Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. November 2015: Von Jan Brill an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +3.00 [3]
In Frankreich hat es Fälle gegeben, wo Bußgelder gezahlt werden mussten, weil keine LP Französisch nachgewiesen werden konnte.

Kenne ich keinen einzigen belegten Fall. Und wir würden das sofort bringen. Auch der Aufruf des DGAC-Chef in Rom "send me the paperwork" hat keinen Fall dokumentiert.

viele Grüße
Jan Brill
25. November 2015: Von Lutz D. an Jan Brill
...bin in Colmar kürzlich in Ramp Check geraten. Alles sehr freundlich und professionell. Bei bestem Wetter haben wir anschließend die Frage diskutiert. Richtig einig waren sich die drei Polizisten nicht. Am Ende waren sie der Auffassung, dass nach den Buchstaben ihrer Dienstanweisung wohl eine LP französisch für FR only-Plätze vorliegen müsste, sie aber keinen einzigen Fall kennen würden, in dem ein Ausländer auch nur darauf angesprochen wurde beim ramp check. Wer an einem FR only Platz vernünftige Positionsmeldungen in französisch absetze, müsse definitiv nicht mit Nachfragen, Bußgeldern etc. rechnen.
26. November 2015: Von Urs Wildermuth an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]
Hallo Jan,

wie Du in Deinem Artikel selber schreibst weicht die Aussage des DGAC Chefs von der Rechtsauffassung anderer ab, wie der von Dir angemerkte EASA Anwalt offenbar vertritt.

Die Schweiz zum Beispiel sieht das ganze so:
https://www.skyguide.ch/fileadmin/user_upload/publications/aic/AIC_B_007_2013.pdf

Zitat: Sprechfunk in englischer Sprache ist auf allen Schweizer Flugplätzen zulässig,jedoch auf Flugplätzen, für welche nur eine Amtssprache publiziert ist, nicht jederzeit verfügbar.

Sowie:

Gleichzeitig merkt das Amt aber auch an:

Zitat:Für Flüge über die Landesgrenze gilt zu beachten, dass in gewissen Ländern strengere Regelungen gelten können. Grundsätzlich ist für jeden internationalen Flug, für welchen Funkkontakt erforderlich ist, ein gültiger Nachweis der Sprachkompetenz in der verwendeten Sprache erforderlich.

Das entspricht der Lesart des EASA Anwaltes: Für die Sprache, die man am Funk spricht ist zwingend die Language Proficiency erforderlich.

Das Schweizer BAZL bietet in diesem Zusammenhang auch Prüfungen sowohl französisch und deutsch an.

Seit Einführung der Language Proficiency halten sich auch sehr hartnäckig Warnungen und Berichte, die sogar bei FI Refreshern, AOPA Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen verbreitet werden von Flugschulen, deren Flugzeuge in Frankreich am Weiterflug gehindert wurden, weil der Pilot die LP4 in Frankreich nicht vorweisen konnte. Die mir bekannten solchen Berichte stammen vornehmlich aus dem Jahr 2013. Ob das wirklich so ist, kann wohl nur belegt werden, wenn jemand dies mit Brief und Siegel beweist. Bis dahin ist es wohl die Frage, wem man glaubt. Ich habe keinen Anlass, die Leute die es in den mir bekannten Fällen verbreitet haben als Lügner zu vermuten, zumal diese keinerlei Motivation haben, sowas rumzutratschen ohne dass sie es verifiziert haben.

Glaubensfragen haben aber in der Fliegerei nichts verloren. Ich habe daher bei einigen der Leute, die diese Berichte verbreiten immer wieder angeregt, schriftlich bei der DGAC nachzufragen und um ein klares Statement zu bitten, welches man dann entweder mitführen könnte (falls die Meinung des DGAC Direktors in Rom auch schriftlich zu kriegen wäre) oder aber klar informieren kann was Sache ist. Die Antwort, man wolle keine "schlafenden Hunde wecken" ist dabei nicht hilfreich.

Dennoch: Eigentlicher Sinn und Zweck der Language Proficiency war es ja, die unsäglichen Stammeleien am Funk sprachunkuniger Piloten abzustellen. Dem würde eigentlich durchaus entsprechen, wenn die Sichtweise Funken in ensprechender Sprache nur mit entsprechender LP korrekt wäre. Ebenso wäre das eigentlich auch insofern sinnvoll, dass es wohl den meisten klar ist, dass radebrechen mit einem Spickzettel in einer einem unbekannten Sprache Unsinn und mitunter auch gefährlich sein kann. Aus dieser Sichtweise heraus wäre die Ansicht, man funkt nur in Sprachen für die man die LP hat, durchaus nachvollziehbar.

In der Schweiz gilt dies ja auch, jedoch gilt eben AUCH die saubere und klare Regelung, dass Englisch auf jedem Flugplatz akzeptabel ist. Damit reicht per Definition ein LP4 in Englisch.

In Frankreich gibt es jedoch eben die Plätze, die mit FR Only die Piloten dazu nötigen, Französisch zu sprechen. Und genau dort liegt das Problem.

Wenn nun der Direktor des DGAC solche Statements in Rom rausgelassen hat, bringt das demjenigen, der auf einem Französischen Flugplatz wegen dieser Sache angehalten oder belästigt wird gar nichts, selbst wenn ein allfälliges Verfahren danach im Sande verläuft. Wäre hingegen eine rechtsverbindliche Meinung des DGAC in Form eines AIC oder einer Antwort an einen anfragenden Verband oder auch eine Fachzeitschrift vorhanden, die man kopieren und einem übereifrigen oder in anderer Rechtsauffassung agierenden Franzosen vor die Nase halten kann, dann sieht die Sache wohl anders aus.

Für mich ist das Problem eigentlich nur der FR only Eintrag bei den Flugplätzen. Ohne diesen wäre die Regelung so auszulegen wie in der Schweiz, wo auf jedem Flugplatz Englisch als Funksprache ausreicht. Das ist das eigentliche Problem.

Es gibt hier als grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1- Die EASA macht ein klares Statement dazu, welches für alle gilt. Das kann bedeuten, dass die in Deinem Artikel unter Variante 1 geführte Ansicht gefestigt wird, kann aber genau so gut heissen, dass Variante 2 klar und deutlich kommuniziert wird.
2- Das DGAC gibt ihre Interpretation und die Auswirkungen auf den Flugbetrieb auf FR only Plätzen schriftlich und öffentlich bekannt. Dann weiss jeder was Sache ist.

Ebenfalls wäre es sehr wünschenswert, wenn die EASA den Staaten untersagt, Regelungen wie "FR only" zuzulassen und EASA weit verbindlich erklärt, dass auf allen Flugplätzen Englisch als universale Flugfunksprache zulässig ist.

Wer unbedingt in der Lokalsprache funken will, tut so wie anders gut daran das er das nur dann tut, wenn er diese Sprache auch hinreichend beherrscht und den Flugfunk in dieser Sprache ausreichend kennt. LP hin oder her.

Beste Grüsse
Urs







3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang