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2. März 2018: Von Olaf Musch an Erik N.

Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob EU-DSGVO oder Ähnliches überhaupt hier greift. Denn für die "Öffentlichkeit" ist zwar die Reg der Maschine dadurch ggf. erkennbar, aber der Aufwand, die fliegende Person darüber zu identifizieren, durchaus erheblich.
Zugriff auf Reservierungssysteme, Bordbücher, Flugbücher oder andere entsprechende Unterlagen hat ja nicht jeder und muss auch nicht jedem gewährt werden (genau da würde nämlich Datenschutz greifen).

Ich habe auch schon das Argument "Was geht es die an, wo ich fliege?" gehört, als ich mal jemanden auf den Transponder hingewiesen habe. Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Entweder begreift so jemand tatsächlich nicht, was TrafficAdvisory leisten kann, oder er hat Luftraumverletzungen schon im Sinn, die er beim Flug evtl. begehen könnte...

Olaf


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