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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Juni 2014: Von Stephan Schwab an Wolff E.
Diesem Teil der Betrachtung wollte ich eigentlich aus dem Weg gehen :-)

Nein, ich will das nicht machen. Und wenn mir jemand einen nennt, der N-registrierte Flugzeuge heute noch tatsächlich finanziert, dann würde ich gern als Nxxx durch die Gegend fliegen. Die scheinen das aber alle nicht mehr machen zu wollen. Mit D-xxx auf dem Rumpf machen sie es aber sehr gern und auch zu akzeptierbaren Konditionen.

Unter'm Strich hat das mit dem Volumen des Geschäftes zu tun. Geht es um eine Turboprop oder einen Jet lohne sich das eher als für eine SR22 ...

Wobei mir mein Bauchgefühl sagt, daß das alles eher mit der Situation bzgl. EASA/FAA-Lizenzen zu tun hat. Das erhöht zumindest aus Sicht einer Bank subjektiv das Risiko und wenn das Risiko groß ist, dann soll auch der potentielle Gewinn groß sein - so wohl die Denke. Schließlich haben dieselben Institutionen vorher N-reg problemlos gemacht.

Will heißen: N-reg für Barzahler und wer das nicht will oder kann, muß eine EASA-Registrierung akzeptieren.

Meine Hauptfrage ist im moment allerdings die: hindert mich irgendwas während der Umregistrierung daran das Flugzeug als N-reg zu betreiben?
2. Juni 2014: Von Wolff E. an Stephan Schwab
Rede mit Hr. WOELKI darüber. Er ist bei einer Bank. Und frag Klaus Schlagmueller aus edfc. Tim hat die Kontaktdaten. Das geld das du ggf. Mehr an zinsen zahlst ist mit Sicherheit weniger als dich die umregstrierung kosten wird. Vom paperwotk und höheren Wartungskosten mal ganz abgesehen.

um es deutlich zu sagen. Es gibt aus meiner sicht keinen wirklichen grund einen flieger in deiner Konstellation auf easa umzumelden.
2. Juni 2014: Von Stephan Schwab an Wolff E.
Werde ich mal Kontakt aufnehmen. Danke.
2. Juni 2014: Von Wolfgang Lamminger an Stephan Schwab

wenn ich die Kommentare in andere(n) Threads so lese und verstehe, fängt das LBA auch nicht an zu arbeiten, bevor nicht die De-Registrierung der FAA vorliegt.

und das bedeutet dann wohl: Flugzeug bleibt im Hangar, bevor alle D-Exxx-Papiere vorliegen.

Ich kann auch keinen Grund erkennen, ein N-reg. in eine D-Exxx umzuheben; Tim Preußer kennt sicher auch Gründe, warum seine SR22 N-reg. ist, Klaus Schlagmüller dürfte bei der Finanzierung sicher auch Beschied wissen.

Natürlich ist für einen Finanzierer die Eintragung im Pfandrechtsregister in Braunschweig sicher einfacher, aber auch über eine Titel oder eine entsprechende Bill-of-Sale dürfte es doch Möglichkeiten geben!?

2. Juni 2014: Von Justus SJ an Wolfgang Lamminger
Richtig, es beginnt alles mit der Löschung des Fliegers bei der FAA/Trust, damit steht das Flugzeug solange, bis das LBA ein Lufttüchtiggkeitszeugnis ausgestellt hat.
Wenn das LBA ein CofA for Export verlangt, kann man nochmal ca. 1500 EUR für den DAR veranschlagen.(Sollte vorher geklärt sein, für ein gelöschtes Flugzeug, was dann ja keins mehr ist, kann der DAR auch kein CofA ausstellen..)
2. Juni 2014: Von Wolff E. an Wolfgang Lamminger
Und ich gehe mal davon aus, das viele N-Reg Flieger in Europa nicht "cash" bezahlt wurden und irgend wie finanziert wurden. Man kann auch ein Lien in der USA eintragen lassen und der Finanzierer hat so seine Sicherheit. Man sollte halt nicht die Hausbank fragen, die hat zu 99 % keine Ahnung von so was....
2. Juni 2014: Von Lutz D. an Wolff E.
Das ist das Problem, für Leute mit gutem cash-flow aber ohne Vermögen ist Flugzeugfinanzierung schwierig, weil es sowenig Experten gibt. Wenn Vermögen vorhanden, lassen sich andere assets sicher einfacher beleihen, als eine einem ausländischen Trust gehörende Propellermaschine.
2. Juni 2014: Von Thore L. an Lutz D.
Ja, genau, Lutz, das ist der beste Weg. Häuschen beleihen. Das kann jede Volksbank und der ist egal, wofür das Geld ausgegeben wird, solange das alles darstellbar ist. Und dann gibt's auch Zinsen weit unter 2%.

Wenn's unbedingt ne richtige Flugzeugfinanzierung sein soll: das macht zB LeasingPartner in Osnabrück. Teuer (7-8 und mehr %), aber die akzeptieren N reg als Sicherheit.

Wenn ne Flugzeugfanzierung platzt, guckt auch die Commerzbank (oder LeasingPartner oder you name it) als erstes nach dem Privathäuschen, ist also im Ergebnis wurscht: kann mans auch gleich als direkte Sicherheit bieten.
2. Juni 2014: Von Stephan Schwab an Justus SJ
Eigentlich wollte ich der Diskussion "N-reg besser als EASA" aus dem Weg gehen. Doch es hat sich gezeigt, daß da noch der Umstand "Flugzeug muß erst abgemeldet werden" ist. Das ist natürlich ein großes Hindernis. Ich bedanke mich auf jeden Fall schon einmal für das Erwähnen dieses besonderen Umstandes. Ein echter "deal breaker".

Herzlichen Dank auch für die anderen Hinweise. Werde diesen nachgehen.
2. Juni 2014: Von Christof Edel an Stephan Schwab

"Try before you buy"

Im Zweifelsfall einfach in Deutschland N-Registriert nach Part-M warten lassen (mit FAA-Prüfer zur Endabnahme). Wenn Sie das für zwei Jahre durchhalten und dann immer noch nach D umregistrieren lassen wollen (Ihnen also nicht mehr zu helfen ist ;-) ), am besten das Ganze über den Winter und mit JNP verbinden, dann schmerzen die Monate am Boden nicht ganz so sehr.

In jedem Fall aber bitte ganz Ehrlich die sinnlosen Verwaltungsgebühren, z.B. für kleine und grosse Änderungen, in Bar von der Bank abheben und verbrennen, damit Sie auch wirklich erleben, was D-Registriert fliegen so mit sich bringt

2. Juni 2014: Von Lutz D. an Thore L.
...man kann eine ganze Menge Dinge beleihen, manchmal hat man beleihbare assets, von denen man gar nichts aktiv weiß, Anwartschaften, Lebensversicherungen, Aktiendepots etc.
Wer nur mit cash-flow unterwegs ist - vielleicht gibt es auch interessante Leasing-Modelle? Dann trägt auch das Eignerrisiko ein anderer...

Ansonsten: peer-to-peer Kredite ;) Reichen Mann am Flugplatz nach Privatkredit fragen. Kenne einige Segelflugzeuge, die so finanziert wurden.
2. Juni 2014: Von Justus SJ an Stephan Schwab
N-Reg ist meistens besser ;-) Wieso muss es denn D-(EASA) Reg sein?
2. Juni 2014: Von Justus SJ an Christof Edel
Im Zweifelsfall einfach in Deutschland N-Registriert nach Part-M warten lassen (mit FAA-Prüfer zur Endabnahme).

Das passt jetzt aber nicht so ganz zusammen..

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