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3. März 2019: Von Jan Brill an  Bewertung: +2.00 [2]

... die Rechte des CPL sind in FCL.305 beschrieben. FCL.305 hat mit der Tätigkeit z.B. als TRI nichts zu tun. Die einschlägigen Vorschriften beim TRI (eigentlich braucht man den CPL auch da nur zum Erwerb des TRI, nicht für dessen Aufrechterhaltung), sehen vor: "Ein Bewerber um ein TRI-Zeugnis muss: a) Inhaber einer CPL-, MPL- oder ATPL-Pilotenlizenz auf der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie sein;". Das Ausüben der Rechte ist eine andere Kategorie als das innehaben einer Lizenz.

MfG

3. März 2019: Von  an Jan Brill

Danke Jan, aber dann verstehe ich den Satz im Ursprungspost nicht:

"... Entzug der TRI-Rechte eines Lizenzinhabers mit Klasse II Medical"

Wenn man den CPL nur braucht, um den TRI zu erwerben und nicht, um ihn aufrecht zu erhalten, dann war es ja schon vorher so, dass man bei einem "Downgrade" von CPL auf PPL wegen Medical weiter TRI sein konnte - oder nicht? Wenn isch einzelne Behörden da schon quer gestellt haben, dann können sie es jetzt mit nur leicht angepasster Begründung weiterhin.

Die Argumentation, dass die Rechte des CPL die am Medical hängen abschliessend in FCL.305 beschrieben sind, kann ich zwar nachvollziehen - man kann das aber durchaus auch anders sehen:
Man könnte genauso Argumentieren, dass das Recht, nach FCL.915 TRI zu werden genauso ein "mit dem CPL verbundenes Recht" im Sinne von MED.A.030 neu ist. Hierfür würde sogar sprechen, dass Med.A.030 nicht explizit auf FCL.305 verweist, sondern pauschal von Allen "verbundenen" Rechten spricht.

Versteh mich bitte nichtz falsch: Ich würde mir auch wünschen, dass die Sache nun so läuft, wie Du schreibst.

Ich befürchte aber, dass die EASA hier mal wieder Mist gebaut hat, weil sie zwar MED.A.030 angepasst hat, aber gleichzeitig nicht in den entsprechenden Stellen der FCL auch gleich sicher stellt, dass klar ist, ob ein CPL dessen Rechte man nicht ausüben darf reicht oder ob man einen CPL braucht, dessen Rechte man auch ausüben darf - diese Unterscheidung gab es ja bisher nicht.


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