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9. September 2009: Von M Schnell an Heiko Brandt
stimmt...ich hab nochmal nachgelesen.Man muß EU Bürger sein um ein LFZ auf sich zuzulassen. Ausnahme wäre Besitzer Non EU und Halter Eu Bürger...

Zitat:

Zur Angabe des / der Eigentümer ist folgendes zu beachten:
Eingetragen werden können die nachfolgend Aufgeführten, sofern sie Staatsbürger in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR
oder der Schweiz sind und nachweislich die Firmen- oder Gesellschaftsanteile überwiegend Staatsangehörigen aus einem
Mitgliedsstaat der EU gehören.
Nicht EU-Bürger können nur dann eingetragen werden, wenn:
Der Halter EU Staatsbürger ist und zwischen Eigentümer und Halter ein Miet- und Halterschaftsverhältnis mit einer
Mindestlaufzeit von 6 Monaten nachweislich begründet ist
und
das Lfz regelmäßig von einem Standort in der EU betrieben wird
und
- 4 -
der ausländische Eigentümer nachweist, dass er die Bestimmungen der LuftVZO und der Verordnung (EG) 1702/2003 kennt

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