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Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. Dezember 2005: Von  an Stefan Jaudas
Herr Jaudes,

P.S.
wie kommen Sie zu der Ansicht, es sei meine Aufgabe für Sie irgendwelche Links bereit zu stellen?

P.P.S.
Auch die BfU wird zu dem Schönhagener Vorfall kaum berichten, denn Menschen sind (diesemal) nicht in Mitleidenschaft geraten.
22. Dezember 2005: Von  an Stefan Jaudas
Pilot Und Flugzeug, Heft 01/06, Seiten 76/77. Hier wird auch aus dem Unfallbericht des Unfallinspektors ausführlich zitiert. Warum andere Organe der Luftfahrtpresse hier schweigen ist die Frage. Darüber zu berichten hat nichts mit "eine bundesweit ausgetragene Privatvendetta" zu tun.
22. Dezember 2005: Von  an 
Hallo,

berichten oder einen Bericht anlegen bzw. eine BFU-Meldung ins Verzeichnis aufnehmen ist wohl egal.

Fest steht, dass die BFU es tun wird!
Es müssen nicht immer Menschen zu Schaden kommen, um einen Vorfall meldepflichtig zu machen.

In diesemm Zusammenhang empfehle ich den hier anwesenden "gewerblichen Profis", sich mal die neue ergänzte Form des §5 LuftVO sowie 5b LuftVO zu Gemüte zu führen, dann werden Sie sich, sofern noch nicht geschehen wundern, was nun alles zu melden ist... oder sollte man besser sagen: Es ist einfacher aufzuzählen was man nicht melden muss.
Das betrifft im übrigen auch und vor allem Betreiber gewerblicher Luftfahrzeugen!

Selbst wenn der betroffene Pilot oder Halter sich um die 3-Tage-Meldepflicht herummogeln will, so nützt ihm das nach dem neuen §5b LuftVO nichts mehr:

Zitat: Schreiben BMVBW vom 12.07.05, LS11/60.01.03
"(...) Nach §5b der LuftVO in der neuen Fassung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Luftfahrt verpflichtet, bestimmte sicherheitsrelevante Vorkommnisse dem Luftfahrtbundesamt zu melden.
Gemäß §5b Abs. 1 Nr. 5 LuftVO gehören auch Flughafenunternehmer zu dem meldepflichtigen Personenkreis."
Zitat Ende

Die gemeldeten Ereignisse werden gemäß §5c in einem Meldergister des LBA gespeichert.

In der Anlage 6 zum §5b LuftVO werden auf 14 einfach beschriebenen DIN A4 Seiten die Ereignisse detailiert aufgezählt, die Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Lfz betreffen.

In Anlage 7 zum §5b LuftVO werden auf 2 DIN A4 Seiten die Ereignisse beschrieben, die im Zusammenhang mit der Flugnavigation stehen.

VON KEINEM BERICHT, nur weil niemand verletzt wurde, kann man also mittlerweile wohl überhaupt nicht sprechen.

Irgend jemand MUSS daher in Schönhagen den Vorfall gemeldet haben, sonst haben einige Leute ein Problem.


Grüße,
TS
22. Dezember 2005: Von  an 
Gut zu wissen, ATCler! Womöglich haben nun einige Leute tatsächlich ein Problem.

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