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10. Dezember 2023 12:37 Uhr: Von Charlie_ 22 an Arnold Grubek

Es gibt nur eine Möglichkeit, risikolos ein Flugzeug zu kaufen: Kaufvertrag, Kaufpreis bei Notar hinterlegen lassen, Überweisung des Betrages auf Dein Konto vor Übergabe des Flugzeugs,

Wenn der Käufer das nicht will – dann hat das einen (schlechten) Grund.

Barzahlung solcher Beträge ist praktisch immer unseriös und mindestens Geldwäsche. Würde ich nie akzeptieren.

10. Dezember 2023 12:49 Uhr: Von Arnold Grubek an Charlie_ 22

Er bietet auch eine Überweisung an.....nur damit habe ich ein fast größerers Problem, da man diese wieder zurückholen kann.

So habe ich das bis heute gesehen.....

10. Dezember 2023 12:53 Uhr: Von Charlie_ 22 an Arnold Grubek Bewertung: +2.00 [2]

NEIN. Man kann eine gebuchte Überweisung auf ein deutsches Konto NIE "zurück holen". Glaub's mir einfach, ich weiß das. Wenn der Betrag gebucht ist, dann hast Du ihn auch.

Wenn Du eine Fehlüberweisung machst und SOFORT bei Deiner Bank anrufst, BEVOR der Betrag auf dem Empfängerkonto gut geschrieben ist, hast Du eine Chance. Wenn der Betrag gebucht ist nicht mehr,

https://www.ombudsstelle.at/faq/bezahlen-im-internet/kann-ich-eine-ueberweisung-von-meiner-bank-wieder-zurueckholen-lassen/

10. Dezember 2023 13:26 Uhr: Von Arnold Grubek an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

jetzt bin ich schlauer. Danke.

10. Dezember 2023 13:55 Uhr: Von Wolff E. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]
Es ist bei Auslandsüberweisungen zum Teil ja nach Bank etwas unterschiedlich. Daher ist der Eingang auf dem Konto zum Teil nur bedingt "sauber". Thema Wertstellung.
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/05a_buchung_wertstellung.html
10. Dezember 2023 13:58 Uhr: Von Wolff E. an Arnold Grubek
10. Dezember 2023 14:04 Uhr: Von Charlie_ 22 an Wolff E. Bewertung: -1.00 [1]

Ich schrieb ja "wenn der Betrag gebucht ist". Damit meinte ich "Wertstellung". In diesem Fall lege ich mich fest. Wenn der Betrag auf Deinem Konto GEBUCHT ist, dann kann ihn auch niemand "zurück holen".

Ich habe in so einer Sache bis zum Oberlandesgericht geklagt, und habe gewonnnen (€ 300.000)

10. Dezember 2023 15:24 Uhr: Von Arnold Grubek an Wolff E.

Seite ist nicht erreichbar...

10. Dezember 2023 16:40 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Charlie_ 22

Musstest Du dabei gegen Deine (Haus-)Bank gerichtlich vorgehen, oder gegen denjenigen, der die Überweisung an Dich getätigt hat ?

10. Dezember 2023 16:56 Uhr: Von Sven Walter an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

(nicht nur an den letzten)

Wundere mich gerade, dass Hubert hier noch keinen guten Fachvortrag zum Thema Anderkonten und Bankakkreditive beigesteuert hat.

10. Dezember 2023 17:12 Uhr: Von Wolff E. an Arnold Grubek

Den Link von Hand kopieren und dann im Browser einfügen. Mit dem Handy kann ich keine brauchbaren links erzeugen. Er teilt es immer...

10. Dezember 2023 18:04 Uhr: Von Charlie_ 22 an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [4]

Ich habe eine Zahlung von € 300.000 auf ein falsches Konto geschickt (... das 600.000 im Minus war!) und die Empfängerbank hat den Betrag gut geschrieben und mit den Schulden des Empfängers verrechnet. Das Geld war die Anzahlung für eine Wohnung, aber da ich auf das falsche Konto (desselben Kontoinhabers) überwiesen habe war die Zahlung nicht schuldbefreiend (die Wohnung also nicht angezahlt).

Wenn der Kontoinhaber die Zahlung nicht explizit zurückgewiesen hätte und dafür nicht auch einen Zeugen gehabt hätte, dann wäre das Geld weg gewesen. Er hätte nur "danke" sagen müssen, und ich hätte keine Chance gehabt, das Geld zurück zu bekommen bzw. auf das richtige Konto weiterzuleiten. Und das obwohl in der Überweisung ganz klar der Verwendungszweck formuliert war. Um die Wohnung nicht zu verlieren (das ganze dauerte 3 Jahre ...) habe ich die Anzahlung ein zweites Mal geleistet.

Das ist nur die Kurzfassung ... aber inhaltlich war es so.


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