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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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36 Beiträge Seite 1 von 2

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25. Januar 2009: Von Gregor FISCHER an Philipp Tiemann
Ich habe seit 3 Jahren kein ELT mehr. Einfach überall ausgebaut und die Antenne gekappt.

Grund: Unnötiges Accessoire. Wenn man nach einem Crash (der sich ja ankündigt und per Funk mitgeteilt werden kann) noch lebt, gibts das Handy oder für Paranoide noch das portable ELT. Wenn alle tot sind, hat die Bergung Zeit.

Nach S-Transponder, FM-Immunity-Umbau und weiteren für den Piloten unnötigen, aber kostspieligen Zwangsmassnahmen weigere ich mich vorläufig, ein ELT fest einzubauen.
25. Januar 2009: Von Julian Koerpel an Gregor FISCHER
Na Herr Fischer, dann fliegen Sie hoffentlich weder nach Österreich (Pflicht seit langem) oder Frankreich:

https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/dossier%5Caicfrancea%5CAIC_A_2008_10_EN.pdf
###-MYBR-###
25. Januar 2009: Von Thomas Borchert an Julian Koerpel
Beitrag vom Autor gelöscht
26. Januar 2009: Von Gregor FISCHER an Julian Koerpel
Danke für den Link - habe ihn ausgedruckt. Allerdings ist auch ein PLB erlaubt und das ist schon mal logischer, denn ich kann ja das Ding auch auf meinem Boot gebrauchen...

Hier noch der Link, der das PLB schön erklärt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Personal_Locator_Beacon###-MYBR-###
4. Februar 2009: Von Andreas Scheerer an Gregor FISCHER
Hallo allerseits,

was dass PLB angeht, habe ich mich letzendlich für das Gerät von McMurdo entschieden. Den Ausschlag gegenüber dem ACR gab die Möglichkeit, den Batteriewechsel selbst machen zu können.
Nach einigem Stöbern findet man auchrecht günstige Angebote (ich bin in England fündig geworden).
Dem heute eingetroffenen Gerät liegt ein Formular für die Registrierung bei. Das kann dann per Fax zu den englischen SAR-Einrichtungen erledigt werden.
Es geht aber auch online: https://www.mcga.gov.uk/c4mca/epirb
Ich habe mich dort registriert; nach einigen Tagen soll
man dann eine schriftliche Bestätigung bekommen mit einem Aufkleber, der aufs PLB drauf muss. Ich gebe noch einen Hinweis in dieser Rubrik, sobald die Antwort (hoffentlich) eingetroffen sein wird.
Bei der online Registrierung, die wohl eher für Schiffe entworfen worden ist, muss man Daten zum 'vessel' angeben. Man kann hier auch Aircraft anwählen. Dann muss man einige Daten eintragen (max. Personenanzahl, call sign, Typ). Ohne Angabe eines vessels wird die Registrierung nicht akzeptiert.

In meine Columbia/Cessna/Corvalis 400 werde ich ganz offiziell von der Werft ein ARTEX ME406 einbauen lassen. Von Eigenbauten mit evtl. Problemen mit dem Ländercode lasse ich dann doch lieber die Finger.

Vielen Dank nochmals für die hilfreichen Hinweise.

Beste Fliegergrüße

Andreas Scheerer
6. Februar 2009: Von Philipp Tiemann an Andreas Scheerer
Jetzt hat sich auch die AOPA auf ihrer Website zum Thema ELT in den Niederlanden geäußert: Auch nicht fest eingebaute ELTs ohne automatische Auslösung seien akzeptiert.

Das steht in der Tat so auch im AIC (sog. ELT-S).

Ein paar Absätze später steht dort allerdings ausdrücklich, dass PLBs nicht zugelassen ist.

Die entscheidende Frage lautet also: Welche (tragbaren) Geräte sind offiziell als "PLB" und welche sind offiziell als "ELT-S" engestuft? Außerdem: Welche dieser Geräte sind "programmierbar"? (Es geht nicht um die "Registrierung".)

Blickt da jemand durch?

