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IFR & ATC | Zuverlässigkeitsüberprüfung Anschreiben Abgeordnete  
26. Juni 2005: Von  
Im Hinblick auf die Bundestagswahlen habe ich Anfang Juni die Abgeordneten meiner beiden Wohnsitze angeschrieben.

Es handelt sich um die Herren Hans Michelbach (CSU), Heinz Köhler (SPD), Matthias Wissmann (CDU) und Cem Özdemir (Grüne), wobei letzterer keine Kontaktadressen hat und in der Versenkung verschwunden zu sein scheint.

Dass noch keine Reaktion erfolgt ist, habe ich fast erwartet.
Vielleicht wollen die Herren nicht gewählt werden...

Der Text ist aus Schreiben von AOPA und JAR-Contra entstanden und wurde von mir modifiziert. Er darf gerne kopiert werden.

Nerven Sie Ihre Abgeordneten! Steter Tropfen hölt den Stein.


Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich wende mich an Sie, da Sie mein Abgeordneter sind.

Im neuen Luftsicherheitsgesetz wird gefordert, dass alle Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern sich sofort der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen müssen. Es wird verlangt, dass alle Piloten selbst und kostenpflichtig die Zuverlässigkeitsüberprüfungen beantragen müssen, ohne dass irgendein Verdacht besteht. Es wird zusätzliche Bürokratie geschaffen. Dies widerspricht den Aussagen, Bürokratie abbbauen zu wollen.

Es gibt keine bundesweit einheitlichen Vorgaben, nach denen die Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden kann. Das Gesetz wird ohne die zugehörige Durchführungsverordnung von einigen Landesluftfahrtbehörden umgesetzt. Jedes Regierungspräsidium geht derzeit nach eigenen Kriterien vor. Was ist "zuverlässig"? Schadet 1 Punkt in Flensburg? Hier sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Würden Sie ein Formular wie den beigefügten Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung jährlich ein Mal ausfüllen und einen derartigen Freibrief erteilen? Zu den Befugnissen der Behörde lesen Sie bitte auch das angehängte Luftsicherheitsgesetz §7.

Es gibt keine Gebührenordnung, alles ist möglich. Es kann nach Belieben kassiert werden.

Ausländische Piloten und Flugzeugführer ohne Lizenz wie der zitierte kranke Motorseglerpilot über Frankfurt werden durch die Vorschriften überhaupt nicht erreicht. Der Pilot mit falschen Papieren in Brandenburg wurde auch ohne Luftsicherheitsgesetz entdeckt.

Das Gefährdungspotential durch Kleinflugzeuge ist wesentlich geringer als durch Kraftfahrzeuge und LkW's. Ein Kleinflugzeug ist nicht vergleichbar mit einem Airbus. Da könnte man doch gleich alle Autofahrer auf Zuverlässigkeit überprüfen, alle Flugzeugpassagiere (wie die Terroristen von New York) oder alle Bahnfahrer (Anschlag von Madrid). Der Fantasie sind mit der passenden Begründung keine Grenzen gesetzt.

Die betroffenen Piloten werden durch dieses ungerechte, absurde, voreilige und teuere Vorhaben massiv eingeschränkt. Ob diese Überprüfung dazu beiträgt, Sicherheit vor terroristischen Anschlägen zu schaffen, ist ohnehin sehr zweifelhaft.

Ich bitte Sie, beim Innenministerium zu interventieren, damit der Innenminister dieses Vorhaben sofort stoppt und sich mit einer entsprechenden Weisung an die Landesregierungen wendet.

Anbei zur Information ein Rundschreiben der Argumente der AOPA (ADAC der Piloten), der Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.

Mein Schreiben und Ihre Antwort werde ich meinen Fliegerkollegen (über 100 Mitgliedern) zur Kenntnis geben und in geeigneten Internetforen veröffentlichen.

Da ja anscheinend im Herbst Bundestagswahl ist, wird die Antwort zur Meinungsbildung und entsprechender Stimmabgabe beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
27. Juni 2005: Von Guido Knigge an 
Nur zu schade, dass es nichts nutzen wird.
45,000 Betroffene entsprechen gerade knapp 0.5% der Gesamtbevoelkerung. Das ist schlicht keine Lobby.

Aber eine tolle Minderheit an der man zur Beruhigung der Gesamtbevoelkerung (es wird ja was getan!) ein wenig herumkujonieren kann. Wehren sie sich die Piloten zu stark, werden sie vom Neidfaktor der 99.5% wieder in die Schranken gewiesen. Geschieht uns Millionaeren recht, oder?

Man stelle sich vor etwas derartiges wuerde fuer Autofahrer verlangt. Die Regierung wuerde innerhalb von Stunden aus dem Amt gejagt.

Ich habe gerade - aus Dubai - meinen Antrag abgeschickt.

Ein Deutscher, im mittleren Osten lebend, keine Steuern an den deutschen Fiskus entrichtend, mit einer Araberin verheiratet, fuer eine arabische Fluggesellschaft (Emirates) arbeitend, zwei Parktickets in nur 12 Monaten - kann so jemand zuverlaessig genug sein, eine Waffe - pardon: ein E-Klasse Flugzeug - zu fuehren?

