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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Mai 2020: Von Oliver Kaa an  Bewertung: +2.00 [2]

Deine Frage:Und wird das Flugzeug in DE überhaubt zugelassen oder nur als UL?

Es gibt grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten einen Selbstbau in D-Land zuzulassen:

- UL Einzelzulassung nach neuer UL LTF (SPL Lizenz zum Betrieb nötig)
Hersteller ist Erbauer
Abnahme des Einzelmusters durch DuLV oder DAeC
Unterstützung des OUV möglch
Festigkeiten und Konformität zu gesetzten Standards sind nachzuweisen.
Anforderungen entsprechen in verschäfter Form (Tanks, G, Rettungsgerät etc. ) der LSA/VLA
Flugerprobung ist durchzuführen und zu dokumentieren.

- UL Zulassung eines Luftsportgerätes KIT genau nach der Musterzulassung (muß vorliegen) des Herstellers/Musterzulassers. (SPL Lizenz zum Betrieb nötig).
Selbstbau Anteil kann auch unter 49% betragen. Hersteller/Musterzulasser muss Konformität bestätigen.
Keine zusätzliche Nachweise nötig (auch kein Lärmtest nötig wenn Propeller und Motor Kennblatt entspricht)
Ausstattung muß Kennblättern entsprechen. Sonst müssen neue Kennblätter für das Muster vom Hersteller eingetragen werden. Leergewichtlimits müssen der LTF entsprechen.

- Zulassung in der Sonderklasse (PPL Lizenz zum Betrieb nötig)
Hersteller ist Erbauer
Abnahme des Einzelmusters durch LBA
Unterstützung des OUV möglich.
51% des Fliegers müssen durch eigene Arbeitsleistung erstellt werden.
Nachweis der Eignung zum sachgemässen Bau und geeigneter Werkstatt durch Erbauer sind nachzuweisen.
Festigkeiten und Konformität zu gesetzten Standards sind nachzuweisen.
Flugerprobung ist durchzuführen und zu dokumentieren.


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