P.S. Bitte jetzt nicht unter dem Gesichtspunkt der praktischen Vorzüge ELT vs. PLB argumentieren. Es geht hier zunächst einzig und allein erst mal um das Thema "compliance"('Tschuldigung für das Fremdwort!)
7. Februar 2009: Von Udo Radtke an Philipp Tiemann
Hallo Freunde

Bislang wurden hier im üerwiegend die Kosten für ein Gerät und die Notwendigkeit bzw. Zulässigkeit diskutiert.

Wie sieht es denn noch mit dem "Minor Change" aus? Der soll angeblich erforderlich sein und nochmals ca. 350,- Euro kosten. Vermutlich sogar ohne MWSt.

Udo / www.morane.de
8. Februar 2009: Von Archie Grieger an Philipp Tiemann
Hallo Forum,

vielleicht ist diese Zusammenstellung ein wenig hilfreich, die ich auf einer französischen Website gefunden habe:

Quote
"1. Types of ELT

a) What is an Automatic ELT ?
It is an Emergency Locator Transmitter equipped with an acceleration sensor (G-switch), which will automatically activate the ELT emission when a certain acceleration is applied to the unit.

There are two types of automatic ELT: Automatic Fixed and Automatic Portable.
Note : A Survival ELT "automatically" activated when placed into water based liquid is not considered to be an "Automatic ELT".

> What is an Automatic Fixed ELT (AF) ?
This type of ELT is “An automatically activated ELT which is permanently attached to an aircraft”

> What is an Automatic Portable ELT (AP) ?
This type of Emergency Locator Transmitter is “An automatically activated ELT which is rigidly attached to an aircraft but readily removable from the aircraft"

b) What is a Survival ELT (S) ?
This type of Emergency Locator Transmitter is “An ELT which is removable from an aircraft, stowed so as to facilitate its ready use in an emergency, and manually activated by survivors.”


Note : "An Automatic Portable ELT, (ELT(AP)), as installed in accordance with JAR-OPS 1.820, may be used to replace one ELT(S) provided that it meets the ELT(S) requirements. A water activated ELT(S) is not an ELT(AP)."

(source ACJ-OPS 1.820;Eurocae ED-62; RTCA DO-204)."

Quelle:www.elta.fr


archie
8. Februar 2009: Von Philipp Tiemann an Archie Grieger
Leider nein. Da ist ja im wesentlichen die Auflistung im niederländischen AIC selbst.

ELT-S erfüllen die Anforderungen, und sind ähnlich definiert, wie das, was man als PLBs bezeichnen würde. PLBs sind aber ausdrücklich nicht zugelassen. Die Frage lautet also, wenn man auf ein teures, eingebautes ELT verzichten will: Welche der marktüblichen, tragbaren Geräte gehen als ELT-S durch, welche "nur" als PLB?
8. Februar 2009: Von Thomas Borchert an Philipp Tiemann
Philipp,

google mal nach ELT-S oder ELT (S). Oder schau auf die Websites von Kannad oder anderen Herstellern. Dort findest Du die ELT-S. Ich habe keinen unter 2000 Euro gefunden...
8. Februar 2009: Von Philipp Tiemann an Thomas Borchert
Dachte ich mir doch...
13. Februar 2009: Von Torsten Polscheit an Gregor FISCHER
Tja, Herr Fischer, dass würde ich mir nochmal überlegen. Ein Kollege von mir war zum Sgelfliegen in den franz. Seealpen. Es hatte ein ELT, doch er hat es an diesem Tag an einen anderen Fliegerkollegen verliehen. Er selbst ist dann ohne ELT geflogen, weil er ja ein Handy etc. hat. Er stürzte ab, überlebte aber glücklicher Weise. Doch leider mußte er in ca. 2200 Meter mit gebrochenen Knochen im zerschellten Cockpit bewegungsunfähig 2 Tage (im Monat März) auf Rettung warten. Fragen sie ihm mal, ob er heute noch ohne ELT fliegen würde.
13. Februar 2009: Von  an Torsten Polscheit
Das ist so ein Klassiker. Wie mit der Voll-Kasko beim Auto. Wenn man sie kündigt, kracht es....
19. Februar 2009: Von Gregor FISCHER an Torsten Polscheit
Für Segelflugzeuge im Gebirge oder Skifahrer auf abgelegenen Routen hat ein ELT sicher einen Sinn. Als Pilot in ständiger Funk- und XP-Verbindung ist es überflüssig (mindestens festeingebaut und als verbindliche Vorschrift)

