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14. Juni 2017: Von Wolfgang Winkler an Schönhagen mbH

Unter die AOPA-Stellungnahme setze ich als Sprachprüfer hiermit öffentlich meine Unterschrift.

Insbesondere unter den Satz

Als das LBA vor einigen Jahren unter Druck stand und einen riesigen Berg von Sprach-Erstprüfungen abarbeiten musste, da war alles noch anders: Damals bemühte man sich im LBA ein unkompliziertes und pragmatisches Verfahren einzuführen und suchte dazu auch die Unterstützung der Verbände, die daraufhin eine große Zahl von Sprachprüfern bereitgestellt haben. Heute sind die Regelungen leider vor allem geprägt von bürokratischer Verliebtheit in überflüssige Details und einem ausgeprägten Misstrauen gegenüber den eigenen Sprachprüfern. Da es hierfür keinen erkennbaren Anlass gibt, sind derartige Maßnahmen lediglich dazu geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Sprachprüfern und LBA nachhaltig zu beschädigen. Nicht zufällig haben schon sehr viele fähige Sprachprüfer frustriert das Handtuch geworfen.

Das pragmatischste Verfahren war die Ausstellung von "Persilscheinen" für Inhaber von BZF I bzw. AZF, um das bundesdeutsche Delay bei der Einführung der ICAO-Auflage zwischen 2008 und 2011 erst mal zu überbrücken.

Danach war ich als Sprachprüfer zusammen mit vielen anderen Kollegen an der Abarbeitung des erwähnten riesigen Berges an Sprachprüfungen fleißig beteiligt. Ohne Übertreibung kann ich hier sagen, dass die Tätigkeit und der Erhalt der Berechtigung als Fluglehrer mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand verbunden ist als die Tätigkeit als Sprachprüfer. Dass ich das dennoch gemacht habe und immer noch mache, beruht auf reinem Idealismus für meine Vereinskameraden und meinem Luftsportverband.

Die jetzt geforderten Tonaufzeichnungen halte ich ebenfalls für einen unzulässigen Eingriff in elementare Persönlichkeitsrechte und für rechtlich nicht haltbar. Mir ist auch kein anderer Bereich bekannt, wo mündliche Prüfungen auf Tonträger aufgezeichnet werden dürfen.

14. Juni 2017: Von Wolfgang Lamminger an Wolfgang Winkler Bewertung: +2.00 [2]

Wolfgang,

auch meinerseits volle Zustimmung. Wie ich sehe, bist Du auch Sprachprüfer im DAeC LTO-010, bist aber Gott sei Dank von der "Streichung" durch das LBA verschont geblieben.

Offenkundig ist doch, dass die Vorgehensweise im LBA von den(r) handelnden Person(en) abhängt. Das ganze Umgehen mit den Verantwortlichen und den Sprachprüfern in der LTO-010 (für Aussenstehende: Sprachprüfungsorganisation des DAeC in Zusammenarbeit mit der AOPA) ist eine Farce!!

Wenn es stimmt, dass die dahinter liegende Absicht ist, man wolle die Zahl der Prüfer einfach "ausdünnen", ist das ein Spot auf die jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit der Luftsportvereine.

Das gesamte Umfeld der Sprachprüfungen wird durch die Behörde maximal verbürokratisiert, die Vorschrift zur Audio-Aufzeichnung ist da nur noch das Sahnehäubchen obendrauf...


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