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4. September 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Unser Rechtssystem hat für diesen Fall des Zweifels aber etwas vorgesehen - nämlich im Zweifel für den Angeklagten. Das sehe ich hier nicht berücksichtigt, weder in der Diskussion noch von dem Richter.

Woran bestehen denn diese Zweifel?

Nach Allem was man bisher erfahren konnte scheint es keinen Streit darum zu geben, dass der Pilot von der Freigabe abgewichen hat. Wenn das zweifelhaft wäre, dann müsste man das natürlich untersuchen (und im Zweifel für den Angeklagten entscheiden).
Es scheint eigentlich ein relativ klarer Fall zu sein, an dem sich hauptsächlich Menschen stören, die sehr grundsätzlich dagegen sind, dass es bei Vergehen von Piloten Strafen gibt.

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Komm, glaubst Du, daß der Pilot verurteilt worden wäre, wenn er Nürnberg aus anderen Gründen abgelehnt hätte und mit "das Anflugverfahren ist mir zu lang, ich muß jetzt runter" auf einem geschlossenen Platz gelandet wäre, die Frag, ob er IFR calceln will, mit "jaja" abgebügelt und danach sehr freundlich und bescheiden am Tel sich für die Umstände entschuldigt hätte? Mit dem Argument, daß die Tankanzeigen wider Erwarten auf rot standen, hätte er jeden Streß rechtfertigen können.

Eine Behörde, die das verfolgen würde, wäre in meinen Augen wirklich eine unglückliche Kombination von Dummheit und Macht. Ich glaube aber, daß der Fall hier anders liegt.


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