Ich weiss, es ist politisch zutiefst inkorrekt, aber der Gedanke draengt sich einfach auf:
Diese 'Zuverlaessigkeitsueberpruefung' erscheint mir wie eine Art 'Judenstern' des 21sten Jahrhunderts. To add insult to injury: Man muss ihn auch noch selbst beantragen und bezahlen.

Deutschland - Deutschland - Unser Land hat keine gute Geschichte im Umgang mit Minderheiten. Wehret den Anfaengen!

Waere ich nicht schon ausgewandert...
27. Juni 2005: Von  an Guido Knigge
Servus und Grüsse aus dem Emirat Bayern!

Sie schreiben:
"Ein Deutscher, im mittleren Osten lebend, keine Steuern an den deutschen Fiskus entrichtend, mit einer Araberin verheiratet, fuer eine arabische Fluggesellschaft (Emirates) arbeitend, zwei Parktickets in nur 12 Monaten - kann so jemand zuverlaessig genug sein, eine Waffe - pardon: ein E-Klasse Flugzeug - zu fuehren?"

Und so sieht das einer der vielen Apologeten des guten alten Teutschen Obrigkeitsstaats:
Ein (siehe Vorname) liberal wählender, weltoffener Deutscher (igitt), fahnenflüchtig und seit dem Tod von Andreas Baader im Mittleren Osten lebend, wahrscheinlich Steuerhinterzieher, zumindest aber Steuerflüchtling, mit einer arabischen Bombenwerferin und Terroristin verheiratet (das nehmen wir jetzt einfach mal so an), vaterlandsloser Geselle, der lieber für eine international hervorragend angesehene Airline arbeitet als für die Teutsche Luftaffe, äh Teutsche Lufthansa, als Schwerverbrecher wegen Falschparkens wiederholt vorbestraft, benutzt verschiedene Leichtflugzeuge als Waffen. Leidet unter Konzentrationsstörungen und ist, da wir vorübergehend keine entsprechenden Lager zur Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit in Teutschland betreiben dürfen, sofort nach Guantanamo zur weiteren Behandlung zu überstellen.

Lieber Freund, vielleicht überlegen Sie es sich noch einmal, bevor Sie das nächste Mal hier einreisen wollen.

Grüsse,
LFC
28. Juni 2005: Von Guido Knigge an 
Lieber LFC,
immerhin stimme ich mir Ihrer Einschaetzung so weit ueberein, dass ich die lokale GCAA wegen Umregistrierung der Familien-Piper kontaktiert habe. Sie waeren vielleicht ueberrascht, wie sehr sich die lokalen Flying Clubs und unsere Deutschen aehneln.
Jede Menge 'Good old boys' die 'Flugbenzin' quatschen. Der Unterschied: Man traegt Nachthemd und die Wasserpfeife ersetzt das Bierchen. Liebe Gruesse!
2. Juli 2005: Von  an 
Hier ist die Antwort von Hr. Wissmann:

