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4. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____

Die Frage ist gut. Weder noch, aber meine Zuordnung zum Zivilrecht ist falscher als es zum Strafrecht zu packen (der "kleine Bruder" des Strafrechts).

Dann muß ich meinen schlauen Gedanken als Frage formulieren: welcher Wahrheitsbegriff wird im Verwaltungsrecht bei den Ordnungswidrigkeiten zugrundegelegt? Dann hätte Lutz nämlich evtl. recht.
Es gibt leider keine Juristen hier.


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