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7. Oktober 2011: Von Harr, Roger an Jan Brill
Ich habe beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL bei mir in der Schweiz angefragt, ob man von den verlängerten Übergangsfristen Gebrauch machen möchte. Dazu ist im Moment noch kein Entscheid gefallen. Dies bedeutet, dass man - um sicher zu gehen dass man ab April 2012 noch IFR fliegen kann - subito mit der mühsamen Ausbildung zu einem vollen EASA IR beginnen müsste.


Ich hatte auch angefragt, ob ich von einer Validierung gebrauch machen kann. Nach Annex III, Buchstabe A besteht ja die Möglichkeit der recht einfachen Validierung (Anerkennung) für Lizenzen aus Nicht-EU-Staaten für maximal ein Jahr (kann höchstens einmal verlängert werden, wenn ein Training für den Erwerb einer EASA-Lizenz im Gang ist). Dies wurde vom BAZL wie folgt abgeschmettert: "Die Validierung dient nur dazu um ein in der EASA immatrikuliertes Flugzeug fliegen zu können." Ist das wirklich so?

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