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13. Juni 2007: Von Richard M. Knup an Achim Zurmühl
Sehr geehrter Herr Zurmühl

In Ihrem Posting vom 12. Juni bitten Sie Herrn Patrick Villiers unter Punkt 5:

"......... Ich habe in meinem letzten Posting auf die LTF-UL (Lufttüchtigkeitsanforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge) hingewiesen. Ich bitte Sie höflich, diese durchzulesen und die Stellen offen zulegen, die nach Ihrer Auffassung im Vergleich zur der für Ihren Echo-Flieger geltenden Vorschriften qualitativ abweichen. Das wäre eine konstruktive Hilfe......."

Ich nehme an, dass Ihnen Herr Villiers schon noch antworten wird. Lassen Sie uns aber im Sinne der von Ihnen gewünschten konstruktiven Hilfe schon mal auf einen ersten Punkt eingehen:

Vorab: Wären die Smaragd-Unfälle gemäss Luftverkehrsordnung §5 Abs. 6 von Ihren "DAeC-Beauftragten" untersucht worden, dann könnte ich Ihnen diesen Beitrag nicht schreiben. Denn dann wären mir nur vereinzelte und äusserst mangelhafte Informationen zugänglich! Flugsicherheitsseminare hin oder her! Aber vielleicht wäre das ja gerade im "Sinne der Erfinder" gewesen! Wer weiss?

Also (bis jetzt):

28.04.2004 Unfall in Feurs (F): Trudeln, 1 Toter (Quelle BEA, Bericht)
02.05.2005 Unfall in Jänschwalde: Trudeln, 2 Tote (Quelle BFU, vorliegender Bericht)
12.10.2006 Unfall in der Wetterau: Trudeln, 2 Tote (Quelle BFU-Bulletin)

5 (FÜNF) Todesopfer im Zusammenhang mit Trudelunfällen mit dem Muster "Smaragd"!

Und nun, sehr geehrter Herr Zumbühl, studieren Sie doch bitte mal den Text der VLA-Zulassungsbedingungen. VLA ist bei Euch die "tiefste E-Klasse". Und Sie fragen ja nach qualitativen Abweichungen dazu!

https://www.easa.eu.int/doc/Agency_Mesures/Certification_Spec/decision_ED_2003_18_RM.pdf

Und zwar die Absätze

CS-VLA 201
CS-VLA 203
CS-VLA 207 und
CS-VLA 221


Dann nehmen Sie das bei Ihnen gültige und von Ihnen zitierte LTF-UL zur Hand ....

https://www.daec.de/downfiles/lsgb/LTF%20NfLII17-03.pdf

......und studieren die Absätze

LTF-UL-201
LTF-UL 203
LTF-UL 207


Und dann erklären Sie uns doch bitte, wo in Eurem LTF-UL der Absatz 221 geblieben ist ???

Ich setze genügend Englischkenntnisse voraus, dass Sie zwischen den Begriffen Stall und Spin unterscheiden können und dass wir uns darüber einig sind, dass in 201 und 203 von der TrudelNEIGUNG beim Abkippen die Rede ist und nur in CS-VLA 221 vom TrudelVERHALTEN.

Also davon, wie man Trudeln – egal wie es zustande gekommen ist – beenden können muss. Unabhängig davon übrigens, ob es sich dabei um ein Flugzeug handelt, mit dem später getrudelt werden darf oder bei dem dann Trudeln verboten ist!

Ihre Begründung, weshalb man 221 für Ihre ULs ersatzlos gestrichen hat, würde uns – ebenfalls im Sinne einer konstruktiven Hilfe - sehr interessieren. Denn andere Länder prüfen das TrudelVERHALTEN (wie in 221) durchaus auch für ULs!

Und gestatten Sie mir zum Abschluss noch ein offenes Wort:

In der täglichen Umgangssprache reden wir im Zusammenhang mit Sicherheit oft davon, dass ".... wenn mit einer Massnahme NUR EIN EINZIGER Todesfall vermieden werden kann, dann ......".

Hier waren es FÜNF !
Bis jetzt!

