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4. September 2018: Von Malte Höltken an Andy Pa. Bewertung: +7.00 [7]

Was ich aber um´s Verrecken nicht begreifen kann ist, das, wenn die Lage brenzlig wird und ich zudem noch meine Familie mit an Bord habe, mögliche Kosten mich von einer greifbaren sicheren Lösung abhalten.

Wenn Du Anfängerschulung betreibst, aber auch bei den zweijährlichen Refreshern, kannst Du erleben, daß ansonsten hochintelligente und Vernunftbegabte Menschen in Grenzsituationen (Motorausfallübungen, Abkippen / Vermeiden des Trudelns, aber auch bei der Schulung VFR in Schlechtwetter zurande zu kommen) durchaus komplett neben der Rolle sein können. Ich habe neben Ärzten gesessen, die im Stall aus Panik alles losgelassen haben. Ich kenne Geschäftsführer erfolgreicher Unternehmer, die in einer Motorausfallübung in Schockstarre gingen, gute Flieger die nach einem stressigen Flug Segelflugzeuge auf der Bahn übersehen, you name it.

In einer stressigen Situation im Cockpit kann ein Pilot hier durchaus Entscheidungen treffen, die er normal oder auf dem Sofa nicht getroffen hätte. Diese Erkenntnis ist eigentlich nicht neu. Auch ein gereiztes Auftreten oder mangelnde Kritikfähigkeit direkt nach einem stressigen Flug ist im Rahmen normaler menschlicher Reaktionen.

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß der Pilot auch mit der Überprüfung seiner Kraftstoffberechnungen, der Abwägung der Möglichkeiten und Ausweichplätze und ggfs der Kommunikation mit seinen Mitfliegern bereits gut ausgelastet war, daß er das Bedürfnis von ATC nach zwei Worten nicht aufgenommen hat. Oder bereits als abgehakt notierte. Auch das ist normales menschliches Verhalten in Situationen mit hoher Arbeitsbelastung. (Siehe https://www.skybrary.aero/index.php/Pilot_Workload)

Der Erzählungen folgend lag ja eben kein beabsichtigeter oder geplanter Gesetzesbruch bzw. keine geplante vorsätzliche Ordnungswidrigkeit vor, wie sie sonst gerne auf Youtube oder in Pilotenkneipen geteilt werden (Kunstflug im UL, VFR in IMC durch ein ILS donnern, Wolkenfangen in der Nähe des IAF oder dergleichen).

Der Pilot hat Fehler gemacht, keine Frage. Der Flugsicherheit dienlich wäre nun, die Fehler geordnet aufzuarbeiten und daraus eine Lehre ziehen zu können. Dazu muß der Pilot so angesprochen werden, daß er eine Lehre auch annehmen kann. Da halte ich ein OWI-Verfahren für genau den falschen Weg um Flugsicherheit zu generieren. (Siehe https://www.skybrary.aero/index.php/Just_Culture)

4. September 2018: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Der Fall ist wie er ist, und wie wir alle wissen, ist man vor Gericht und auf hoher See nicht sicher vor Unbill. Dafür gibt es nächste Instanzen, was ja in dem PuF Artikel auch implizit angeregt wird.

Was mich an der ganzen Sache weitaus mehr stört - und es wundert mich, dass darauf in dem Thread nur in Halbsätzen eingegangen wurde - sind die Hinweise auf eine mögliche Kungelei zwischen Judikative und Exekutive "dort in Langen". Das ist schon ziemlich unerträglich.

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Unser Rechtssystem hat für diesen Fall des Zweifels aber etwas vorgesehen - nämlich im Zweifel für den Angeklagten.

Es gibt im Zivilprozess keinen Angeklagten, sondern einen Beklagten und es wird deswegen auch nicht im Zweifelsfall zu seinen Gunsten entschieden. Weiterhin wird (zumindest tendentiell) im Strafprozeß der materielle Wahrheitsbegriff zugrundegelegt (das, was wirklich ist) und im Zivilprozeß der formelle Wahrheitsbegriff (was im Verfahren festgestellt wurde), d.h., an die Wahrheit werden geringere Ansprüche gestellt.

[EDIT: I stand corrected. OWI scheinen tatsächlich dem Strafrecht näher zu stehen als dem Zivilrecht.]

