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4. September 2018: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Sorry, vielleicht ne dumme Frage, aber ist OWi-Recht Zivilrecht oder Strafrecht?

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____

Die Frage ist gut. Weder noch, aber meine Zuordnung zum Zivilrecht ist falscher als es zum Strafrecht zu packen (der "kleine Bruder" des Strafrechts).

Dann muß ich meinen schlauen Gedanken als Frage formulieren: welcher Wahrheitsbegriff wird im Verwaltungsrecht bei den Ordnungswidrigkeiten zugrundegelegt? Dann hätte Lutz nämlich evtl. recht.
Es gibt leider keine Juristen hier.

4. September 2018: Von Florian S. an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +2.00 [2]

Aber ich denke doch, dass man erwarten kann sich mit den zur Verfügung stehenden (also auch ob geöffnet oder nicht) Landemöglichkeiten entlang der Strecke inklusive Tankmöglichkeit ja/nein auseinander zu setzen.

Da muss ich eingestehen: Das mache ich nicht! Wenn ich einen 400NM IFR-Flug plane, dann schau ich mir nicht die Notams aller Flugplätze an, die im +-20 NM Korridor um meinen Flugweg liegen (nicht nur aber auch weil die Strecke die ich tatsächlich fliegen werde ohnehin nicht kenne und mit hoher Wahrscheinlichkeit an diesen Flugplätzen eh nicht vorbei komme).

Ich plane die Route, mit Destination AP und den Alternates und lese dafür die Notams. Nur in besonderen Situationen, bei denen ich schon vor Abflug weiss, dass ich mit gewisser Wahrscheinlichkeit einen Plan B brauche (z.B. weil ich in der Mitte eine Front druchwueren muss und nicht sicher ist, ob ich „die Lücke“ finde), bereite ich natürlich auch dafür die Alternates vor.

Nennt mich leichtsinnig, aber bei den meisten Flugplätzen an denen ich bei so einem IFR-Flug vorbei komme weiss ich nicht, ob sie offen sind und wenn nicht, warum nicht...

4. September 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Unser Rechtssystem hat für diesen Fall des Zweifels aber etwas vorgesehen - nämlich im Zweifel für den Angeklagten. Das sehe ich hier nicht berücksichtigt, weder in der Diskussion noch von dem Richter.

Woran bestehen denn diese Zweifel?

Nach Allem was man bisher erfahren konnte scheint es keinen Streit darum zu geben, dass der Pilot von der Freigabe abgewichen hat. Wenn das zweifelhaft wäre, dann müsste man das natürlich untersuchen (und im Zweifel für den Angeklagten entscheiden).
Es scheint eigentlich ein relativ klarer Fall zu sein, an dem sich hauptsächlich Menschen stören, die sehr grundsätzlich dagegen sind, dass es bei Vergehen von Piloten Strafen gibt.

4. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Sorry, vielleicht ne dumme Frage, aber ist OWi-Recht Zivilrecht oder Strafrecht?

Nein, nur einige Kommentare vorher (und auch noch nachher) waren nicht schlau: §46 OWiG sagt klar, dass bei Bussgeldverfahren die StPO gilt. Das Verfahren ist also nicht „dem STrafrecht ähnlicher“, sondern klar ein strafrechtliches Verfahren und hat mit Zivilrecht rein gar nix zu tun!

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Komm, glaubst Du, daß der Pilot verurteilt worden wäre, wenn er Nürnberg aus anderen Gründen abgelehnt hätte und mit "das Anflugverfahren ist mir zu lang, ich muß jetzt runter" auf einem geschlossenen Platz gelandet wäre, die Frag, ob er IFR calceln will, mit "jaja" abgebügelt und danach sehr freundlich und bescheiden am Tel sich für die Umstände entschuldigt hätte? Mit dem Argument, daß die Tankanzeigen wider Erwarten auf rot standen, hätte er jeden Streß rechtfertigen können.

Eine Behörde, die das verfolgen würde, wäre in meinen Augen wirklich eine unglückliche Kombination von Dummheit und Macht. Ich glaube aber, daß der Fall hier anders liegt.


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