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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Flugzeugkauf | N-reg verboten in Europa  
7. September 2009: Von E. Jung 
Liebe Piloten,

ein Fliegerkollege aus Schweden hat eine gebrauchte N-registrierte (Trustmodell) SR 22 gekauft. AOPA Schweden teilte ihm nun mit, dass die EU plant, N-registrierte Flugzeuge nicht mehr mit Homebase in der EU zu erlauben.

Darüber hinaus könne die Maschine nicht schwedisch registriert werden, weil bestimmte STC's fehlen. Die Maschine war in deutscher Werft und wurde dort nach den Europäsichen Vorgaben (obwohl das nicht vorgeschrieben war) gewartet.

Kennt jemand die Aussage der AOPA Schweden über die künftige Nichtstationierbarkeit von N-reg Flugzeugen? Kennt jemand das STC Problem mit der EU Registrierung von N Maschinen?

Gruß Edgar Jung
7. September 2009: Von Florian Guthardt an E. Jung
Gibt ja immer mal wieder so ein Bestreben N-Regs auszusperren, und das wird garantiert NIEMALS kommen! Undwenn ein neues Gesetzt kommt wird sich wieder ein neues Modell finden das zu umgehen!

Mit den STC´s und noch viel Schlimmer mit FAA Field Approvals muss man aufpassen wenn man EASA Zulassung haben will!

Gibt viele Maschinen die wirtschaftlich nicht EASA zulassbar sind weil man extrem viel zurück bauen müsste!
8. September 2009: Von Heiko Brandt an E. Jung
Das ist nicht möglich.
Das hieße, daß in Europa lebende amerikanische Staatsbürger kein eigenes Luftfahrzeug betreiben dürften.

Nicht verrückt machen lassen.
9. September 2009: Von M Schnell an Heiko Brandt
so,heißt es das??ich glaube nicht...

allerdings sollten sich die für Zulassung von Luftfahrzeugen und Musterzulassung zuständigen Stellen evtl mal gedanken machen ob man denn nicht möglichkeiten schafft ALLE Lfz (auch experimentals)ICAO weit umregistrieren zu können..
für mich hat das noch nie sinn gemacht ein Kitpane Nreg betreiben zu müssen weils in USA gebaut wurde und ein Identisches aber D-Reg(ggf Sonder o Beschränkte sonderklasse)Betreiben kann weils in D Gebaut wurde...wir haben ja schließlich auch letztlich die FAR bzw CAR als richtlinien als Grundlage...Wir stellen uns sowiso recht an in D. bzw der EU wenn es darum geht etwas zu verändern (evtl sogar zu verbessern). Zu anfangszeiten der Nachkriegsfliegerei waren diese dinge die man "Noch nie durfte,die es noch NIE gegeben hat" an der Tagesordnung (siehe die ganzen Motorraaben und spatzen,krähen die grasmücken und wie sie alle heißen)

Also meine Aussage: Wenn ich ALLE Lfz unabhängig dessen Entstehungsortes und Zeit in dem Land in dem Sie Dauerhaft Betrieben werden sollen,OHNE Bürokratischem Aufwand Registrieren kann.Hab ich kein Problem damit das auch zu fordern.Oder aber ALLE Registrierungen auf EU Ebene Vornehmen...(EU-EABCD)und im "radio call" dann eben (EU-D...)
9. September 2009: Von Heiko Brandt an M Schnell
Ich glaube, sie übersehen hier etwas.
Luftfahrzeuge können in den versch. Ländern nur von ihren entsprechenden Staatsbürgern zugelassen werden.

Ein amerikaner kann in der EU kein Lfz. auf sich zulassen, also muß er es z.B. in D "N"-zugelassen betreiben.
9. September 2009: Von M Schnell an Heiko Brandt
stimmt...ich hab nochmal nachgelesen.Man muß EU Bürger sein um ein LFZ auf sich zuzulassen. Ausnahme wäre Besitzer Non EU und Halter Eu Bürger...

Zitat:

Zur Angabe des / der Eigentümer ist folgendes zu beachten:
Eingetragen werden können die nachfolgend Aufgeführten, sofern sie Staatsbürger in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR
oder der Schweiz sind und nachweislich die Firmen- oder Gesellschaftsanteile überwiegend Staatsangehörigen aus einem
Mitgliedsstaat der EU gehören.
Nicht EU-Bürger können nur dann eingetragen werden, wenn:
Der Halter EU Staatsbürger ist und zwischen Eigentümer und Halter ein Miet- und Halterschaftsverhältnis mit einer
Mindestlaufzeit von 6 Monaten nachweislich begründet ist
und
das Lfz regelmäßig von einem Standort in der EU betrieben wird
und
- 4 -
der ausländische Eigentümer nachweist, dass er die Bestimmungen der LuftVZO und der Verordnung (EG) 1702/2003 kennt
10. September 2009: Von M Schnell an Heiko Brandt
Aber die Frage ist,warum sollte man das nicht ändern??Wenn jemand hier seinen Wohnsitz "fest" hat dann sollte man dem jenigen auch erlauben sich in die Obhut unserer "Bürokratie" zu begeben.Vorallem aber bekäme man damit mehr kontrolle darüber was hier so rum fliegt.
26. September 2009: Von Alexander Stöhr an M Schnell
Ja, aber dann müßte dieser Quatsch mit den überzogenen Anforderungen gerade im VFR-Bereich endlich heruntergefahren werden. Ich bekomme immer eingewickelte Fußnägel, wenn diese kleinen Hüpfer wie Großraumjets behandelt werden. major change... keine anerkennung von field approval... manchmal denke ich hier in diesem land wird sich auf sowas einer runterge* ...na lassen wir's lieber.
27. September 2009: Von M Schnell an Alexander Stöhr
Ja schließ ich mich an..allerdings konnte ich inzwischen auch feststellen,das was wir als "erschwerung" ansehen in anderen Ländern scheinbar schon einer Revulutionären erleichterung gleichkommt.(fragense mich net wo.warscheinlich im Vatikanstadt..aber da ist ja fürcht ich el. licht schon teufelszeug).
Nee aber wenn man der EASA glauben kann,dann haben die das nun auch endllich gepeilt..und wollen sich bis 2011 bis spät 2013 wohl an das Faa system annähern..mir wurde beim Gespräch erklärt,man wolle den Haltern mehr Freiheiten aber auch mehr eigen Verantwortung in sachen lufttüchtigkeit und wartung geben..(naja klar wo sollen auch noch org. teile für flieger herkommen für die es gar keinen hersteller mehr gibt)...

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