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31. Januar 2019: Von  an E. Jung Bewertung: -1.00 [1]

Ich bin da nur absoluter Laie, aber von ähnlich gelagerten Konstellationen her wäre meine Vermutung, es muss im Rahmen einer Differenzbesteuerung die Mehrwertsteuer auf die Gutachterdifferenz zwischen einbringen und verkaufen gezahlt werden. Ohne Wertgutachten an beiden Seiten wird da sowieso nichts mit dem Amt zu machen sein, ganz ohne Mehrwertsteuerrechnung wird es auch nicht gehen, weil sonst Scheuentor für Umgehungstatbestände offen, aber volle Doppelbesteuerung kann ich mir dabei eigentlich auch nicht vorstellen, ist aber tatsächlich nicht ausgeschlossen. Ich hoffe mein laienhaftes Zusammengestammel hat geholfen.

3. Februar 2019: Von B. S.chnappinger an  Bewertung: +1.00 [1]

Kein Wertgutachten nötig, wo kämen wir da hin? Dann müsste jeder Verkauf eines gebrauchten Kleinwagens der von privat an Autohändler ging und von diesem unter Paragraph 25a weiterverkauft wird ein Gutachten erfordern...


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