Beste Grüsse

Richard M. Knup


.... für den nach all diesen tödlichen Unfällen das sture Nichtuntersuchen des TrudelVERHALTENS der Smaragd - nur weil's ein UL ist, das halt nach LTF-UL "läuft" - eben schon ein "qualitativer Unterschied" zur E-Klasse darstellt.
13. Juni 2007: Von Achim Zurmühl an Richard M. Knup
Sehr geehrter Herr Knup,

zu Ihrer Vorabbemerkung:
Zum einen sind die die Flugsicherheitsinspektoren nicht „meine DAeC-Beauftragten“. Herr Rolf Nagel, seinerzeit Staatssektretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat 2003 erklärt: „Flugunfallverhütungs- und Flugsicherheitsarbeit ist originäre Aufgabe des Bundes. … Diese Aufgaben konnten in der Bundesluftfahrtverwaltung nicht wahrgenommen werden und wurden deshalb bereits 1953, als gerade der Segelflug im Nachkriegsdeutschland freigegeben war, an den Deutschen Aeroclub deligiert. … darin eingeschlossen sind die Luftsportgeräte …“ Das war der Start des Büro für Flugsicherheit und der Flugsicherheitsinspektoren. Dieses Referat des DAeC wird weitgehend vom Bund bezahlt. Damit sind die Flugsicherheitsinspektoren also eher als die Beauftragten des Bundes zu sehen.
Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, dass Sie Ihren Beitrag schreiben konnten, genau einem dieser Flugsicherheitsinspektoren zu verdanken. Wie ich Ihnen schon an anderer Stelle mitgeteilt habe wollte der zum Unfall gerufene BFU Mitarbeiter diesen Fall anfangs gar nicht weiter untersuchen, da die verunfallte Maschine eben ein UL war und er sich damit als nicht zuständig erklären konnte. Die BFU hat diesen Fall erst auf persönliches Drängen eines der ebenfalls am Unfallort anwesenden Sicherheitsinspektoren überhaupt zur Bearbeitung angenommen. Zumindest ist dies die Auskunft, die ich von dem betreffenden Sicherheitsinspektor bekommen habe. Ich wollte dies nicht unerwähnt lassen, da Ihnen dieser Themenkomplex besonders am Herzen zu liegen scheint.

Ansonsten danke ich für Ihren konstruktiven Ansatz. Ich verstehe zwar den aggressiven Unterton nicht ganz, denn ich habe Sie weder angegriffen noch irgendetwas vorgeworfen. Aber vielleicht höre ich ja auch die Flöhe husten.
Ich bin weder Autor noch Koautor der LTF-UL. Ich habe auch nicht daran mitgearbeitet. Insofern könnte ich nur darüber spekulieren, warum die Trudelerprobung - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht Bestandteil der deutschen UL Zulassung ist. Spekulationen sind aber wenig hilfreich, darum lasse ich das. Das dies aber ein kritikwürdiger und diskutierter Punkt der LTF-UL ist, habe bereits in mein erstes posting einfliessen lassen: „…Über einzelne Punkte wird zum Teil leidenschaftlich und heftig gestritten (z.B. ob es eine Trudelerprobung geben sollte), aber im Prinzip gibt das Regelwerk sichere UL’s her.“ Das die LTF-UL bisher sichere Luftsportgeräte hervorgebracht hat, hat die Praxis gezeigt. Das nichts so gut wäre um nicht verbessert zu werden, ist ebenfalls klar. In diese Richtung werte ich auch Ihren Beitrag. Genau das war meine Intention als ich Herrn Villers bat, die LTF-UL durch Vergleichsstudium auf Lücken und Mängel zu untersuchen. Ich danke Ihnen für den ersten konstruktiven Verbesserungsvorschlag zur LTF-UL.
Aber eins sollte klar sein: auch ein trudelerprobtes Muster wird möglicherweise verunfallen, wenn später in der Serienfertigung die Forderungen der LTF-UL nicht mehr eingehalten werden.



Mit freundlichen Grüssen
Achim Zurmühl
13. Juni 2007: Von Richard M. Knup an Achim Zurmühl
Sehr geehrter Herr Zurmühl

Besten Dank für Ihre Stellungnahme.

Ich habe geglaubt Sie hätten darum gebeten offen zu legen, wo für Echo-Flieger geltende Vorschriften von jenen die für ULs zählen qualitativ abweichen. Und ich habe versucht, Ihnen das schon mal anhand eines Beispiels (das mittlerweile 5 Menschen das Leben gekostet hat) darzulegen. Offenbar war das aber nicht das, was Sie wissen wollten. Wahrscheinlich habe ich Ihre Frage falsch verstanden.

Tut mir leid.

Richard M. Knup

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