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12. Februar 2021: Von Wolfgang Lamminger an Dominic L_________ Bewertung: +1.00 [1]

wenn man hier "Cashflow" mit "Kapitaldienstfähigkeit" ersetzt, wird glaube ich ein Schuh draus.

Der Kapitaldienst für das eingesetzte Darlehen muss m. E. für den Kreidtgeber klar gegeben sein.

Entweder aus dem finanzierten Gegenstand direkt heraus (eg.: "wieviel Flugstunden im Jahr sind mit dem (im AOC betriebenen) Flugzeug garantiert und wie hoch ist der Deckungsbeitrag je Flugstunde der zum Kapitaldienst herangezogen werden kann?")

oder

"was erwirtschaftet der Kreditnehmer sonst so im Laufe des Jahres und ist damit der Kapitaldienst sicher gewährleistet (im Beispiel oben "15.000 + x")"

Eine große Rolle spielt dann sicher die Beleihungsfähigkeit des finanzierten Gegenstandes, da gibt es m. W. tatsächlich 100 % Finanzierungen für Flugzeuge, genauso wie Fälle wo die Bank lieber das Haus als das Flugzeug (d.h: 0 %) als Sicherheit nimmt.

In den allermeisten Fällen wird immer die Vermögenssituation des Kreditnehmers eine Rolle spielen!

Und: die Bank muss (sollte) mit der Materie vertraut sein. Mir ist ein Fall bekannt (> 10 Jahre her), wo die finanzierende Bank zur Verwertung das Flugzeug (MET) einem Operator überlassen hat, damit "Cashflow" generiert werden kann, und hat dann auf halber Wegstrecke die Versicherungsprämie nicht bezahlt, vermutlich weil irgendjemand in Unkenntnis der Sachlage das so entschieden hat. Somit war das Flugzeug gegroundet, der Charterkunde weg, Operator weg, "Cashflow" 0.


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