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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. November 2005: Von  an 
Herr Schmidt,

Wenn es um einen Sachverhalt geht, verliere ich schnell das Vertrauen in der Berichterstattung, wenn gleichzeitig persönliche Angriffe mit nicht nachgewiesenen, Ruf schädigenden Behauptungen für die Beweisführung herhalten sollen.

Entweder sind „ die momentanen Regelungen und Auslegungen der §20 LuftVG i.V.m. §24 LuftVZO mehr als unbefriedigend“ –oder ich bin vollends für die freie Gewerbetätigkeit für jedermann. Ob die Augsburger Flugschule PC-korrekt im Sinne der Haager Landkriegsordnung handelte interessiert mich nur zweitrangig.

Fest steht, dass Luftfahrtunternehmen einerseits mit größtenteils widersinnigen behördlichen Auflagen (und Kosten) belastet werden, während andererseits Privatpersonen als UL-Flieger, PPLer, Vereine oder Flugschulen offenbar völlig frei sich gewerblich in der Luft entfalten können.

Fest steht ferner, dass in dem o.a. Artikel PuF Stellung bezieht gegen nachvollziehbaren Interessen der professionellen, gewerblichen Luftfahrt. Schade!

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