Jeder kann 3 ELT und 2 Boote mitschleppen, verboten ist das nicht. Aber eben unnötig.
11. März 2009: Von Christoph Winter an Gregor FISCHER
Wenn man ein 406MHz ELT fest in das LFZ einbaut, ist die Verkabelung ins Cockpit mit Remote-Schalter Pflicht (um die Forderung nach eingebautem ELT zu erfüllen)?
11. März 2009: Von Gregor FISCHER an Christoph Winter
Ich war vor ein paar Tagen in meiner Werft in Frankreich und wir haben uns darüber unterhalten. Der Schalter im Cockpit ist Pflicht.

Ramp-Checks sind bisher nicht bekannt - die meisten verzichten auf die 1500-Euro-Verschwendung...
17. Oktober 2009: Von Thomas Hamacher an Gregor FISCHER
Hallo zusammen,

ja - das ist wirklich ärgerlich, daß die europäischen Luftfahrtbehörden sich immer wieder neue Überraschungen überlegen, die einfach nur zu Kosten führen.

Also wir sind der Problematik folgender Maßen entgegen getreten:

Wir - die European Mooney Pilots and Owners Association (EMPOA - https://www.mooney.de) und die European Bonanza Society e.V. (EBS - https://www.beech-bonanza.org/) - haben uns zusammengeschlossen und haben einfach mal die Hersteller und Großhändler angefragt. Und siehe da, es ist doch noch was am Preis machbar. Die Hersteller sind sehr an Marktanteilen interessiert und waren sehr an einer Kooperation interessiert. Wir haben uns letztendlich für das KANNAD AF 406 ELT entschieden, weil es sowohl als Retrofit für alte, als auch für Neuinstallation oder als mobiles Gerät zur Verfügung steht. Und KANNAD war sehr engagiert und kooperativ bei der Problemfindung.

Das Ergebnis steht nun unter https://www.elt-406.info. Dort sammeln wir alle Bestellungen und geben sie an den Großhändler weiter. Wer möchte, ist gerne eingeladen, an dieser Aktion teilzunehmen. Für die allgemeine Luftfahrt ist es immer gut, wenn wir uns zusammentun und gemeinsam Lösungen finden.

In diesem Sinne

mit fliegerischem Gruß
Thomas Hamacher

--------------
European Mooney Pilots and Owners Association
https://www.mooney.de
18. Oktober 2009: Von MH an Thomas Hamacher
was kostet das Gerät incl. Minorchange und MwSt?
20. Oktober 2009: Von Gerd Wiest an MH
Wir haben einen Ameri King AK 451 als nicht fest eingebautes aber EASA zugelassenes Gerät. Kostet knapp 1000 Euro und wird mit allen (???) für einen späteren Einbau notwendigen Teile incl. Fernauslöseschalter, Kabel und Antenne geliefert (den festeinbau haben wir (HG) mit der nächsten JNP geplant).

Das LBA hat die Registrierung über die Seriennummer des ELT problemlos und schnell durchgeführt (wollte dafür aber um die fuffzig Euro haben). Eine Neuprogrammierung war nicht nötig (beim kauf auf Ländercode 218 achten!).

Auch die Bundesnetzagentur hat das Ding völlig problemlos in die Frequenzzuteilung eingetragen (hat nix gekostet und völlig unbürokratisch).

Den Kannad (s.o.), der auch "mobil" betrieben werden kann, hatten wir auch auf der Liste, wir haben uns aber wegen der Lieferbarkeit und des mitgelieferten Zubehörs für den AK 451 entschieden, das könnte sich inzwischen geändert haben.

