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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Juli 2005: Von  an 
Hier ist die Antwort von Hr. Wissmann:

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juni, in welchem Sie die im Luftsicherheitsgesetz geforderte Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern kritisieren. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Ich kann Ihre Argumente grundsätzlich nachvollziehen, möchte aber ebenso die im Kern richtige Intention des Gesetzes herausstellen. Bei den gegensätzlichen Positionen ergibt sich eine schwierige Situation, die einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung in naher Zukunft zugeführt werden muss.
Einerseits ist es richtig, dass das konkrete Gefährdungspotential von Kleinflugzeugen geringer ist als dasjenige von Linienflugzeugen. Andererseits darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Schutzgut des Luftsicherheitsgesetzes ein überragend wichtiges Allgemeingut darstellt. Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Bevölkerung ist das schützenswerteste Allgemeingut, welches hinter einem Gesetz stehen kann. Daraus folgt, dass auch die Einschränkungen, welche ein Gesetz dem Bürger abverlangen darf, umso größer sein dürfen. Hierbei ist vom Gesetzgeber auch die abstrakte Gefährdung zu berücksichtigen, die möglicherweise von Kleinflugzeugen und deren Piloten ausgehen kann.
Allerdings ist der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Gesetzes zu wahren. Dieser besagt, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen und Einschränkungen der betroffenen Personen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck des Gesetzes stehen müssen.
Es lässt sich nicht bestreiten, dass es in unser aller Interesse ist, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des deutschen Luftverkehrs sowie vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen in unserem Lande sicherzustellen. Der hiermit verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit sind wir uns alle bewusst. Deshalb bedarf es einer ausgewogenen Regelung und Umsetzung, die sowohl den Interessen der Allgemeinheit als auch denen der betroffenen Piloten gerecht wird.
Es soll und darf dabei wiederum kein Pilot ohne vorherige Überprüfung im Einzelfall eines generellen Verdachts bezichtigt oder gar als potentieller Terrorist eingestuft werden. Verbindliche Kriterien sind festzulegen, um Vorhersehbarkeit zu schaffen und scheinbar willkürliche Entscheidungen auszuschließen. Auch ist sicherzustellen, dass bei der Überprüfung der Pilotinnen und Piloten erhobene Daten nur den Datenschutzbestimmungen entsprechend ver
wendet werden.
Ferner müssen für die Durchführung des Gesetzes in den Ländern einheitliche Regeln gelten. Die Umsetzung der Durchführungsverordnung zum Luftsicherheitsgesetz muss flächendeckend - wie bei jedem anderen Gesetz auch - gewährleistet sein, um die Rechtsgleichheit im Bundesgebiet und die Rechtssicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen.
Gerade im Bereich des Freizeitsports halte ich jegliche Bürokratisierung für bedenklich. Nur bei zwingenden Gründen kann ich eine solche akzeptieren. Da die Entbürokratisierung in der Bundesrepublik ein Hauptanliegen meiner politischen Arbeit ist, werde ich mich für jede Maßnahme, die zum Abbau der Bürokratisierung in unserem Lande führt, im Deutschen Bundestag nachhaltig einsetzen. Es gibt heute bereits zu viele Regelungen, von denen manche widersprüchlich und/oder überzogen sind. Verwaltungsvorgänge sind immer noch zu umständlich und zu langsam - diese Tendenz gilt es nicht noch zu fördern, sondern aufzuhalten und entgegenzuwirken. Eine Politik der zunehmenden Regulierung und der Bevormundung des einzelnen Bürgers, wie von der rot-grünen Bundesregierung seit nunmehr über sechs Jahren betrieben, lehne ich aus wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Gründen strikt ab. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich daher auch weiterhin dafür einsetzen, die Bürokratie abzubauen sowie die Verwaltung zu vereinfachen und Entscheidungen schneller zu machen.
Deswegen ist bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz eine vernünftige und für alle Betroffenen akzeptable Regelung im Interesse der Allgemeinheit zu finden. Dafür werden sic,h CDU und CSU im Deutschen Bundestag einsetzen.
2. Juli 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hi,

mit anderen Worten, auch von Herrn Wissmann kommt nur Blabla. Bürokratie, nein, LuftSiG ja. Schutz der Allgemeinheit über alles, über alles in der Welt. Da waren wir doch schonmal?

Und wer schützt die Allgemeinheit vor den ganz und gar nicht abstrakten Gefahren durch terroristisch mißbrauchte Kraftfahrzeuge aller Größen und aller möglichen Arten von Ladung? Gefahrgut auf Schienen- und Wasserwegen? Rucksäcken in im ÖPNV?

Sorry, Herr Wissmann, aber das hier ist Sündenbockpolitik.

Gruß

StefanJ

und siehe da....beim stöbern älterer beiträge....stefan jaudas hat 11 jahre in die zukunft geschaut....

mfg

ingo fuhrmeister


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