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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Mai 2020: Von Sven Walter an 

Eigentlich ist es so streng, dass es ein Grund ist, nach Frankreich umzuziehen. Oder nach Dänemark. Ich kenne allerdings einen Fall aus Baden-Württemberg, wo mir der Kiefer runter geknallt ist. Ein tapferer Ultraleichtflieger hat sich von der nicht Antwortenden Behörde nicht ins Bockshorn jagen lassen, sondern verpflichtungs Klage erhoben auf Genehmigung zur Landung auf seinem eigenen Acker. Nicht weit von meiner letzten Wohnung übrigens. Er hat das ganze ohne Anwalt durchgezogen und sich selbst schlau gemacht. War also aufgrund des Standard Streit Streitwertes gar nicht mal teuer vom Prozessrisiko her. Hat erstinstanzlich ganz klar gewonnen. Dann ging es in die zweite Instanz, und der Gerichtshof startete ganz klar an, dass er in seinem Sinne entscheiden würde. Im Sinne der Rechtssicherheit hat er sich dann auf einen Vergleich eingelassen, dass er sich auf 50 Landungen pro Jahr beschränkt. Die er nie und nimmer ausnutzt, das Flugzeug steht auf einem normalen Sonderlandeplatz. Aber er hatte halt den Acker. Die Genehmigung eines Flugplatzes entgegen ist ein absolut perverser masochistischer Aufwand, wenn man so ins Gesetz reinguckt und ältere Geschichten hört.


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