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HAllo Jan,
dieser Betrachtung hat sich mein Arbeitgeber glücklicherweise auch angeschloßen. AAAABER, leider gilt das nur für IFR-Flieger! Ich MUSS einen Termin einhalten! Ich konnte die letzten 20 Jahre Jahre nur drei sehr kurzfristige Termine bei Traumwetter mit dem eigenen/gecharterten E-Klasse-Flugzeug bewältigen. Kostencontrolling akzeptierte aber den LH-Preis plus Landegbühren. Versicherungstechnisch/Berufsgenossenschaft null Problem, da das Flugzeug als zugelassenes Verkehrsmittel gilt. ( B.t.w.Umso unverständlicher ist, daß die dt. AOPA eine Unfallversicherung für Piloten - via DVAG !!- anbietet, welche "Pilotenrisiken" abdecken. Kein Aktuar, also Versicherungsmathematiker kennt den Ausdruck!)
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Ich MUSS einen Termin einhalten!... mit der Pünktlichkeit ist das so eine Sache. Wie oft stehe ich im Stau? Wie oft kommt der Zug nicht, ich verpasse den Anschluss oder die Linie ist überbucht?
Da hat natürlich jeder Verständnis weil jeder das kennt höhere Gewalt sozusagen. Aber wenn man sagt "sorry, ich konnte nicht fliegen weil wir über der Alb keine 2.500 ft mehr hatten und das ist nunmal mein persönliches VFR-Minimum", erntet man bestenfalls Kopfschütteln, schlimmstenfalls einen Zwei-Stunden-Vortrag des Platzhirsches über seinen neuen Audi A8.
Man kann das Argument jedoch auch drehen. Ein gutes Verkehrsmittel ist eines, dass mir Optionen lässt wenns schief geht. Wenn ich mich nämlich mit dem GA-Flugzeug mal auf den Weg mache, ist die Chance pünktlich anzukommen auch sehr groß. Kein Umsteigen, keine Staus. Wenn beim beschriebenen ILA-Flug am Abend die Vorhersage entsprechend schlecht ausgefallen wäre, bliebe in jedem Fall noch Zeit auf's Auto umzusteigen.
Wenn ich aber mit verpasster Connection am Bahnhof in Plattling oder in CDG am Terminal stehe ... viel Spaß!
viele Grüße, Jan
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Hallo Polarius,
dass die deutschen Versicherer die Risiken des privaten Selbst-Fliegens in der handelsüblichen Unfallversicherung nicht abdecken ist bedauerlich, aber nun einmal Fakt.
Hier ein Auszug aus den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008/II) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft:
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.4 Unfälle der versicherten Person - als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; - bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit; - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
Deshalb haben wir uns nach einer günstigen Versicherung dieses Risikos für unsere Mitglieder umgesehen und sind auch fündig geworden.
Übrigens finde ich Jan Brills Kalkulation für den Flug von Egelsbach nach Schönhagen wirklich sehr anschaulich!
Michael Erb AOPA
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Raumfahrzeuge?
Habe ich da was verpasst? Können wir schon privat ins All fliegen? Und haben wir irdische Aussenstellen im Sonnensystem?
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Da bleibt einem nur ein Kopfschütteln! Gibt es eigentlich auch Sonderlebensversicherungen für Motorradfahrer? Wir sind uns einig, das ist um Potenzen gefährlicher. Oder spezielle Tarife für Autofahrer - sagen wir - mit Autos über 300kw? Für mich zählt nur die Berufsunfallversicherung und die kennt nur Mathematik, Stochastik und Statistik. Alles andere ist Beutelschneiderei.
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