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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Februar 2015: Von René Schneider an Oliver Voigt Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Herr Voigt,

ich habe vor einigen Jahren einmal probiert, eine vernünftige Checkliste für den internen Gebrauch bei uns zu gestalten. Aber jeder Flugzeugkauf ist so individuell, dass das leider keinen Sinn macht, bzw. viel zu unübersichtlich würde.

Viele unterschiedliche Aspekte ergeben sich z.B aus:

-Wer verkauft den Flieger (Privatperson, Firma, Wohnsitz. Auch im Hinblick auf den Kaufvertrag)
-Wie ist das Flugzeug registriert (D-reg, N-reg, anders EASA-reg) auch im Hinblick auf Pfandeinträge.
-Soll das Flugzeug umregistriert werden (was ist dann mit STCs, laufzeitbegrenzten Teilen, sonstigen anderen Vorschriften)
-Welche Besonderheiten hat der anzuschaffende Flugzeugtyp (wiederkehrende LTAs, besondere laufzeitbegrenzte Teile, bekannte Probleme/Besonderheiten)
-technischer Zustand des Flugzeuges
-zu erwartende Investitionen (Avionik, 8,33Khz, TBOs, etc.)
-daraus entstehender "realistischer" Preis
-etc. etc.

Grüße,

René Schneider
11. Februar 2015: Von Oliver Voigt an René Schneider
Hallo Rene

Ich komme auch immer mehr zu dieser Erkenntnis.

Es gab mal vom Verlag TÜV Rheinland einen "Leitfaden für Flugzeughalter, Flugzeugbesitzer und Piloten", welche von Detlef Pusch und Michael Schröder herausgegeben wurde. Dieser ist sehr umfangreich gegliedert und enthält auch z.B. besondere Anerkennungsverfahren.

Leider wurde dieser seit 1994 nicht mehr aktualisiert.
11. Februar 2015: Von Lutz D. an Oliver Voigt Bewertung: +1.00 [1]

Denke, da gibt es zwei hauptsächliche Fallstricke:

1) von Roland schon genannt - handelt es sich um ein EASA-Flugzeug oder um ein Annex II oder Experimental? Nur bei EASA-Flugzeugen kann man sagen, dass das Fliegen in anderen EU Ländern völlig problemlos ist. Für alle anderen muss man von Fall zu Fall prüfen, teilweise dann sogar von Land zu Land.

2) Erlaubt der Registerstaat Eigentümer, die keinen Wohnsitz im Registerstaat oder seine Nationalität haben? Hier gibt es sehr große Unterschiede. Deutschland, Frankreich, UK ja, Belgien nein. Für Spanien und Polen weiß ich es nicht, dem Hören-Sagen nach Spanien nein, Polen ja. Daraus ergibt sich dann ja die Frage, ob Du noch umregistrieren musst.

11. Februar 2015: Von Oliver Voigt an Lutz D.
Hallo Lutz

Wo genau kann ich diese Fragen beantwortet bekommen? Plancheck, Flightplant etc. bieten traumhafte Angebote, letztendlich lassen mich die von Dir genannten Fragen immer zögern.

Es wäre kein Problem für mich nach Polen oder sonst in der EU zu fliegen und die Maschine zu begutachten, technisch versierte Leute hätte ich, welche auch gerne mitreisen.

Mit der Papierlage kann einem aber keiner so richtig helfen...
11. Februar 2015: Von Lutz D. an Oliver Voigt

Hallo Oliver,

also, ob das Flugzeug EASA/ANNEX II/Experimental ist, kannst Du an Hand des ARC, CofA oder Permit ersehen, außerdem gibt es natürlich im Internet bei der EASA entsprechende Listen von Flugzeugen mit Type Certificate und/oder Annex II. Trotzdem muss man nochmal auf das Permit schauen, gerade in Spanien gibt es eine Reihe von Flugzeugen, die mit einem restricted permit geflogen werden.

Wenn Du da Schweirigkeiten hast, die richtige Antwort zu finden, lass uns einfach den Flugzeugtyp wissen und/oder bitte den Verkäufer, Dir ein Photo des permits zu senden.

Die Frage nach der Registrierungsmöglichkeit als Ausländer beantwortet die CAA, bzw. das steht dann auch in dem jeweiligen Gesetz. Spanien oder Polen?

11. Februar 2015: Von Alexander Callidus an Lutz D.
Zu PH-reg können Roland Schmidt oder ich Auskunft geben, Lutz vielleicht zu OO-registrierten.

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