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Nach einem Telefonat mit der Kanzlei hatte diese weder eine Kopie einer Mahnung oder einer Rechnung - lediglich meinen Namen auf einer Liste. Entsprechend war das Anschreiben der Kanzlei - eine unspezifische Forderung und eine, aus meiner Sicht, Umkehrung der Beweispflicht - getreu dem Motto: "Beweis Du doch mal, dass Du gezahlt hast, wofür können wir Dir nicht sagen". Und das mit einer atemberaubenden Frist über die Feiertage. Eine schriftliche Stellungnahme per Email blieb unbeantwortet. Womit ich nun rechnen darf weiss ich noch nicht: Gerichtsvollzieher bis "Entschuldigung". Alles ist möglich. Nach einer Andeutung der Kanzlei konnte ich eine entsprechende Transaktion auf meinen Konto identifizieren.
Für mich hinterlässt das eher einen Impact auf die Kanzlei, als auf PuF. Wobei ich gerne gewusst hätte, wie ich auf eine solche Liste kommen konnte? Herr Brill?
In diesem Sinne,
DIrk Beerbohm
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Sehr geehrter Herr Beerbohm,
Sie stehen NICHT auf der verbindlichen Debitorenliste, die wir dem Verwalter und dem Insolvenzgericht am 18.8.2008 übergeben haben. Welche "Liste" die Kanzlei Beck und Partner hier zu Rate gezogen hat, konnte man uns in der Kanzlei trotz dringender Nachrfrage bisher nicht erklären.
Ich vermute man hat einfach eine Rechnungsausgangsliste genommen, das passt jedenfalls zu dem Bild, das sich uns bietet.
Überflüssig zu sagen, dass wir im Verlag über alle Maßen sauer sind wegen der Aktion der Kanzlei.
MfG Jan Brill
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Es ist nun mal typisch für Anwälte dass Briefe immer gleich hart formuliert werden.
Was hier nur ärgert ist das auf emails nicht geantwortet wird... Hatte an die Kanzei den Tag des Zahlunseingangs geschickt und das ganze mit "Lesebestätigung" abgesandt. Diese kam natürlich nicht und auch keinerlei andere Antwort!
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>Nach einem Telefonat mit der Kanzlei hatte diese >weder eine Kopie einer Mahnung >oder einer Rechnung - lediglich meinen Namen auf >einer Liste. >Entsprechend war das Anschreiben der Kanzlei - eine >unspezifische Forderung >und eine, aus meiner Sicht, Umkehrung der Beweispflicht - >... >Gerichtsvollzieher bis "Entschuldigung". Alles ist möglich.
Keine Panik. Zunächst mit stichhaltiger Begründung widersprechen. Sollte ein Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen. Bei einer Prüfung des Sachverhalts haut jeder Rechtspfleger am Amtsgericht der Kanzlei Ampferl ihre Schlamperei um die Ohren.
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Ich hatte ebenfalls eine e-mail an die Kanzlei mit Lesebestätigung geschickt, und zudem auf eine kurze Bestätigung gebeten.
Antwort: nichts! Weder e-mail-Bestätigung des Servers noch eine von der Kanzlei verfaßte.
Falls ich von denen noch was höre, werde ich den Rechtsweg beschreiten.
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