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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Januar 2010: Von Peter Schneider an Jan Brill
Sehr geehrter Herr Brill,

"4. Terminal unit rate....

...and for aircraft weighing less than 2 tonnes will no longer apply after 1 Jan 10"
heißt, Minimum ist 2 Tonnen nach meinem Verständnis. MFG
20. Januar 2010: Von Jan Brill an Peter Schneider
Moin,

gibt keinen Mindestsatz beim Gewichtsfaktor. Es werden die Tonnen mit drei Dezimalstellen genommen und dann der Faktor p kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet.

Fällig wird bei An- und Abflug auch nur eine Gebühr, Zähleinheit ist der Abflug.

(Telefonische Auskunft der Gebührenstelle).

Der von Ihnen zitierte Satz bezieht sich auf die bisherige Regelung mit Pauschal 10,70 + MwSt für< 2 Tonnen und den darüber VFR um 60% verminderten Satz. Das ist passé.

viele Grüße,
Jan Brill
20. Januar 2010: Von Peter Schneider an Jan Brill
Moin moin,

ahaa, dann wird sogar mal, je nachdem, im Einzelfall die Gebühr auch deutlich günstiger! Danke für die Klarstellung.
MFG

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