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8. Juni 2005: Von  an Norbert V.H. Lange
Hallo Henry,

ich möchte mal den VFR-Piloten sehen, der im Fluge kurz vor Erreichen der ERA 2 eine solche Berechnung anstellt...
Viele haben schon mit den Halbkreisflughöhen Probleme.

Aus Sicht der militärischen Luftraumüberwachung stellt sich die Frage nach solchen Kalkulationen sowieso nicht, da sowohl die bodengebundenen als auch die AWACS-Systeme sowohl die Charlie-Höhen auslesen als auch parallel dazu noch eine 3D-Höhe berechnen (above GND).Die Daten werden ständig gemeinsam angezeigt.
Würde der Transponder (zur Täuschung) ausgeschaltet, wäre immer noch feststellbar wo und in welcher Höhe abgeschalten wurde und die gemessene / berechnete 3D-Höhe wäre auch noch vorhanden. Schummeln geht also nicht.

Da die vom Transponder (unabhängig von der Mode III-Rasterung 0021) abgestrahlte Höhe sich am eingestellten Luftdruck orientiert, also im genannten Fall an 1017 hPa, wird eine definitv festgelegte Höhe abgestrahlt, nach der der Pilot entscheiden muß: Bin ich drüber oder flieg ich rein, weil ich zu tief bin. Um nichts anderes geht es!

Im Übrigen sollte man aber über 5000FT nicht nach 1017 sondern nach 1013hPa fliegen, was bedeuted, dass man den Höhehmsser herunter dreht und damit auch die angezeigte Höhe, was bei 4 hPa Differenz 120FT ausmacht, die man dann laut Anzeige tiefer wäre...

Grüße,
TS
8. Juni 2005: Von Stefan Jaudas an 
Lieber ATCler,

ich habe seinerzeit gelernt, daß die Höhe, die ein Transponder abstrahlt, unabhängig ist von dem im Hohenmesser eingestellten Druck. Vielmehr beziehen sich alle Transponder auf Standarddruck (1013,2HPa). Aus dem offensichtlichen Grund, Fehlbedienungen auszuschließen.

Was die angeblich über hundert massiven Luftraumverletzungen angeht, da gebe ich Henry recht. Ohne weitere unabhängige und authorisierte Quellen ist diese Nachricht erstmal wertlos. Kann sich noch jemand an die oft kolportierten "zahlreichen Near-Misses" zwischen GA-Flugzeugen (besonders Segelflugzeugen) und Airlinern erinnern, mit denen letztes Jahr am Niederrhein eine massive Luftraumbeschränkung begründet werden sollte? Da hat sich auch nie eine einzige zuverlässige Quelle gefunden, die auch nur einen einzigen "Near Miss" im fraglichen Gebiet bestätigt hätte.

MfG

Stefan
10. Juni 2005: Von Norbert V.H. Lange an 
Guten Abend TS,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. War ja auch schon spät bei Ihnen. Oder sind Sie Frühaufsteher?

Kann man also zusammenfassen sagen:
Wenn jemand wegen Luftraumverletzungen zur Kasse gebeten wird, dann ist im Streitfall die AWACS-AUfzeichnung der ausschlaggebende Beweis?

fragt###-MYBR-###Ihr
Henry
aus dem Taunus

P.S. Noch eine Frage:
Ist nicht seit 1994 die Trennung zwischen ziviler und militärischer Flugsicherung aufgehoben? Wird das jetzt nicht alles zentral von Langen aus kontrolliert, mit Ausnahme der Militärflughäfen?

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