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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Januar 2019: Von Len Schumann an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Liebe Foristen,

hier meine 50 cent über e-Flugzeuge:

Ein motorisiertes Schulflugzeug (Segelflug/Eigenstarter ausgenommen) mit 20 min Endurance und ohne Reserve wird nach den bestehenden Regularien nicht zulassbar sein und es gibt eigentlich wenig Argumente (Equivalent Level of Safety), dass sich das ändert. 30 min Reserve + Betriebszeit ist also wahrscheinlich die untere Grenze.

Damit verläuft die Diskussionen bezüglich Verkehr in der Platzrunde in eine falsche Richtung, da das natürlich abgedeckt sein muss, wie bei jedem anderen Motorflugzeug auch.

Die Diskussion wird interessant, ab welcher Betriebszeit im Schulbetrieb wirtschaftlich sinnvoll gearbeitet werden kann. Nimmt man da als untere sinnvolle Grenze 1 h an hat der Akku zum Schluss des normalen Betriebs ~33% Restkapazität. Restkapazität unter 20 % will man üblicherweise aus Kostengründen nicht nutzen, da die Akkulebensdauer dann deutlich sinkt. Nach der Flugstunde wird Flugschüler und Akku getauscht und es kann weiter geschult werden. Für Flugschulen deren Flotte gut genutzt wird lohnt sich auch betriebswirtschaftlich die Anschaffung entsprechend vieler Akkupacks, damit dauerhaft geflogen werden kann, weil dann Standzeiten (unbezahlt) zum nachladen teurer sind als Kapitalkosten der zusätzlichen Akkupacks. Wenn die Akkupacks nur ungenutzt rumstehen lohnt sich das nicht. Es macht also einen großen unterschied, ob ich 100h/a auf einem FZ schule oder 1000h/a. Je höher die Flugzeit/a desto positiver wirkt sich die geringeren Energie- und Wartungskosten aus. Wenn ich dann auch noch zu Zeiten schulen kann (Geld erwirtschaften) in denen ich mit konventionellen Antrieben nicht fliegen darf wird es noch luktrativer. Zusammenfassend kann es daher für eine Flugschule wirtschaftlich besser sein zur Anfängerschulung Batterieflugzeuge zu nutzen als FZ mit konventionellem Antrieb. Noch fehlen die (zugelassenen) FZ die das uneingeschränkt leisten können, aber die Physik spricht nicht dagegen und es ist absehbar dass das kommt.

Die gleichen Überlegungen gelten übrigens auch für F-Schlepp und Fallschirmabzetzer prinzipiell in ähnlicher Form.

Noch eine Anmerkungen zu der Brandgefahr von Akkus:

Jeden Tag fliegen weltweit Millionen von LiXXX Akkus durch die Welt: In Smartphones, Laptops, Tablets etc. Und niemand hat wirklich davor Angst, dass es deswegen zu eine Katastrophe im Flug kommen kann. Dass das jetzt bei Antriebsakkus vorkommen soll ist eher eine eingebildete Angst. Es ist richtig dass die LiXXX Batterien aufgrund der Chemie und des Energieinhalts ein eigenes Gefahrenpotential kreieren. Ordentlich hergestellte und kontrollierte Batteriezellen stellen ersteinmal ein ähnliches Gefahrenpotential dar wie Benzin im Kannister -> solange kein Blödsinn damit getrieben wird passiert nichts. Es gibt keine grundlose, spontane Selbstentzündung bei Batterien. Sonst würde jede Hausratversicherung Akkustaubsauger, Saugroboter etc im Haushalt verbieten oder nur durch einen Prämienaufschlag akzeptieren. Akkus nehmen Schaden wenn Sie nicht nett behandelt werden: Tiefentladen, Überladen, zu heiß, zu kalt, mechanische Schäden etc. Wenn das also elektrisch und mechanisch verhindert, bzw. nach einem Ereignis angezeigt wird kann nicht viel passieren.


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