Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. Juni 2012: Von Thore L. an Lutz D.

b) Each contracting State reserves the right to refuse to

recognize, for the purpose of flight above its own territory,

certificates of competency and licenses granted to any of its

nationals by another contracting State.


Lutz, lass mich hier noch einen weiteren Aspekt anleuchten: Die EASA dürfte diesem Text nach nicht die Nutzung eines N Reg Flugzeuges in der gesamten EU verbieten, da ich nur "national" eines Landes bin. In allen anderen Ländern dürfte ich dieser Vorschrift nach auch ohne EASA Lizenz fliegen. Da hilft auch kein Verweis auf einen losen Bund einiger Staaten und deren Delegierung gemeinsamer Probleme an eine gemeinsame Behörde. Die wiederum übernimmt ja nur Aufgaben der Einzelstaaten.

Die Schaffung eines gemeinsamen Regelraumes macht uns noch lange nicht zu "nationals" eines so nicht existierenden Staates.

Für mich stellt sich hier eigentlich nur die Frage: kippt dieser klare ICAO Verstoß die gesamte Regelung, oder nur das Verbot des Fliegens ohne die EASA Lizenz ausserhalb des eigenen Landes. Ach ja, und wie werde ich Staatsbürger von (auf welches Land könnte ich denn am ehesten verzichten...) sagen wir mal Lettland?

Was dann die deutschen Richter sagen, wenn wir Ihnen als in Köln geborene deutschsprachige Letten verschmitzt lächelnd den ICAO Vertrag vorhalten, wage ich allerdings nur mal vorsichtig anzudenken.
18. Juni 2012: Von joy ride an Thore L.

doppelte staatsbürgschaften wären nach dieser theorie die beste lösung.

zur vermeidung/reduzierung eventueller (unnötiger) reisekosten empfiehlt sich andorra - oder länder, wo man tatsächlich was drin zu tun hat ... nach foristen-erfahrungen auch ukraine, serbiern und ähnliche, wo man sowieso nicht drin herumfliegen möchte und/oder keinen zöllner für 200-300 euronen aufmuntern kann

18. Juni 2012: Von Thore L. an joy ride
doppelte staatsbürgschaften wären nach dieser theorie die beste lösung.

Ist das nicht genau anders rum? Ich verstehe das so, dass ich dann in 2 Staaten nicht ohne EASA Lizenz fliegen dürfte...
18. Juni 2012: Von joy ride an Thore L.

diplomaten-status kenn ich nicht, aber dem "normalen" bürger wird bei doppelter angehörigkeit ein "aktives" land abverlangt.
dies kann man ungefähr so festlegen, wie einen "hauptwohnsitz" in D (also nach einer liste von undurchschaubaren kriterien, die man persönlich auf den punkt bringt). da man das weder für sich selbst, noch bei irgendeiner behörde transparent festlegen kann (in sagen wir mal >90% der fälle) kann man sozusagen nach gusto wählen.

die pflicht sich auszuweisen, besteht generell nicht, nach allen herren länder pässe - einer mit einer gültigen adresse reicht.

den aufwand braucht man dann aber nur, wenn man tatsächlich in lettland oder andorra fliegen will. ist er bestimmt auch nicht wert, wenn man nicht "sowieso" die gelegenheit dafür hat - in diesen ländern könnte man sich dann als deutscher mit FAA lizenz präsentieren.

PS: hab soeben nachgeschaut: serbien ist auch schon easa land :-(

18. Juni 2012: Von Lutz D. an Thore L.

b) Each contracting State reserves the right to refuse to

recognize, for the purpose of flight above its own territory,

certificates of competency and licenses granted to any of its

nationals by another contracting State.


Lutz, lass mich hier noch einen weiteren Aspekt anleuchten: Die EASA dürfte diesem Text nach nicht die Nutzung eines N Reg Flugzeuges in der gesamten EU verbieten, da ich nur "national" eines Landes bin. In allen anderen Ländern dürfte ich dieser Vorschrift nach auch ohne EASA Lizenz fliegen. Da hilft auch kein Verweis auf einen losen Bund einiger Staaten und deren Delegierung gemeinsamer Probleme an eine gemeinsame Behörde. Die wiederum übernimmt ja nur Aufgaben der Einzelstaaten.

