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3. März 2019: Von  an Jan Brill

Ist damit die Rechtsunsicherheit denn beseitigt?

Reicht in Zukunft z.B. um als TRI tätig zu sein ein CPL dessen Rechte man nicht ausüben darf (also mit Medical Klasse 2) oder muss man um als TRI tätig sein zu dürfen auch als CPL tätig sein dürfen (braucht also ein Meidcal Klasse 1)?

3. März 2019: Von Jan Brill an  Bewertung: +2.00 [2]

... die Rechte des CPL sind in FCL.305 beschrieben. FCL.305 hat mit der Tätigkeit z.B. als TRI nichts zu tun. Die einschlägigen Vorschriften beim TRI (eigentlich braucht man den CPL auch da nur zum Erwerb des TRI, nicht für dessen Aufrechterhaltung), sehen vor: "Ein Bewerber um ein TRI-Zeugnis muss: a) Inhaber einer CPL-, MPL- oder ATPL-Pilotenlizenz auf der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie sein;". Das Ausüben der Rechte ist eine andere Kategorie als das innehaben einer Lizenz.

MfG

3. März 2019: Von  an Jan Brill

Danke Jan, aber dann verstehe ich den Satz im Ursprungspost nicht:

"... Entzug der TRI-Rechte eines Lizenzinhabers mit Klasse II Medical"

Wenn man den CPL nur braucht, um den TRI zu erwerben und nicht, um ihn aufrecht zu erhalten, dann war es ja schon vorher so, dass man bei einem "Downgrade" von CPL auf PPL wegen Medical weiter TRI sein konnte - oder nicht? Wenn isch einzelne Behörden da schon quer gestellt haben, dann können sie es jetzt mit nur leicht angepasster Begründung weiterhin.

Die Argumentation, dass die Rechte des CPL die am Medical hängen abschliessend in FCL.305 beschrieben sind, kann ich zwar nachvollziehen - man kann das aber durchaus auch anders sehen:
Man könnte genauso Argumentieren, dass das Recht, nach FCL.915 TRI zu werden genauso ein "mit dem CPL verbundenes Recht" im Sinne von MED.A.030 neu ist. Hierfür würde sogar sprechen, dass Med.A.030 nicht explizit auf FCL.305 verweist, sondern pauschal von Allen "verbundenen" Rechten spricht.

Versteh mich bitte nichtz falsch: Ich würde mir auch wünschen, dass die Sache nun so läuft, wie Du schreibst.

Ich befürchte aber, dass die EASA hier mal wieder Mist gebaut hat, weil sie zwar MED.A.030 angepasst hat, aber gleichzeitig nicht in den entsprechenden Stellen der FCL auch gleich sicher stellt, dass klar ist, ob ein CPL dessen Rechte man nicht ausüben darf reicht oder ob man einen CPL braucht, dessen Rechte man auch ausüben darf - diese Unterscheidung gab es ja bisher nicht.

3. März 2019: Von Willi Fundermann an 

"Ist damit die Rechtsunsicherheit denn beseitigt?"

Einzelne Fragen dazu scheinen auch mir unbeantwortet. Wenn ich z.B. mit CPL und FI für CPL Flugunterricht für CPL erteile - natürlich gegen Entgelt - ist das für mich auch gewerbliche Tätigkeit, für die ich dann die Klasse 1 brauche.

4. März 2019: Von RotorHead an Willi Fundermann

Wer zur CPL praktisch unterrichtet oder prüft übt definitiv die Rechte einer CPL aus, und muss deshalb ein Class 1 Medical haben. Flugunterricht per se ist allerdings kein gewerblicher Transport.

Was mich an den vorherigen Beiträgen etwas verwundet, ist die Tatsache dass eine Landesbehörde mit TRI-Berechtigungen zu tun hat. Eine CPL, MPL oder ATPL liegt beim LBA ebenso wie alle eingetragenen Berechtigungen. Was hat eine Landesbehörde hier zu melden???

4. März 2019: Von Jan Brill an RotorHead

Was mich an den vorherigen Beiträgen etwas verwundet, ist die Tatsache dass eine Landesbehörde mit TRI-Berechtigungen zu tun hat. Eine CPL, MPL oder ATPL liegt beim LBA ebenso wie alle eingetragenen Berechtigungen. Was hat eine Landesbehörde hier zu melden???

Nach dem Klasse II Medical lag der resultierende Heli-PPL ohne IR bei der Landesbehörde.

Wer zur CPL praktisch unterrichtet oder prüft übt definitiv die Rechte einer CPL aus, und muss deshalb ein Class 1 Medical haben. Flugunterricht per se ist allerdings kein gewerblicher Transport.

Wo steht das? Im FCL.305 jedenfalls nicht. VO 1178 unterscheidet an vielen Stellen zwischen dem Innehaben einer Lizenz und dem Ausüben der Rechte. Wer etwas tut das in FCL.305 beschrieben ist übt die Rechte des CPL aus. Einen CPL zu haben (und damit Voraussetzungen z.B. nach FCL.915 TRI oder FI zu erfüllen) ist aber keine Ausübung der Rechte im Sinne des MED.A.030. Sonst hätte man sich die ganze Aktion ja auch sparen können, da die gleiche Situation wie vorher entstehen würde, nur ohne Ausstellung eines PPL.
Ich traue der EASA ja viel zu, aber ganz so handwerklich unbegabt sind die jetzt auch nicht...

MfG
Jan Brill


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