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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Mai 2004: Von Hans J. Petscher an Michael Höck
... die Zulassungsgrenze ist nun leider nich nur die TAS, sondern auch das MTOW, nämlich größer oder kleiner 6000 lbs (ca. 2720 kg), jenseits díeser Grenzen wird auch ein Transponder mit "diversity", dh. mit unterer und oberer Antenne benötigt.
Sinnvoll für Sichtbarkeit auf dem TCAS.

An alle, denen das Zulassungsverfahren noch nicht ganz klar ist:

Eingerüstet werden können grundsätzlich nur Anlagen, wenn ein Service Bulletin des TC Holders oder eine STC vorliegt.
STCs können nur genehmigte Entwicklungsbetriebe entwicken, die eine Entsprechende Zulassung nach Part 21 besitzen. Soweit wohl allen klar.
Nun gehört es aber auch zu den Privilegien eines Entwicklungsbetriebes, zwischen Großer-und Kleiner Änderung zu entscheiden. Um ev. Mißverständnissen vorzubeugen: das paperwork und alle Nachweise sind die selben, nur spart man im zweiten Fall die Gebühren der Behörden, da diese "intern" abgewickelt werden kann. Auch kleine, d.h. mehr oder weniger redaktionelle Änderungen des Flughandbuch-supplements kannn der Entwicklungsbetrieb eigenständig vornehmen.

Hört sich doch gut an, oder?
Entschieden werden muß sicher von Fall zu Fall. Bei einigen Fällen, insbesondere kleinen Flugzeugen, noch dazu wenn eigentlich nur ein Gerätetausch vorgenommen werden braucht, wird man wohl auf kleine Änderung erkennen können.
Der Umfang der Nachweisführung richtet sich dann auch nach den tatsächlichen Anforderungen, im Minimalfall können vielleicht baugleiche Geräte ausgetauscht werden, dann braucht man sicher nur noch eine Funktionsprobe und die Leistung an der Antenne messen, die Abstrahlcharakteristik bleibt bei unveränderter Antenne wohl gleich, ev. muß aber das alte Antennenkabel (meist RG58) gegen RG400 ausgetausch werden.

Man sieht also, es gibt nicht nur eine starre Vorgehensweise.
Nur eins: die "Null-Lösung" gibt es leider nicht.

Gruß,

hjp
2. Juli 2004: Von Hans J. Petscher an Hans J. Petscher
Sorry für die falsche Angabe, hier eine Berichtigung, ich habe wohl eine Änderung im ICAO Annex 10 nicht mitbekommen.
Die Grenze für diversity-Antennen des Mode S Transponders sind >250 knts oder >12,500 lbs (5.7 to) MTOW.

hjp

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