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1. Juli 2014: Von Lutz D. an Jan Brill
"das ist Gesetz, wir können mit der praktischen Ausbildung starten und dann 'nachgenehmigen' lassen"

(JB) Sehr riskant.
Hallo Jan,
was ist daran riskant? Kann ich denn nicht tatsächlich schon die praktische Ausbildung mit einem IFR-Lehrer meiner Wahl auf einem Flugzeug meiner Wahl beginnen, ohne dass ein Ausbildungsgang genehmigt sein müsste?
1. Juli 2014: Von Jan Brill an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Hi Lutz, habe den Text oben nochmal ergänzt. Ich hoffe es wird jetzt klarer was ich meine.

viele Grüße
Jan
1. Juli 2014: Von Lutz D. an Jan Brill

Super Jan, danke. Ich denke, diese message müsste man noch aktiver verbreiten, denn ganz viele Leute warten und warten, obwohl man de facto den Großteil der praktischen Ausbildung schon absolvieren kann.

Es gibt ja eine ganze Reihe von Flugschülern bei denen sich 30 Flugstunden über ein halbes JAhr ziehen werden (oder länger...). Flugschulen können das ja ebenfalls schon bewerben und anbieten, es ist ja nicht verboten, die 30h in einer ATO zu machen....


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