Grüß Dich Thore,

das habe ich zunächst auch gedacht.Wenn es so wäre, wird es noch kompliziert genug werden, aber ich befürchte, alle EU-Staaten fliegen raus, denn

a) ein loser Bund einiger Staaten ist die EU - auch nach Auffassung des BVerfG nicht mehr, sondern besitzt eigene Staatsqualität. Der Begriff des nationals geht aber trotzdem sicher darüber hinaus, dennoch

b) begründet der ICAO-Vertrag Ansprüche von Staaten gegeneinander. Die USA können von Deutschland verlangen, dass er ihnen gegenüber eingehalten wird (mit den notifizierten Ausnahmen, auf diese Klauseln müsste man auch noch einmal zu sprechen kommen). Aber der Bürger Thore F Laufenberg kann sich gegenüber wem auch immer nicht auf Einhaltung des ICAO-Vertrages berufen. Deshalb wird das in praxo so aussehen, dass - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - Lettland nicht darauf drängen wird, dass z.B. Deutschland den US-PPL eines lettischen Staatsbürgers anerkennt.

Das in b) geschilderte Problem macht vielleicht die ganze Diskussion unnötig - den es ist auch mehr als unklar, ob z.B. die USA für die Gültigkeit ihrer an Angehörige anderer Staaten ausgestellten Lizenzen überhaupt kämpfen werden. Denn leider gilt hier auch - wo kein Klägr da kein Richter.

Aber sei es drum, angenommen Du hättest recht und die EASA könnte 32b nicht in Gänze geltend machen, sondern nur jweils die Einzelstaaten - wäre das doch immer noch eine Katastrophe, da 99% der betroffenen Piloten wohl kaum die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annehmen wollen oder können. Aber noch einmal - das Vorzeigen des ICAO-Vertrages vor einem Kölner Gericht wird Dir als Einzelperson nicht helfen. Der ICAO-Vertrag begründet für Dich persönlich gar nichts. Leider.
19. Juni 2012: Von Corvin Huber an Lutz D.

Hallo Fliegerfreunde!

Ich habe gerade diesen ganzen Blog noch mal durchgelesen und mir fällt dabei etwas auf, was ich für "uns Fliegende" als symptomatisch empfinde: Wir diskutieren, mal mit mehr, mal mit weniger juristischem Fachverstand und sehr erhitzt um ein Thema herum, an dem diese Diskussion als solche rein GAR nichts ändert.

Ich verstehe durchaus, dass Blogs dafür da sind, jedem die Möglichkeit zu geben, Dampf abzulassen. Ich hoffe sehr, dass alle, die sich aufgerufen fühlen Blog-Beiträge zu schreiben, sich auch dazu aufgerufen fühlen, der EASA in den Comment Periods fundiert ihre Meinung mitzuteilen. Denn das ist eine der wirksamsten Formen, in der in der EU Bürgerpartizipation stattfindet! Im Übrigen ist das ein Fortschritt gegenüber dem bundesrepublikanischen Modell in dem außer bestenfalls ein paar Lobbyisten und Verbänden überhaupt niemand befragt wird!

Mich beschleicht das Gefühl, dass manch’ eine Interpretation von Wunschdenken getrieben ist und nicht in Besinnung auf die eigentliche Absicht der Regelung. Ich führe das deshalb an, weil der Gesetzgeber (wer das auch immer ist: EU, Nationalstaaten...) seine "berechtigten" Intentionen verteidigen wird und nicht durch ein laues Kritik-Lüftchen wegblasen lassen wird.

Und die "Absicht" der Regelung liegt unabhängig von der Qualität der (juristischen) Formulierung auf der Hand: wer in der EU zu Hause ist (Operator), soll sein Spiel nach den Spielregeln seines Heims betreiben. Wer nicht in der EU zu Hause ist, genießt Gastrecht und wird anständig behandelt. So einfach.