Um eine der Fragen weiter oben zu beantworten: der Unterschied zeischen einem PLT und einem Zugelassenen mobilen ELT ist wohl die Zulassung. Ich könnte mir vorstellen, dass sowohl LBA als auch BNetzA sich bei nicht zugelassenen Geräten bei der Eintragung eher zurückhalten dürften.

Vielleicht hift das ja dem ein oder anderen...
26. Oktober 2009: Von Miles McKelvie an Thomas Hamacher
Ich habe gelesen (USA seitig ) das Kanad ELT nicht mehr in production steht ?



Alte ELTs sind "Statistisch " Nutzlos gewesen ! mit 406 ELT weis Ich nicht !


Selbst activierte 406 PLB `s haben eine sehr guten ruf in die Schiff fahrt !

& Sind uber England fur Flugzeuge und Schiff Regitration parallel meldbar !



In Deutsche (un) Gehorsamkeit ;

Neben Annex 10

Area Nav

S Transponder

Avionik Annual

Slauch & Siherheits Gurt austaush

Propellor uberholung

Jetz ELT & batterie wechsel

Cameo Pflicht fur kleine Flugzeuge

etc,etc,etc,

frage ich mich, wieviel LBA beamten einen eigenen Flugzeug betreiben ?


In English !

If you dont play the game . Then you are not allowed to make the Rules !

Anarchisten Kommentar : Wen wir alle GA Flugzeuge ausflaggen den brauchen

wir kiein Grosse LBA die den nur fur Lufthansa & co aktive sein sind.

ende!!

( My Aussie bottle of red wine is alle !!)
MM




###-MYBR-###

###-MYBR-###
27. Oktober 2009: Von  an Miles McKelvie
Wer nicht mitspielt, darf keine Regeln aufstellen.

Wenn man das auf den Bundestag umsetzten würde, würde das sehr komische Situationen hervorrufen.
11. November 2009: Von Dirk Steiner an 
Liebe ELT Suchende.

Ich habe einige gute Nachrichten vom LBA erhalten zu diesem Thema. Ich füge mal meinen Schriftverkehr bei.
Hier meine Fragen:
Ich habe die Veröffentlichung „Erläuterungen zur Neufassung der 3. DV LuftBO vom 19.03.2009“ auf der LBA Homepage gelesen. Hierin wird in 3.1 ausdrücklich auf die Möglichkeit der Verwendung von tragbaren ELTs hingewiesen.
1. Bedeutet dies, dass ich diesem Fall keine Änderung der
Ausrüstungsliste vornehmen muss?
2. In diesem Fall gehören die Geräte nicht zum Luftfahrzeug und
müssen auch nicht jährlich geprüft werden oder doch?
3. Falls diese Geräte doch in der Ausrüstungsliste aufgenommen
werden müssen, benötige ich dann ein Engineering, STC oder Minor Change?
4. Es gibt portable Geräte die in einer Halterung im Flugzeug
angebracht sind um sie im Notfall mit herauszunehmen. Müssen diese Einbauten (z.B. auch Fernbedienpanel) in die Ausrüstungsliste mit entsprechendem Engineering eingetragen werden?
5. Kann ich das portable Gerät auch in einem anderen Land als
Deutschland registrieren lassen?
6. Muss ein portables Gerät bei der Bundesnetzagentur angemeldet
werden?

Hier die Antworten:
Sie baten in Ihrer Anfrage um Auskunft zu den ELT - Bestimmungen der 3. DVLuftBO. Wir haben auf der Basis der bislang eingegangenen Fragen zur 3.DVLuftBO einen FAQ - Katalog erstellt, der aber noch nicht ganz fertig ist. Daher können sich noch einige Antworten ändern. Anbei finden Sie einen Auszug des Fragen- und Antwortkataloges, der Ihre Fragen sicherlich
beantwortet:
4.2 ELT - Notsender
4.2.1 Für welche Luftfahrzeuge sind ELT vorgeschrieben?
Wie unter 1.1 angedeutet, gelten die ELT - Bestimmungen nur für Flugzeuge und Hubschrauber. Somit sind die anderen Luftfahrtgeräte gemäß LuftVG bzw. LuftVZO nicht von den ELT - Bestimmungen der 3.DVLuftBO betroffen. Achtung! Es kann aber sein, dass bei Auslandsflügen der betroffene Staat eine ELT Forderung für einfliegende Luftfahrzeuge in seiner AIP fordert. Dann sind, z.B. wie in Österreich, alle Luftfahrzeuge, die dort fliegen, von den ELT Bestimmungen betroffen.
4.2.2 Wie kann ein ELT kodiert werden?
Tragbare ELT - Geräte können auf das Kennzeichen des Flugzeuges oder auf die ELT - Gerätnummer kodiert werden. In letzterem Fall könnte ein tragbares ELT dann in verschiedenen Flugzeugen benutzt werden. Näheres zu ELT finden Sie auch bei uns auf der Website und www.lba.de. In der Suchmaschine geben Sie einfach „ELT“ ein; dann bekommen Sie ca. 5 download - Möglichkeiten; u.a. einen kleinen Beitrag zur ELT - Kodierungen. Die Kodierung muss durch einen Betrieb erfolgen. Wenn Sie das ELT auf das Kennzeichne Ihres Flugzeuges kodieren möchten, wird Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt diesen Code zuweisen. Diesen teilen Sie dem Betrieb mit, der das ELT kodiert. Sollten Sie die Möglichkeit nutzen, das ELT auf dessen Gerätenummer zu kodieren, lassen Sie sich den Code von dem Betrieb geben und teilen diesen dem Luftfahrt-Bundesamt mit. Entsprechende Formulare stehen wie oben beschrieben per Download zur Verfügung.
4.2.3 Erfüllen so genannte Personal Locator Beacons (PLB) die ELT
Bestimmungen?
Nein. PLB sind kein Luftfahrtgerät und können somit nicht akzeptiert werden. Wie oben beschriebe, sind PLB kein Luftfahrtgerät und erfüllen daher nicht die Anforderungen.
4.2.4 Muss ein mobiles ELT in die Urkunde über die Frequenzzuteilung
(FTZ-Urkunde) eingetragen werden?
Anmerkung: Unter Abschnitt 1. Kennzeichnung steht in der o.g. Urkunde: „Mobile Flugfunknavigationsfunkstelle einschl. ELT“. Nein, da das Gerät nicht zum Flugzeug gehört. Sie könnten das ELT ja auch in einem anderen Luftfahrzeug mitführen. Der Hinweis auf das ELT in der o.g. Urkunde bezieht sich auf ein fest installiertes Gerät. Daher ist das mobile ELT nicht Bestandteil des Avionik - Prüfberichtes des Luftfahrzeuges aufgenommen werden? Gleiches gilt für die Betriebszeitenübersicht, LTA-Übersicht, Flughandbuch (Flight Manual
Supplement…) etc. des Flugzeugs?
4.2.5 Muss ein mobiles ELT bei der regelmäßigen Avionik-Nachprüfung
geprüft werden?
Das Gerät muss den Herstellerangaben entsprechend gewartet werden.
4.2.6 Wer überwacht die Ablauffrist der Batterie des mobilen ELT?
Wie bereits angedeutet, ist der Halter bzw. der Pilot für die Einhaltung der Betriebsvorschriften zuständig. Dies trifft nicht nur für ELT zu, sondern z.B. auch für Sauerstoffausrüstungen, Schwimmwesten oder das aktuelle Kartenmaterial.
4.2.7 Ist damit zu rechnen, dass ein fest eingebautes ELT (A-ELT) in
Zukunft verlangt werden wird?
So wie wir Ihre erste Frage verstehen, möchten Sie wissen, ob damit zu rechnen ist, dass in naher Zukunft statt dem portablen ELT ein fest installiertes Gerät verlangt werden könnte. Diesen Umstand sehen wir nicht. Unsere nationalen Regelungen basieren auf den entsprechenden ICAO Standards, die gerade deshalb so angelegt worden sind, dass ältere Flugzeuge nicht mit einem fest installierten Gerät ausgerüstet sein müssen.
4.2.8 Ist ein herkömmliches ELT noch ausreichend?
Herkömmliche ELT senden in der Regel auf den Frequenzen 121,5 und 243 MHz senden und sind daher nicht ausreichend. Die 3.DVLuftBO verlangt, dass ELT auf den Frequenzen 121,5 und 406 MHz senden können müssen. Das COSPAR/SARSAT Programm kann nur noch ELT empfangen, die auf 406 MHz senden. Allerdings gibt es Hersteller von modernen ELT, deren Geräte man in vorhandene Halterungen älterer ELT einbauen kann. So kann eine erneute Verlegung von Kabeln und Bedienteilen entfallen.

