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27. Juni 2024: Von Thomas R. an Willi Fundermann

Das kann man auch anders sehen. Bei allen Verkehrsflugzeugen muss nachgewiesen werden, dass sie (nach V1) mit dem Ausfall eines Triebwerkes weiter beschleunigen und fliegen können, auch im Steigflug. D.h.: mit allen Triebwerken intakt hat z.B. eine A320 nach dem Start quasi 100% "Leistungsüberschuss", ein Dreistrahler (DC10, B727 u.ä.) dagegen nur 50%, ein Vierstrahler nur 33,3%. Noch extremer bei der achtstrahligen B52: Nur 14,2% "Überschuss" nach Ausfall eines Triebwerks!

Das nachzuweisende Minimum ist nicht identisch mit der tatsächlichen Leistung der eingesetzten Triebwerke.


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