Damit muß der Beklagte leben - und das hätte er wohl auch gut können. Der Beklagte ist zu der Buße verdonnert worden wie Al Capone wg Steuerhinterziehung, weil man ihm sonst nicht beikam.
Obwohl man das vielleicht auch hätte können, wenn man wegen einiger Fehlentscheidungen und des Verhaltens während und nach dem Flug seine Eignung als Privatpilot in Zweifel gezogen hätte. Das wäre von Seiten der Behörde ehrlicher, aber auch mühsamer gewesen.

4. September 2018: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Sorry, vielleicht ne dumme Frage, aber ist OWi-Recht Zivilrecht oder Strafrecht?

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____

Die Frage ist gut. Weder noch, aber meine Zuordnung zum Zivilrecht ist falscher als es zum Strafrecht zu packen (der "kleine Bruder" des Strafrechts).

Dann muß ich meinen schlauen Gedanken als Frage formulieren: welcher Wahrheitsbegriff wird im Verwaltungsrecht bei den Ordnungswidrigkeiten zugrundegelegt? Dann hätte Lutz nämlich evtl. recht.
Es gibt leider keine Juristen hier.

4. September 2018: Von Florian S. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]

Aber ich denke doch, dass man erwarten kann sich mit den zur Verfügung stehenden (also auch ob geöffnet oder nicht) Landemöglichkeiten entlang der Strecke inklusive Tankmöglichkeit ja/nein auseinander zu setzen.

Da muss ich eingestehen: Das mache ich nicht! Wenn ich einen 400NM IFR-Flug plane, dann schau ich mir nicht die Notams aller Flugplätze an, die im +-20 NM Korridor um meinen Flugweg liegen (nicht nur aber auch weil die Strecke die ich tatsächlich fliegen werde ohnehin nicht kenne und mit hoher Wahrscheinlichkeit an diesen Flugplätzen eh nicht vorbei komme).

Ich plane die Route, mit Destination AP und den Alternates und lese dafür die Notams. Nur in besonderen Situationen, bei denen ich schon vor Abflug weiss, dass ich mit gewisser Wahrscheinlichkeit einen Plan B brauche (z.B. weil ich in der Mitte eine Front druchwueren muss und nicht sicher ist, ob ich „die Lücke“ finde), bereite ich natürlich auch dafür die Alternates vor.

Nennt mich leichtsinnig, aber bei den meisten Flugplätzen an denen ich bei so einem IFR-Flug vorbei komme weiss ich nicht, ob sie offen sind und wenn nicht, warum nicht...

4. September 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Unser Rechtssystem hat für diesen Fall des Zweifels aber etwas vorgesehen - nämlich im Zweifel für den Angeklagten. Das sehe ich hier nicht berücksichtigt, weder in der Diskussion noch von dem Richter.

Woran bestehen denn diese Zweifel?

Nach Allem was man bisher erfahren konnte scheint es keinen Streit darum zu geben, dass der Pilot von der Freigabe abgewichen hat. Wenn das zweifelhaft wäre, dann müsste man das natürlich untersuchen (und im Zweifel für den Angeklagten entscheiden).
Es scheint eigentlich ein relativ klarer Fall zu sein, an dem sich hauptsächlich Menschen stören, die sehr grundsätzlich dagegen sind, dass es bei Vergehen von Piloten Strafen gibt.

4. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Sorry, vielleicht ne dumme Frage, aber ist OWi-Recht Zivilrecht oder Strafrecht?

Nein, nur einige Kommentare vorher (und auch noch nachher) waren nicht schlau: §46 OWiG sagt klar, dass bei Bussgeldverfahren die StPO gilt. Das Verfahren ist also nicht „dem STrafrecht ähnlicher“, sondern klar ein strafrechtliches Verfahren und hat mit Zivilrecht rein gar nix zu tun!

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Komm, glaubst Du, daß der Pilot verurteilt worden wäre, wenn er Nürnberg aus anderen Gründen abgelehnt hätte und mit "das Anflugverfahren ist mir zu lang, ich muß jetzt runter" auf einem geschlossenen Platz gelandet wäre, die Frag, ob er IFR calceln will, mit "jaja" abgebügelt und danach sehr freundlich und bescheiden am Tel sich für die Umstände entschuldigt hätte? Mit dem Argument, daß die Tankanzeigen wider Erwarten auf rot standen, hätte er jeden Streß rechtfertigen können.

Eine Behörde, die das verfolgen würde, wäre in meinen Augen wirklich eine unglückliche Kombination von Dummheit und Macht. Ich glaube aber, daß der Fall hier anders liegt.


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