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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Januar 2009: Von  an Dirk Beerbohm
>Nach einem Telefonat mit der Kanzlei hatte diese
>weder eine Kopie einer Mahnung
>oder einer Rechnung - lediglich meinen Namen auf
>einer Liste.
>Entsprechend war das Anschreiben der Kanzlei - eine
>unspezifische Forderung
>und eine, aus meiner Sicht, Umkehrung der Beweispflicht -
>...
>Gerichtsvollzieher bis "Entschuldigung". Alles ist möglich.

Keine Panik. Zunächst mit stichhaltiger Begründung widersprechen. Sollte ein Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen. Bei einer Prüfung des Sachverhalts haut jeder Rechtspfleger am Amtsgericht der Kanzlei Ampferl ihre Schlamperei um die Ohren.

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