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3. März 2018: Von  an Willi Fundermann

Ja, aber durch einen Fehler des Fluglotsen – und weil ein Pilot die Anweisung des TCAS missachtet hat (wenn ich das korrekt erinnere).

Ja, es besteht immer die Möglichkeit so tragischer Unfälle.

3. März 2018: Von Olaf Musch an Thomas Nadenau Bewertung: +1.00 [1]

Und wer fliegt schon in 500/1000 ft AGL herum?

Ich - zumindest gerne so tief, wie möglich.

Weiter oben ist mir nämlich zu viel los

He, Moment mal. In der Höhe sind doch wir Helis (noch) unterwegs ;-)
Bleibt mit Euren starren Tragflächen ruhig etwas höher. Von "unten" drängen jetzt ja noch die "Drohnen" in den Luftraum, damit wir alle unsere Pizza schneller kriegen...

Spaß beiseite. Im Kolben-Heli wird üblicherweise nicht geleant, weswegen es auch im Reiseflug wenig Anlass gibt, so hoch wie möglich zu gehen. Zwischen 1000 und 2000 ft AGL sind ok. Reicht eigentlich immer, eine freie Wiese zu finden, wenn der Zündfunke mal nicht will.

Olaf

3. März 2018: Von Walter Adam an  Bewertung: +2.00 [2]

Guten Morgen Alexis,

der Fall ist anders:

Man hat festgestellt, dass rechtlich (wem ist Folge zu leisten: dem TCAS, oder ATC) und in der Ausbildung der Piloten gerade diese Lücke herrschte.

Heute ist klar: es ist dem TCAS folge zu leisten, egal was ATC sagt.

3. März 2018: Von  an Walter Adam

Hallo Walter, ... danke! Aber habe ich das nicht geschrieben? "Weil einer der Piloten die Anweisung des TCAS missachtete"

Mißverständnis?

3. März 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +1.00 [1]

Das Problem war, dass man schon damals im "Westen" lehrte, bei einer "Resolution Advisory" immer dem TCAS zu folgen, egal was der Lotse sagt. Im früheren "Ostblock" dagegen, dass der "Lotse" Vorrang hat und dem ist die Bestzung der TU154 gefolgt. Das wurde nach diesem Unfall weltweit einheitlich geregelt, d.h. TCAS hat Vorrang.

Das damalige Problem ist in dem Bericht der BFU ausführlich beschrieben und erklärt.

3. März 2018: Von Wolff E. an 

Diese Verordnung der Mindestflughoehe ist von 2012. SERA kan Dezember 2015 und regelt damit auch die Mindestflughoehe.

3. März 2018: Von Lukas H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Bei der genannte Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 handelt es sich um SERA.

2012 verabschiedet, 2015 in Kraft getreten. Also alles korrekt.


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