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4. September 2018: Von Alexander Callidus an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Unser Rechtssystem hat für diesen Fall des Zweifels aber etwas vorgesehen - nämlich im Zweifel für den Angeklagten.

Es gibt im Zivilprozess keinen Angeklagten, sondern einen Beklagten und es wird deswegen auch nicht im Zweifelsfall zu seinen Gunsten entschieden. Weiterhin wird (zumindest tendentiell) im Strafprozeß der materielle Wahrheitsbegriff zugrundegelegt (das, was wirklich ist) und im Zivilprozeß der formelle Wahrheitsbegriff (was im Verfahren festgestellt wurde), d.h., an die Wahrheit werden geringere Ansprüche gestellt.

[EDIT: I stand corrected. OWI scheinen tatsächlich dem Strafrecht näher zu stehen als dem Zivilrecht.]

Damit muß der Beklagte leben - und das hätte er wohl auch gut können. Der Beklagte ist zu der Buße verdonnert worden wie Al Capone wg Steuerhinterziehung, weil man ihm sonst nicht beikam.
Obwohl man das vielleicht auch hätte können, wenn man wegen einiger Fehlentscheidungen und des Verhaltens während und nach dem Flug seine Eignung als Privatpilot in Zweifel gezogen hätte. Das wäre von Seiten der Behörde ehrlicher, aber auch mühsamer gewesen.

4. September 2018: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Sorry, vielleicht ne dumme Frage, aber ist OWi-Recht Zivilrecht oder Strafrecht?

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____

Die Frage ist gut. Weder noch, aber meine Zuordnung zum Zivilrecht ist falscher als es zum Strafrecht zu packen (der "kleine Bruder" des Strafrechts).

Dann muß ich meinen schlauen Gedanken als Frage formulieren: welcher Wahrheitsbegriff wird im Verwaltungsrecht bei den Ordnungswidrigkeiten zugrundegelegt? Dann hätte Lutz nämlich evtl. recht.
Es gibt leider keine Juristen hier.

4. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Sorry, vielleicht ne dumme Frage, aber ist OWi-Recht Zivilrecht oder Strafrecht?

Nein, nur einige Kommentare vorher (und auch noch nachher) waren nicht schlau: §46 OWiG sagt klar, dass bei Bussgeldverfahren die StPO gilt. Das Verfahren ist also nicht „dem STrafrecht ähnlicher“, sondern klar ein strafrechtliches Verfahren und hat mit Zivilrecht rein gar nix zu tun!


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