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juni, in welchem Sie die im Luftsicherheitsgesetz geforderte Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern kritisieren. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Ich kann Ihre Argumente grundsätzlich nachvollziehen, möchte aber ebenso die im Kern richtige Intention des Gesetzes herausstellen. Bei den gegensätzlichen Positionen ergibt sich eine schwierige Situation, die einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung in naher Zukunft zugeführt werden muss.
Einerseits ist es richtig, dass das konkrete Gefährdungspotential von Kleinflugzeugen geringer ist als dasjenige von Linienflugzeugen. Andererseits darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Schutzgut des Luftsicherheitsgesetzes ein überragend wichtiges Allgemeingut darstellt. Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Bevölkerung ist das schützenswerteste Allgemeingut, welches hinter einem Gesetz stehen kann. Daraus folgt, dass auch die Einschränkungen, welche ein Gesetz dem Bürger abverlangen darf, umso größer sein dürfen. Hierbei ist vom Gesetzgeber auch die abstrakte Gefährdung zu berücksichtigen, die möglicherweise von Kleinflugzeugen und deren Piloten ausgehen kann.
Allerdings ist der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Gesetzes zu wahren. Dieser besagt, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen und Einschränkungen der betroffenen Personen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck des Gesetzes stehen müssen.
Es lässt sich nicht bestreiten, dass es in unser aller Interesse ist, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des deutschen Luftverkehrs sowie vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen in unserem Lande sicherzustellen. Der hiermit verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit sind wir uns alle bewusst. Deshalb bedarf es einer ausgewogenen Regelung und Umsetzung, die sowohl den Interessen der Allgemeinheit als auch denen der betroffenen Piloten gerecht wird.
Es soll und darf dabei wiederum kein Pilot ohne vorherige Überprüfung im Einzelfall eines generellen Verdachts bezichtigt oder gar als potentieller Terrorist eingestuft werden. Verbindliche Kriterien sind festzulegen, um Vorhersehbarkeit zu schaffen und scheinbar willkürliche Entscheidungen auszuschließen. Auch ist sicherzustellen, dass bei der Überprüfung der Pilotinnen und Piloten erhobene Daten nur den Datenschutzbestimmungen entsprechend ver
wendet werden.
Ferner müssen für die Durchführung des Gesetzes in den Ländern einheitliche Regeln gelten. Die Umsetzung der Durchführungsverordnung zum Luftsicherheitsgesetz muss flächendeckend - wie bei jedem anderen Gesetz auch - gewährleistet sein, um die Rechtsgleichheit im Bundesgebiet und die Rechtssicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen.
Gerade im Bereich des Freizeitsports halte ich jegliche Bürokratisierung für bedenklich. Nur bei zwingenden Gründen kann ich eine solche akzeptieren. Da die Entbürokratisierung in der Bundesrepublik ein Hauptanliegen meiner politischen Arbeit ist, werde ich mich für jede Maßnahme, die zum Abbau der Bürokratisierung in unserem Lande führt, im Deutschen Bundestag nachhaltig einsetzen. Es gibt heute bereits zu viele Regelungen, von denen manche widersprüchlich und/oder überzogen sind. Verwaltungsvorgänge sind immer noch zu umständlich und zu langsam - diese Tendenz gilt es nicht noch zu fördern, sondern aufzuhalten und entgegenzuwirken. Eine Politik der zunehmenden Regulierung und der Bevormundung des einzelnen Bürgers, wie von der rot-grünen Bundesregierung seit nunmehr über sechs Jahren betrieben, lehne ich aus wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Gründen strikt ab. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich daher auch weiterhin dafür einsetzen, die Bürokratie abzubauen sowie die Verwaltung zu vereinfachen und Entscheidungen schneller zu machen.
Deswegen ist bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz eine vernünftige und für alle Betroffenen akzeptable Regelung im Interesse der Allgemeinheit zu finden. Dafür werden sic,h CDU und CSU im Deutschen Bundestag einsetzen.
2. Juli 2005: Von  an 
Und hier äußert sich Hr. Köhler:

für Ihre Email vom 01. Juni 2005 danke ich Ihnen. Ihrer Bitte, beim Bundesministerium des Innern in dem von Ihnen dargelegten Sinne zu intervenieren, kann ich leider nicht nachkommen. Gerne möchte ich meine Haltung begründen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist ein Kernstück des Luftsicherheitsgesetzes. Ziel ist es, vorhandene Sicherheitslücken zu schließen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen in einem besonderen Maße für ausländische Arbeitnehmer erforderlich sind, da sich diese oftmals erst seit kurzer Zeit in Deutschland aufhalten. Häufig fehlt bei dieser Personengruppe eine ausreichende Basis für eine Beurteilung nach sicherheitsspezifischen Kriterien. Die durch die Sicherheitsüberprüfung nun vorhandenen Möglichkeiten einer Ausweitung der Abfragemöglichkeiten ermöglichen den Abbau derartiger Informationsdefizite.
Das jährliche Überprüfungsintervall sowie der Umfang der zu überprüfenden Personengruppe gemäß den Neuregelungen des § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes ist daher nach meiner Auffassung gerechtfertigt und geboten. Ich teile an dieser Stelle die Auffassung der Bundesregierung vom 06. Juni 2005 (siehe Anlage).

Anlage:

17. Abgeordneter Hartmut Koschyk(CDU/CSU)
Hält die Bundesregierung angesichts der Vielzahl von Beschwerden von Luftsportverbänden sowohl das jährliche Überprüfungsintervall als auch den Umfang der zu überprüfenden Personengruppe gemäß den Neuregelungen des § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes im Lichte einer verantwortungsvollen Abwägung der Konsequenzen für die Betroffenen mit dem erreichten Sicherheitsgewinn weiterhin für geboten, oder sieht die Bundesregierung hier Änderungsmöglichkeiten, ohne das Sicherheitsniveau nachhaltig zu senken?
Antwort des Staatssekretärs Lutz Diwell vom 7. Juni 2005
Ja, die Bundesregierung hält die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Personen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes für geboten.
2. Juli 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hi,

mit anderen Worten, auch von Herrn Wissmann kommt nur Blabla. Bürokratie, nein, LuftSiG ja. Schutz der Allgemeinheit über alles, über alles in der Welt. Da waren wir doch schonmal?

Und wer schützt die Allgemeinheit vor den ganz und gar nicht abstrakten Gefahren durch terroristisch mißbrauchte Kraftfahrzeuge aller Größen und aller möglichen Arten von Ladung? Gefahrgut auf Schienen- und Wasserwegen? Rucksäcken in im ÖPNV?

Sorry, Herr Wissmann, aber das hier ist Sündenbockpolitik.

Gruß

StefanJ

und siehe da....beim stöbern älterer beiträge....stefan jaudas hat 11 jahre in die zukunft geschaut....

mfg

ingo fuhrmeister


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