In Bezug auf Frage 5 müssten Sie in den betroffenen Staat nachfragen. Grundsätzlich könnte man ja ein ELT besitzen, ohne der Halter/Betreiber eines Flugzeuges zu sein. In Bezug auf Ihre Frage 6 würde ich Sie bitten, mit der Bundesnetzagentur Kontakt aufzunehmen. Die luftrechtlichen Bestimmungen verlangen lediglich eine Registrierung und Weitergabe der Informationen an die SAR Stellen.


Mein Praxis Tipp:
- Ein mobiles ELT kaufen (z.B. Ameri-King 451 für ca. 800€)
- Dadurch keine jährlichen Prüfkosten
- Nur darauf achten dass die Batterie erneuert wird (beim Ameri-King alle 5 Jahre, Kosten bei Spruce 39 USD)
- Keinen Eintrag im Ausrüstungsverzeichnis
- Keine Änderung der Funkurkunde
- Kein Engineering, Minor Change etc.
- Keine Einbaukosten, kein Wiegen etc.

Wer sich noch die fuffzich Euro für Registrieren sparen will ein Gerät mit Ländercode UK kaufen. Dort kann man das Gerät kostenlos registrieren im Internet. Das hat allerdings den Nachteil dass es ernstfall etwas länger dauern bei einem Unfall. Denn die erste Meldung des ELT kommt oft ohne Position und nur mit der Länderkennung. Die Engländer würden nach bekannt werden der Position die Sache dann an das zuständige Land weiterleiten. Wenn es in Deutschland registriert ist braucht das nicht geschehen wenn es in Deutschland passiert.

Damit kann das LBA ab dem 01.01.2010 kein Flugzeug grounden weil es kein ELT eingetragen hat. Denn ich kann ja mit einem ELT alle Flugzeuge in Deutschland fliegen.

Die einzige Möglichkeit der Kontrolle bleibt dann das Prüfen durch einen "Offiziellen" nach der Landung.

Fazit: Schlimm diese Regelwut, aber die Antworten mildern alles etwas ab.

###-MYBR-###Gruß
Dirk###-MYBR-###
11. November 2009: Von  an Dirk Steiner
Nur der Vollständigkeit halber vier Anmerkungen:

1. neben dem AmeriKing, das schon länger für diese Lösung bekannt ist, gibt es jetzt wohl auch eine S-ELT-Variante von Kannad.
2. ich wäre nicht sicher, ob das mit der UK-Registrierung im Sinne des LBA geht.
3. manche europäische Länder sind mit dieser mobilen Lösung wohl nicht zufrieden.
4. man verzichtet bei dieser Variante natürlich auf die Sicherheit der automatischen Auslösung beim Crash - wenn man das denn als Gewinn bewertet.
11. November 2009: Von M Schnell an 
Ja Nachteil: bruchlandung ,Flieger Brennt und das fest eingebaute Elt fackelt munter mit ab...und das ELT's irgendwo auch Sinnlos sind zeigt der Fall von Steve Fosett...das ELT hat's beim Absturz in Tausend teile Zerlegt und war somit WERT und NUTZlos..

Ich hab ein Portables Ameriking..schön in ner transporttasche....und da jkanns dann hoffentlich bis zum Bat wechsel auch bleiben.
11. November 2009: Von Udo S. an M Schnell
"das ELT's irgendwo auch Sinnlos sind zeigt der Fall von Steve Fosett.."

genauso wie airfrance

und die ca grob geschätzten 97% fehlauslöser (erinnert mich an die 99.999 % die eigentlich das gegenteil beweisen sollten)

gutnacht

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