Ich sage dies alles als ein vollständig Betroffener: meine über alles geliebte, mir heilige und zur-Zeit-noch-quietsch-legale 1965-er C185E ist so mit STCs vollgestopft, dass ich sie NIE in der EU zugelassen bekäme. Aber träumen nutzt hier nichts. Dass US-Flugzeuge in Europa so behandelt wurden, wie wir es gewohnt waren hat sicherlich auch historische Gründe. Dem großen Bruder im Westen, der alles mindestens so gut konnte wie wir, hat man das durchgehen lassen. Dass aus einem "tolerierten Grenzbereich" ein quasi-System wurde war sicherlich niemals beabsichtigt. Im übrigen vermute ich aus meiner langjährigen USA-Kenntnis und ohne weitere wissenschaftliche Nachprüfung, dass die hier so oft beschworene "Großzügigkeit" der US-Regelungen schlicht dem amerikanischen Pragmatismus geschuldet sind: der Umkehrfall, D-Reg und deutsche Lizenz (oder F- oder PH oder ...) in den USA dürfte im Gegensatz zur EU einen so verschwindend kleinen Bruchteil der Fälle ausmachen, dass man es schlichtweg nicht zum Thema macht.

Im Gegensatz zum viel-vermuteten „Krieg“ zwischen EASA und FAA muss ich auch feststellen, dass „das andere“ in diesem Zusammenhang vieldiskutierte Thema der N-Zulassung deutlich macht, dass die FAA im Grunde die Herangehensweise der EASA stützt: Die FAA macht zur zeit systematisch Jagd auf „pseudo Trusts“, also auf Rechtsverhältnisse, die den wirtschaftlich Begünstigten (Owner in Posession) in einem Treuhandverhältnis irreführend darstellen. Im etwas vereinfachten Klartext: US-Flugzeuge sollen auf US-Bürger zugelassen sein (Ausweichregelung: regelkonforme Trusts oder US-ansässige Firmen). Dies wiederum bedeutet, dass die allermeisten europäischen Betreiber von US-Flugzeugen genau das sind: Betreiber oder Operator (und nicht Eigentümer). Die FAA sieht das also sehr ähnlich wie die EASA.

Wir können mit unseren Ressourcen "Zeit" und "Luftfahrtbegeisterung" hier den Aufstand mit den Mitteln proben, die uns als EU-Bürger zu Gebote stehen: nämlich nicht mit quasi-juristischen Experimenten sondern mit politisch-volkswirtschaftlichen Argumenten: z.B.

  • welchen Vorteil erkauft die EU dem schützenswerten nicht-fliegenden Bürger durch den erheblichen Mehraufwand, den sie dem fliegenden Bürger im Vergleich zu anderen Systemen (z.B. USA) aufbürdet
  • Welche nachweisbaren Sicherheitsmängel werden dadurch abgestellt? Wie vergleichen sich die Safety-Track-Records der Systeme?
  • Sind die Erschwernisse punktgenau auf die etwaigen Sicherheits-Mängel gerichtet?
  • Wie gedenkt die EASA ihr Mandat zur Förderung der Luftfahrt im Lichte dieser Regelungen zu erfüllen?
  • Welche nachweisbaren Nachteile entstehen der Bevölkerung der EU durch die Tolerierung von US Luftfahrzeugen im System?
  • Ist die Ressource Luftraum ein Gut, dass der Bevölkerung insgesamt zusteht oder den kommerziellen Nutzern?
  • Wie steht es mit dem Recht auf Zugang zu Infrastruktur?
  • Wie kann man mit einem Minimum an Zusatzbürden die unbestreitbaren Unterschiede des Fliegens in den USA und in Europa adressieren?

Ich bin sehr froh, dass PuF diese und ähnliche Themen aufgreift. Lasst sie uns hier argumentativ ausbauen!

Ich finde die Antwort der Austro-Control interessant, weil sie Denkanstöße gibt. Ich würde vor Gericht keinen Pfifferling darauf geben. Sie ist allerdings ein "Markstein", der zeigt, dass es auch "im System" Skeptiker gibt. DAS ist aus meiner Sicht die gute Nachricht - und die, die wir durch das Zusammentragen und publizieren (Briefe nach Brüssel und an die Presse!) transportieren und befördern müssen.

Es ist gut, wenn PuF Anfragen an Ministerien stellt. Die Wahrscheinlichkeit einer Antwort liegt mit einem journalistischen Fragesteller etwas höher als wenn Otto Normalverbraucher dies tut.

WIR Fliegenden müssen uns darauf besinnen, was WIR tatsächlich tun können. Nach außen - zu den Nicht-Fliegern - kommunizieren und von unserem Recht Gebrauch machen (Europa sei Dank!) am Gesetzgebungsverfahren mitwirken zu können!

Corvin
N185ZA


6 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang