten genau abgeflogen wurden. Mit den neueren Techniken stehen der Flugsicherung ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung derartige Situationen zu erkennen und abzuarbeiten. Könnte dies der Grund sein, dass diese EET desshalb sehr lasch gesehen wird? Gibt es in diesem Forum Jemanden von Seite der Flugsicherung, der die derzeit gängige Praxis darlegen kann, um uns weiter Diskussionen um des Kaisers Bart zu ersparen?


mit besten Grüßen


Richard G. Müller

15. Oktober 2011: Von Intrepid an Richard G. Müller
Natürlich dient die EET im Flugplan den Belangen der Flugsicherung (sprich Staffelung) und nicht der Kraftstoffbedarfsplanung. Außerdem geht sie vom kleinsten gemeinsamen Nenner weltweit aus und das dürfte ein nicht mit Radar überwachter Enroute-Teil sein. Interessant ist dabei nur, ab wann am Zielflughafen der übrige Betrieb Rücksicht auf ein nur wage einschätzbares und nicht ansprechbares Luftfahrzeug nehmen muss. Der Enroute-Teil wird bis zur ETA freigehalten, der Anflug danach bis zur Landung. Ich denke, das Verfahren ist sehr gut durchdacht, zudem nicht zu kompliziert und schränkt den übrigen Flugbetrieb nicht mehr als notwendig ein.


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